Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Muslimfeindlichkeit : Rassismus : Diskriminierung 
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HISTORISCHES:
Gestapo und Polizei
beteiligt an Nazi-Verbrechen,
an nationalsozialistisch-rassenideologischen Verfolgungen,
an Deportationen und an Nazi-Massenmorden,
in Mosbach-Baden
vor 1945

 Zuletzt AKTUALISIERT am 28.01.2024 ! 

>>> PROTEST GEGEN RECHTS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Deutsche Kolonialverbrechen, NS-Verbrechen und Rechtsextremismus, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240121_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_blind.pdf (736.22KB)
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Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Deutsche Kolonialverbrechen, NS-Verbrechen und Rechtsextremismus, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240121_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_blind.pdf (736.22KB)


BUNDESPRÄSIDENT STEINMEIER bekennt sich am 19.04.2023 zur deutschen Verantwortung für die NS–Verbrechen zum 80. Jahrestag des Gedenkens an den Warschauer Aufstand: „Für uns Deutsche kennt die Verantwortung vor unserer Geschichte keinen Schlussstrich. Sie bleibt uns Mahnung und Auftrag in der Gegenwart und in der Zukunft. Zur ganzen Wahrheit gehört allerdings auch, dass viel zu wenige andere Täter sich verantworten mussten nach dem Krieg."

Seiteninhalt:

  1. NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zur Beteiligungen von Gestapo und Polizei in Mosbach an den nationalsozialistisch-rassenideologischen Verfolgungen und Massenmorden

    1.2 Beim Amtsgericht Mosbach beantragte juristische Aufarbeitungen der Judenverfolgung und des Holocaust in der Mosbacher Region

    1.3 Beim Amtsgericht Mosbach beantragte juristische Aufarbeitungen des Völkermordes an Sinti und Roma  in der Mosbacher Region

    1.4 Beim Amtsgericht Mosbach beantragte juristische Aufarbeitungen der Massenhinrichtungen an polnischen Zwangsarbeitern in Baden und Württemberg

    1.5 Verfahren gegen Angehörige der Gestapo und Polizei in Mosbach mit Beteiligungen von Gestapo und Polizei in Mosbach an den nationalsozialistisch-rassenideologischen Verfolgungen und Massenmorden

    1.5.1 Strafanzeigen vom 09.04.2023 zu Tatbeteiligungen der Polizei und Gestapo in Mosbach an NS-Judenverfolgung und Holocaust

    1.5.2 Strafanzeigen vom 10.04.2023 zu Tatbeteiligungen der Polizei und Gestapo in Mosbach an der NS-Verfolgung und am Völkermord an den Sinti und Roma

    1.6 Dienstaufsichtsbeschwerden vom 04.06.2023 gegen Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der Mosbacher Gestapo u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch sowie wegen der amtsseitigen systematischen Unterfassung von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS -Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern

    1.7 An die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: a) WIDERSPRUCH vom 06.07.2023 gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart b) DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN vom 06.07.2023 gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO ,u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch, entgegen § 158 StPO sowie entgegen der Rechtsauffassung des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit amtsseitigen systematischen Unterfassungen von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern

    1.8 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

  2. Historisch nachgewiesene Beteiligung an der Nazi-Verfolgung der Juden in Mosbach-Baden, an Deportationen und am Nazi-Massenmord

  3. Historisch nachgewiesene Beteiligung an der Nazi-Verfolgung von Sinti und Roma in Mosbach-Baden, an Deportationen und am Nazi-Massenmord

  4. Historisch nachgewiesene Beteiligung an den Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern

  5. Historisch nachgewiesene Beteiligung an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie

  6. Gestapo und Polizei in Baden vor 1945

  7. Gestapo, SS und Polizei

  8. YouTube-Videos zu Gestapo und Polizei vor 1945

  9. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Gestapo und Polizei beteiligt an Nazi-Verbrechen, an Deportationen und am Nazi-Massenmord, in Mosbach und Baden vor 1945

Siehe auch:


Die Polizei im NS-Staat: Die Geschichte ihrer Organisation im Überblick (Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart) Gebundene Ausgabe – 1. Januar 1999

Nach mehrjährigen Forschungen legt Friedrich Wilhelm die Geschichte eines der entscheidenden Machtinstrumente des NS-Regimes vor, die Geschichte seiner Polizeiorganisation in all ihren Bestandteilen - Ordnungspolizei, Schutzpolizei, Sicherheitspolizei, Gestapo, Kripo, Einsatzgruppen, Geheimes Staatspolizeiamt, Reichssicherheitshauptamt, Höhere SS- und Polizeiführer... Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Kapitel über die Aufstellung und Aktionsräume der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in der Sowjetunion sowie über die polizeiliche Sicherung der besetzten Ostgebiete. Der biographische Teil des Buches enthält Kurzbiographien der Spitzenfunktionäre der Polizei. Aus ihnen geht in Ansätzen eine erste Typologie der Polizei im Dritten Reich hervor.




1. NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zur Beteiligungen von Gestapo und Polizei in Mosbach an den nationalsozialistisch-rassenideologischen Verfolgungen und Massenmorden

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0 (Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer)

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:
AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Frühere außergerichtliche NS-Aufarbeitungen 2005 bis 2011 >>>

Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungen 2004 bis 2010 >>>

Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.

Es gibt bisher keine öffentlich bekannte juristische Aufarbeitung seitens der Mosbacher Justizbehörden seit 1945 zu den direkten und beihelfenden Tatbeteiligungen an Nazi-Massenmordverbrechen in Mosbach, d.h. weder an der Judenverfolgung mit dem Holocaust noch am Völkermord an den Sinti und Roma, weder an den Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern noch an der NS-Euthanasie noch an den Verbrechen gegen die Häftlinge des KZ-Komplexes Neckarelz als Außenlager des KZ Natzweiler sowie im NS-Zwangsarbeitskomplex in Mosbach - Baden.

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismusverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.

Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Verfolgung und Widerstand unter dem Nationalsozialismus in Baden: Die Lageberichte der GESTAPO und des Generalstaatsanwalts Karlsruhe (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Mannheim)






1.2 Beim Amtsgericht Mosbach beantragte juristische Aufarbeitungen der Judenverfolgung und des Holocaust in der Mosbacher Region

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


Die Gestapo: Hitlers Geheimpolizei 1933-1945

Das vorliegende Werk zeichnet ein genaues Bild von Heinrich Himmlers Gestapo, deren 20.000 Mitarbeiter für die innere Sicherheit im Reich verantwortlich waren. Unter ihrer Schirmherrschaft wurden im besetzten Europa hunderttausende Zivilisten, Widerstandskämpfer und Spione brutal verfolgt, gefoltert und ermordet. Eine noch viel größere Zahl wurde in Konzentrationslager deportiert, wo sie fast immer der Tod erwartete. Die Gestapo mit Hauptquartier in der Prinz-Albrecht-Straße 8, eine der gefürchtetsten Adressen im Reich, entwickelte sich zu einem wesentlichen Element des NS-Regimes. Basierend auf Gestapo-Archiven und Augenzeugenberichten werden die Entwicklung der Gestapo, zentrale Figuren wie Reinhard Heydrich und Heinrich Müller sowie ihre brutalen Methoden zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit beleuchtet, darunter auch die verschiedenen fehlgeschlagenen Attentatsversuche auf Hitler. Das vorliegende Werk ist eine anschauliche und fundierte Darstellung dieses berüchtigten und mysteriösen Machtapparats, der in ganz Europa hunderttausende Menschen terrorisierte. Mit 120 Schwarzweißfotos von bedeutenden Charakteren, Schlüsselereignissen und Opfern der zwölfjährigen Schreckensherrschaft der Gestapo.



1.3 Beim Amtsgericht Mosbach beantragte juristische Aufarbeitungen des Völkermordes an Sinti und Roma  in der Mosbacher Region

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:





1.4 Beim Amtsgericht Mosbach beantragte juristische Aufarbeitungen der Massenhinrichtungen an polnischen Zwangsarbeitern in Baden und Württemberg

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach: Hinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern wegen sogenannter „geschlechtsvertraulicher Beziehungen zu deutschen Frauen“: u.a. Zwei Fälle aus heutigen Neckar-Odenwald-Kreis: a) 1941 in Oberschefflenz Wladyslaw Skrzypacz b) 1942 in Hardheim Stanislaw Piaskowski:



1.5 Verfahren gegen Angehörige der Gestapo und Polizei in Mosbach mit Beteiligungen von Gestapo und Polizei in Mosbach an den nationalsozialistisch-rassenideologischen Verfolgungen und Massenmorden


KOMMENTAR: >>>

Einige der verantwortlichen Gestapo-Führer erhielten nach 1945 hohe Posten bei der Badischen Gebäudeversicherungsanstalt. Die erste Führungsspitze des Bundeskriminalamtes besteht nach 1945 fast komplett aus ehemaligen Gestapo-Beamten und SS-Führern. Die unter der Schirmherrschaft der CIA gegründete Organisation Gehlen, die 1956 in Bundesnachrichtendienst umbenannt wurde, hatte u.a. auch ehemalige Mitarbeiter der Gestapo aus Württemberg und Hohenzollern eingestellt.
<<< !

1.5.1 Strafanzeigen vom 09.04.2023 zu Tatbeteiligungen der Polizei und Gestapo in Mosbach an NS-Judenverfolgung und Holocaust

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach


ZENTRALE STELLE DER LANDESJUSTIZVERWALTUNGEN
ZUR AUFKLÄRUNG NATIONALSOZIALISTISCHER VERBRECHEN
Schorndorfer Str. 58, 71638 Ludwigsburg
+497141498773
poststelle@zst.justiz.bwl.de

DATUM : 09.04.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de 

Strafanzeigen vom 09.04.2023 gemäß § 158 StPO
an das Amtsgericht Mosbach
zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23
zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige
der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen
an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach

Sehr geehrte Damen und Herren der Zentralstelle für NS-Verbrechen,
Nach dem Common-Design-Prinzip der Rastatter Prozesse sowie nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und dem Gröning-Urteil von 2016 ist kein Einzeltatnachweis mehr notwendig für Tatbeteiligungen am rassenideologisch, religiös und politisch nationalsozialistisch-orientierten Verfolgungs- und Vernichtungsregime bis 1945. Im Gegensatz zum Amtsgericht Mosbach selbst benennen sowohl das Justizministerium Baden-Württemberg u.a. am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der Landtag Baden-Württemberg am 10.03.2023  zu PETITION 17/1464 explizit die vom AS gemäß § 158 StPO seit 03.06.2022 initiierten NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach-Baden. Das Amtsgericht Mosbach bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, die vom AS gemäß § 158 StPO initiierten NS-Verfahren, auch zu konkreten Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim Amtsgericht Mosbach-Baden in SONDERBÄNDEN anzulegen.

Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Mosbach,

Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen von Polizei und Gestapo in Baden
In der Hochphase 1938 verfügt die Gestapo in ganz Baden über ca. 450 Mitarbeiter. Polizisten, Kriminalbeamte und Gestapo helfen badische Juden, Sinti und Roma, politische Gegner und Angehörige weiterer NS-Diskriminierungszielgruppen zu deportieren. Schutzpolizisten beteiligen sich am Niederknüppeln streikender Zwangsarbeiter. Die Gendarmerie zieht die Radiogeräte aller Juden ein. Die Kripo stellt oft die berüchtigten Wagen zur Verfügung, mit denen Regimegegner abgeholt werden. Es kommt zu Folterungen in den Badischen Gestapo-Gefängnissen. Zunehmend wird das Justizprinzip in der Strafrechtsanwendung ausgehöhlt und die Position der Justiz als vorrangiges Organ der Strafrechtsanwendung von den Sicherheitsorganen der Polizei, insbesondere der Geheimen Staatspolizei unterwandert. Bereits ab 1933 kommt es zu polizeilicher Freiheitsentziehung ohne vorherige oder nachträgliche Gerichtsverfahren. Die Vorbeugungshaft bei nicht-politischen Verbrechen und die Schutzhaft bei politischen Verbrechen sind mit Einweisung in ein Konzentrationslager verbunden. Konkret bedeutet dies, dass Straftäter in Konzentrationslager eingewiesen werden, wo sie über die Verbüßung ihrer Haftstrafen hinaus festgehalten werden und vielfach keine Chance auf Entlassung und Rückkehr in ein ziviles Leben haben. Im Januar 1940 beginnt im einstigen Samariterstift in Grafeneck der Massenmord an psychisch erkrankten und geistig behinderten Menschen. 10.654 Frauen und Männer werden dort im Jahr 1940 ermordet. Abteilungen des württembergischen Innenministeriums, Verwaltungen der Landkreise und die Polizei sind maßgeblich an der Organisation und Durchführung dieser Euthanasie-Morde beteiligt.

Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen von Polizei und Gestapo in Mosbach
Die MOSBACHER GESTAPO UND POLIZEI ist historisch nachgewiesen beteiligt u.a. an der Judenverfolgung und am Holocaust sowie an der NS-Verfolgung und am Völkermord an Sinti und Roma in der Mosbacher Region, aber auch an den Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern in Baden.

Tatbeteiligungen der Polizei und Gestapo in Mosbach an NS-Judenverfolgung und Holocaust
Die Ehefrau des Rabbiners in Mosbach und ihr 86 Jahre alter Vater werden wegen Widerstands festgenommen; weil sie sich gegen die Festnahme des Rabbiners durch die GENDARMERIE MOSBACH widersetzt haben und werden zu einer Gefängnisstrafe von 4 bzw. 3 Wochen verurteilt. Polizisten, Ordnungspolizeibeamte und Gestapoleute erscheinen an den Wohnungstüren der jüdischen Bevölkerung und fordern die Menschen auf, innerhalb kürzester Zeit ihre Koffer zu packen, bringen sie zu Sammelstellen für die Deportationen der badischen Jüdinnen und Juden in das Konzentrationslager Gurs nach Frankreich am 22./23. Oktober 1940. Es ist eine unter strengster Geheimhaltung von der GESTAPO und den notwendigen Regierungsstellen geplante Aktion, die von den Gauleitern Josef Bürckel (Saar/Pfalz) und Robert Wagner (BADEN) angeordnet ist und gezielt am vorletzten Tag der Feiertagswoche des jüdischen Laubhüttenfestes "Sukkot" stattfindet. Gemäß der von der Badischen Landesbibliothek veröffentlichten Transportlisten vom 22.10.1940: Deportiert werden aus dem Landkreis BUCHEN: 115 Personen aus 12 Orten (Buchen, Adelsheim, Bödigheim, Eberstadt, Großeicholzheim, Hainstadt, Hardheim, Kleineicholzheim, Merchingen, Sennfeld, Sindolsheim, Walldürn) Deportiert werden aus dem Landkreis MOSBACH: 57 Personen aus acht Orten (Mosbach, Binau, Billigheim, Heinsheim, Neckarzimmern, Stein, Strümpfelbrunn, Zwingenberg). Bekannte Personen der Mosbacher Polizei und Gestapo sind u.a. der KRIMINALOBERASSISTENT KURT HOSCH und der KRIMINALSEKRETÄR ALBERT HAUK. Hiermit ergehen gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach eingangs benannte Starfanzeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

August Schneider, Polizist im Zweiten Weltkrieg 1939 bis 1945

In dem Buch wird der Werdegang meines Vaters in der Polizei in den Jahren 1935 bis 1945 dargestellt. Es sind die Stationen „Anschluss“ Österreichs 1938, die Besetzung des Sudentenlandes und der gesamten Tschechoslowakei (1938), Revierdienst in Köln (1939), Aufbau der Polizeiverwaltung Posen und Dienst an der Polizeischule Gnesen,1939 bis 1943; Einsatz im „Banden“-Kampf in der Ukraine im Polizei Schützen-Regiment 35, (1943-bis1944) und schließlich den Einsatz im SS Polizei -Regiment 10 in der Adria ebenfalls im „Banden-Kampf“ ( 1944 bis 1945).In dem Buch wird auf die jeweiligen gesellschaftliche und politische Situation an den Einsatzorten meines Vaters eingegangen und wird begleitet durch die Auseinandersetzung zwischen Vater und Sohn in den 60zigen und 70igern Jahren.



1.5.2 Strafanzeigen vom 10.04.2023 zu Tatbeteiligungen der Polizei und Gestapo in Mosbach an der NS-Verfolgung und am Völkermord an den Sinti und Roma

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

ZENTRALE STELLE DER LANDESJUSTIZVERWALTUNGEN
ZUR AUFKLÄRUNG NATIONALSOZIALISTISCHER VERBRECHEN
Schorndorfer Str. 58, 71638 Ludwigsburg
+497141498773
poststelle@zst.justiz.bwl.de

DATUM : 10.04.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO
an das Amtsgericht Mosbach
zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23
zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige
der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen
an der NS-Verfolgung und am Völkermord an Sinti und Roma in der Region Mosbach

Sehr geehrte Damen und Herren der Zentralstelle für NS-Verbrechen,
Nach dem Common-Design-Prinzip der Rastatter Prozesse sowie nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und dem Gröning-Urteil von 2016 ist kein Einzeltatnachweis mehr notwendig für Tatbeteiligungen am rassenideologisch, religiös und politisch nationalsozialistisch-orientierten Verfolgungs- und Vernichtungsregime bis 1945. Im Gegensatz zum Amtsgericht Mosbach selbst benennen sowohl das Justizministerium Baden-Württemberg u.a. am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der Landtag Baden-Württemberg am 10.03.2023  zu PETITION 17/1464 explizit die vom AS gemäß § 158 StPO seit 03.06.2022 initiierten NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach-Baden. Das Amtsgericht Mosbach bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, die vom AS gemäß § 158 StPO initiierten NS-Verfahren, auch zu konkreten Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim Amtsgericht Mosbach-Baden in SONDERBÄNDEN anzulegen.

Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Mosbach,
Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen von Polizei und Gestapo in Baden
In der Hochphase 1938 verfügt die Gestapo in ganz Baden über ca. 450 Mitarbeiter. Polizisten, Kriminalbeamte und Gestapo helfen badische Juden, Sinti und Roma, politische Gegner und Angehörige weiterer NS-Diskriminierungszielgruppen zu deportieren. Schutzpolizisten beteiligen sich am Niederknüppeln streikender Zwangsarbeiter. Die Gendarmerie zieht die Radiogeräte aller Juden ein. Die Kripo stellt oft die berüchtigten Wagen zur Verfügung, mit denen Regimegegner abgeholt werden. Es kommt zu Folterungen in den Badischen Gestapo-Gefängnissen. Zunehmend wird das Justizprinzip in der Strafrechtsanwendung ausgehöhlt und die Position der Justiz als vorrangiges Organ der Strafrechtsanwendung von den Sicherheitsorganen der Polizei, insbesondere der Geheimen Staatspolizei unterwandert. Bereits ab 1933 kommt es zu polizeilicher Freiheitsentziehung ohne vorherige oder nachträgliche Gerichtsverfahren. Die Vorbeugungshaft bei nicht-politischen Verbrechen und die Schutzhaft bei politischen Verbrechen sind mit Einweisung in ein Konzentrationslager verbunden. Konkret bedeutet dies, dass Straftäter in Konzentrationslager eingewiesen werden, wo sie über die Verbüßung ihrer Haftstrafen hinaus festgehalten werden und vielfach keine Chance auf Entlassung und Rückkehr in ein ziviles Leben haben. Im Januar 1940 beginnt im einstigen Samariterstift in Grafeneck der Massenmord an psychisch erkrankten und geistig behinderten Menschen. 10.654 Frauen und Männer werden dort im Jahr 1940 ermordet. Abteilungen des württembergischen Innenministeriums, Verwaltungen der Landkreise und die Polizei sind maßgeblich an der Organisation und Durchführung dieser Euthanasie-Morde beteiligt.

Konkrete Tatbeteiligungen der Polizei und Gestapo in Mosbach an der NS-Verfolgung und am Völkermord an den Sinti und Roma

Die Sintiza Martha Guttenberger wird von MOSBACHER POLIZISTEN mit ihrem dreijährigen Josefle von Dallau über Mosbach in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau eingeliefert. Es folgten die KZs Ravensbrück, Schlieben und Altenburg. Der Vater Oskar Rose von Romani Rose, Bürgerrechtsaktivist und Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, ist während der Nazizeit untergetaucht und wird von der GESTAPO gesucht. Der Sinto Oskar Rose versucht im April 1943 beim Münchner Kardinal Faulhaber um Schutz für die Verfolgten zu bitten und es gelingt ihm sogar, seinen Bruder Vinzenz Rose, zuvor missbraucht für medizinische Experimente und Giftgasversuche im  KZ Natzweiler-Struthof, aus dem KZ-NECKARELZ in der MOSBACHER REGION zu befreien. 13 Mitglieder der Familie Rose, darunter Romani Roses Großeltern, werden im sogenannten „Zigeunerlager Auschwitz“ bzw. im KZ Ravensbrück ermordet. 1943/44 werden mindestens 116 Sinti – Männer und Frauen, Säuglinge, Kinder und Alte – aus den Altkreisen Sinsheim, MOSBACH und BUCHEN ins „Zigeunerlager Auschwitz“ deportiert; nur wenige überleben. Ein Fahrplan dieser Deportationen von Sinti und Roma von MOSBACH nach Auschwitz-Birkenau ist datiert auf den 10.03.1943. Der NS-Völkermord an den Sinti und Roma wird nach 1945 jahrzehntelang geleugnet. Täter bei der Kriminalpolizei setzen die rassistische Erfassung nach 1945 mit den NS-Akten fort. Sie verhindern die Anerkennung dieser NS-Verfolgung und Entschädigungen als eine weitere Traumatisierung für die Überlebenden. Diese Diskriminierungen dauern mindestens bis in die 1970er Jahre. Die Ablehnung der Anträge auf Entschädigung wird von den Behörden mit den gleichen rassistischen Vorurteilen begründet, die vom NS-Staat zur Bekämpfung der Minderheit benutzt wurden: „Zigeuner“ seien aus Veranlagung kriminell, ihre Internierung im Dritten Reich habe deshalb nur POLIZEILICH notwendige vorbeugende Gründe gehabt, die Haftbedingungen seien harmlos gewesen und die Verfolgung habe sie weniger geschmerzt als andere Menschen. Bekannte Personen der Mosbacher Polizei und Gestapo sind u.a. der KRIMINALOBERASSISTENT KURT HOSCH und der KRIMINALSEKRETÄR ALBERT HAUK. Hiermit ergehen gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach eingangs benannte Strafanzeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

Meilensteine: Gestapohaft in Dresden, KZ Sachsenhausen, Todesmarsch (19431945) (ÜberLebenszeugnisse) Taschenbuch – 12. März 2012

Erst im Zusammenhang mit den Ereignissen, die der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten folgten, erfuhr Peter Heilbut (1920–2005) von der jüdischen Herkunft seines Vaters. Im März 1943 wurde er in Dresden von der Gestapo inhaftiert und nach einem sechswöchigen Verhör in das Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt. Am 21. April 1945 trat Peter Heilbut zusammen mit etwa 33 000 anderen Häftlingen den Todesmarsch an, den er in seinem Erinnerungsbericht sehr eindrucksvoll als dramatische Kulmination der KZ-Haft im Spannungsfeld zwischen Todesdrohung und Freiheitshoffnung schildert.




1.5.3 Strafanzeigen vom 10.04.2023 zu Tatbeteiligungen der Polizei und Gestapo in Mosbach an den Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

ZENTRALE STELLE DER LANDESJUSTIZVERWALTUNGEN
ZUR AUFKLÄRUNG NATIONALSOZIALISTISCHER VERBRECHEN
Schorndorfer Str. 58, 71638 Ludwigsburg
+497141498773
poststelle@zst.justiz.bwl.de

DATUM : 10.04.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO
an das Amtsgericht Mosbach
zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23
zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige
der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen
an den Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern

Sehr geehrte Damen und Herren der Zentralstelle für NS-Verbrechen,
Nach dem Common-Design-Prinzip der Rastatter Prozesse sowie nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und dem Gröning-Urteil von 2016 ist kein Einzeltatnachweis mehr notwendig für Tatbeteiligungen am rassenideologisch, religiös und politisch nationalsozialistisch-orientierten Verfolgungs- und Vernichtungsregime bis 1945. Im Gegensatz zum Amtsgericht Mosbach selbst benennen sowohl das Justizministerium Baden-Württemberg u.a. am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der Landtag Baden-Württemberg am 10.03.2023  zu PETITION 17/1464 explizit die vom AS gemäß § 158 StPO seit 03.06.2022 initiierten NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach-Baden. Das Amtsgericht Mosbach bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, die vom AS gemäß § 158 StPO initiierten NS-Verfahren, auch zu konkreten Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim Amtsgericht Mosbach-Baden in SONDERBÄNDEN anzulegen.

Konkrete Tatbeteiligungen der Polizei und Gestapo in Mosbach an den Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern 
MOSBACHER POLIZEI- und GESTAPO-BEAMTE sind an den Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern in Baden wegen geschlechtsvertraulicher Beziehung mit deutschen Frauen beteiligt. Strenge Verordnungen bei Androhung harter Strafen regeln die Unterbringung, den Arbeitseinsatz und die Stellung der polnischen Zwangsarbeiter in den Dörfern. Nicht selten sind es jugendliche Leute, die von ihrer Familie getrennt und aus ihrer Heimat verschleppt  und nun in der Fremde weitgehend rechtlos sind. Zwei Fälle der badischen Massenhinrichtungen stammen auch aus dem Bereich des heutigen Neckar-Odenwald-Kreises: am 22. April 1941, also genau vor 80 Jahren, wurde in Oberschefflenz der 27-jährige Wladyslaw Skrzypacz erhängt sowie am 9. März 1942 in Hardheim der 25-jährige Stanislaw Piaskowski. Am Samstag, den 23. November 1940 werden Wladyslaw Skrzypacz und die deutsche Frau vom damaligen OBERSCHEFFLENZER GENDARMEN TRABER und anderen festgenommen und zur Untersuchungshaft ins LANDGERICHTSGEFÄNGNIS MOSBACH gebracht. Verhört werden sie von KRIMINALBEMATEN DER GESTAPO IN MOSBACH: von dem KRIMINALOBERASSISTENTEN KURT HOSCH und dem KRIMINALSEKRETÄR ALBERT HAUK, der nach eigenen Angaben „vom 22. Juni 1938 bis 31. August 1941 … Leiter der Geheimen Staatspolizei-Außendienststelle MOSBACH“ ist. „Wir erhielten den Auftrag von dem Leiter der Abteilung II der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe, Herrn Kriminalrat Dr. Faber.“ Die Frau bestätigt: „Mit einem Gericht hatte ich überhaupt nichts zu tun. Ich wurde von der GESTPAO einfach eingesperrt und blieb fast 6 1/2 Monate im Gefängnis in MOSBACH sitzen.“ Ende Mai 1941 wurde sie vom Gerichtsgefängnis MOSBACH in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück überführt. Unter den Gründen für Schutzhaft von polnischen Zwangsarbeitern in den KZ NECKARELZ und NECKARGERACH in der MOSBACHER REGION sind auch einzelne Fälle von „intimer Verkehr mit deutscher Frau“. Laut dem Gefangenenbuch des Landgerichtsgefängnisses MOSBACH wird Wladyslaw Skrzypacz am Vortag der Exekution um 17.30 Uhr von der GESTAPO abgeholt. Der Oberschefflenzer Bürgermeister Adolf  Reimold berichtet: „Ich weiß nur noch, dass der Pole einen Tag vor der Erhängung nach Oberschefflenz verbracht und im hiesigen Ortsarrest von zwei auswärtigen Beamten in Zivil bewacht worden ist.“ Im Anschluss führt die GENDARMERIE „sämtliche Polen des Bezirks MOSBACH oder der engeren Umgebung von Oberschefflenz an die Exekutionsstätte“. „Diese mussten einzeln an dem Erhängten vorbeilaufen.“ Sie sollen damit vor Verstößen gegen die strengen Verhaltensregeln für polnische Zwangsarbeiter abgeschreckt werden. Anhand von Fahrtkostenabrechnungen von Dienstreisen können 1960/1961 Teilnehmer an den Vorbereitungen und Durchführungen dieser Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern ermittelt werden: u. a. vom 17. bis 24. April.1941 KRIMINALOBERASSISTENTEN KURT HOSCH und dem KRIMINALSEKRETÄR ALBERT HAUK VON DER GESTAPO MOSBACH. Für den Zuständigkeitsbereich der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe werden 1960 insgesamt 38 Exekutionen von polnischen landwirtschaftlichen Zwangsarbeitern im Zusammenhang mit „geschlechtsvertraulichen Beziehungen“ zu deutschen Frauen und Mädchen ermittelt.

Bekannte Personen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO sind hier u.a. der GENDARM TRABER, KRIMINALOBERASSISTENT KURT HOSCH und der KRIMINALSEKRETÄR ALBERT HAUK. Hiermit ergehen gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach eingangs benannte Strafanzeigen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl


1.6 Dienstaufsichtsbeschwerden vom 04.06.2023 gegen Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der Mosbacher Gestapo u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch sowie wegen der amtsseitigen systematischen Unterfassung von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS -Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern

6F 9/22
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
+49626187460, +49626187639
13 UJs 4385/23

Staatsanwaltschaft Mosbach
Hauptstraße 87 und 89
74821 Mosbach
+4980066449281269

Landgericht Mosbach
Hauptstr. 110
74821 Mosbach
+49626187440

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 4
76131 Karlsruhe
+4972135236725

JUMRIX-E-1402-41/878/4
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
+497112792264

DATUM : 04.06.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen
der Mosbacher Justizbehörden bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach
wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023
zu Mordbeteiligungen der Mosbacher Gestapo
u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch
sowie wegen der amtsseitigen systematischen Unterfassung von nationalsozialistischen Straftaten
bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung
von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern

Sehr geehrte Damen und Herren,

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
Gemäß der geltenden BRD-Strafprozessordnung § 158 StPO wird die Anzeige einer Straftat beurkundet und dem Anzeigeerstatter der Eingang seiner Anzeige schriftlich bestätigt, mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat. Sowohl das Amtsgericht Mosbach, nach AS-Eingabe an das AG MOS unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 ab 09.04. und 10.04.2023, als auch die Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 UJs 4385/23 am 26.05.2023 missachten aber diese gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennen EXPLIZIT NICHT das Eingabedatum, den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der hier angezeigten Straftatbestände der konkreten nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Gestapo. Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 sowie am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT u.a. vom AS seit 03.06.2022 beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und rechtsextremistischen, rassistischen Straftaten, d.h. sowohl strafrechtliche Verfahren gemäß § 158 StPO als auch Wiederaufnahmeverfahren sowie Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen. Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 und vom 05.05.2023 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, u.a. vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region und zur eigenen institutionellen NS-Vergangenheit der Mosbacher Justiz (NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierung), beim AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN EINERSEITS SOWIE ANDERERSEITS zu rechtsextremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Angelegenheiten beim Amtsgericht Mosbach lediglich in SONDERBÄNDEN AUSSERHALB DER AKTEN anzulegen. Das AMTSGERICHT MOSBACH hat seinerseits seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher EXPLIZIT VERSAGT und NICHT AUSGESTELLT. Erst nach mehrfachen offiziellen Beschwerden während ca. einem Jahr benennt das AG MOS unter 6F 9/22 das allererste Mal am 05.05.2023 unter 6F 9/22 den Themenkomplex unter der Überschrift „NS- und Rechtsextremismus-Verfahren“ für die vom AS seit 03.06.2022 beim AG MOS beantragten Strafverfahren, Wiederaufnahmeverfahren, Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen.

AG MOS als auch STA MOS verweigern hier amtsseitig die konkrete Benennung der konkret angezeigten nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Gestapo.


Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist laut geltender BRD-Gesetzgebung ordnungsgemäß nach § 158 StPO bei Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsüberprüfung sowie bei Entscheidung, Beschluss, Urteil korrekt zu führen, was aber sowohl AG MOS als auch die STA MOS hier nachweisbar verweigern. AG MOS als auch STA MOS verweigern hier amtsseitig die konkrete Benennung der konkret angezeigten nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Gestapo.

Weil AG MOS und STA MOS hier nachweisbar amtsseitig verweigern, die AS-Eingabedaten und die konkreten Sachverhalte dieser konkreten nationalsozialistischen Verbrechen zu benennen, ist hier nunmehr in der Weiterleitungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 Js 4385/23 am 26.05.2023 überhaupt nicht klar, auf welche Strafanzeigen und auf welche NS-Verbrechen sich AG MOS und STA MOS überhaupt beziehen, obwohl aber der AS EXPLIZIT und KONKRET auf die aus der historischen Forschung bekannten Personen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO, u.a. GENDARM TRABER, KRIMINALOBERASSISTENT KURT HOSCH und KRIMINALSEKRETÄR ALBERT HAUK, und auf die jeweiligen nationalsozialistischen Diskriminierungs- und Opferzielgruppen hinweist:
… Strafanzeigen vom 09.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>
… Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Verfolgung und am Völkermord an Sinti und Roma in der Region Mosbach >>>
… Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an den Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern >>>

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen der Mosbacher Justizbehörden AG und STA MOS
Hiermit ergehen die eingangs benannten Dienstaufsichtsbeschwerden gemäß der Rechtsmittelerklärung des baden-württembergischen Justizministeriums vom 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 gegen die fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen des Amtsgericht Mosbachs unter 6F 9/22 u.a. und der Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 UJs 4385/23 unter vorliegender BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG wegen der unsachgemäßen Bearbeitung entgegen § 158 StPO der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Gestapo unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 sowie wegen der systematischen Untererfassung von nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei den Mosbacher Justizbehörden.
Die hier fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen beim AG MOS und bei der STA MOS ignorieren nachweisbar sowohl die gesetzlichen Vorgaben von § 158 StPO als auch die Rechtsauffassungen des baden-württembergischen Justizministeriums, dass heute und zukünftig noch NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz verfolgt (JUMRIX-E-1402-41/878/4 am 20.06.2022) und dass diese statistisch erfasst (JUMRIX-E-1402-41/878/28 am 20.12.2022) würden. Durch die hier vorliegenden Verfahrensweisen von AG MOS und STA MOS lässt sich im innerstaatlichen BRD-Instanzenzug nicht nachvollziehen, um welche konkret angezeigten NS-Mordverbrechen es sich in den entsprechenden NS-Verfahren tatsächlich handelt. Zudem kann es u.U. dabei zu Verfahrensentschleunigungen in konkreten Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von Nationalsozialistischen Verbrechen vor dem Hintergrund des Hohen Alters möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen in 2022 und 2023 kommen. Und dies während aber das LG Neuruppin am 28.06.2022 einen 101-jährigen KZ-Wachmann und das LG Itzehoe am 20.12.2022 eine 97-jährige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe in der NS-Mord- und Vernichtungsmaschinerie verurteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

1.7 An die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: a) WIDERSPRUCH vom 06.07.2023 gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart b) DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN vom 06.07.2023 gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO ,u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch, entgegen § 158 StPO sowie entgegen der Rechtsauffassung des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit amtsseitigen systematischen Unterfassungen von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern

An die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: a) WIDERSPRUCH vom 06.07.2023 gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart b) DIENSTAUFSSICHTSBESCHWERDEN vom 06.07.2023 gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, Staatsanwaltschaft Stuttgart
wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO ,u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch, entgegen § 158 StPO sowie entgegen der Rechtsauffassung des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit amtsseitigen systematischen Unterfassungen von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern
230619_sta_stuttgart_polizei_gestapo_mosbach.pdf (831.73KB)
An die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: a) WIDERSPRUCH vom 06.07.2023 gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart b) DIENSTAUFSSICHTSBESCHWERDEN vom 06.07.2023 gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, Staatsanwaltschaft Stuttgart
wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO ,u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch, entgegen § 158 StPO sowie entgegen der Rechtsauffassung des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit amtsseitigen systematischen Unterfassungen von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern
230619_sta_stuttgart_polizei_gestapo_mosbach.pdf (831.73KB)


6F 9/22 
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

Staatsanwaltschaft Mosbach
Hauptstraße 87 und 89
74821 Mosbach

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastr. 23
70182 Stuttgart

Landgericht Mosbach
Hauptstr. 110
74821 Mosbach

JUMRIX-E-1402-41/878/4
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
+497112792264

DATUM : 06.07.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

a) Widerspruch gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart
vom 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23
an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
b) Dienstaufsichtsbeschwerden gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen
bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, Staatsanwaltschaft Stuttgart
wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO
,u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch,
entgegen § 158 StPO sowie entgegen der Rechtsauffassung
des Baden-Württembergischen Justizministeriums
mit amtsseitigen systematischen Unterfassungen von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern

Sehr geehrte Damen und Herren,

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

Hiermit ergehen wie eingangs benannt Widerspruch an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart sowie die Dienstaufsichtsbeschwerden gemäß der Rechtsmittelerklärung des baden-württembergischen Justizministeriums vom 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 gegen die fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen des Amtsgericht Mosbachs unter 6F 9/22 u.a. und der Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 UJs 4385/23 und Staatsanwaltschaft Stuttgart unter 312 Js 66432/23 unter vorliegender BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG wegen der unsachgemäßen Bearbeitung entgegen § 158 StPO u.a. der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Polizei und Gestapo unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 eingereicht beim AG MOS sowie wegen der systematischen Untererfassung von nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei den Mosbacher Justizbehörden.

Inhaltsverzeichnis

1. Historisch belegte Beteiligungen der Mosbacher Polizei und Gestapo an NS-Massenmordverbrechen 
2. Verfahrensführungen entgegen § 158 StPO bei den Mosbacher Justizbehörden zu Nazi-Massenmordverbrechen mit systematischen Untererfassungen 
3. Amtsseitige Nicht-Nachvollziehbarkeit im innerstaatlichen BRD-Instanzenzug bei NS-Verfahren 
4. Verfahrensführungen entgegen den Rechtsauffassungen des Baden-Württembergischen Justizministeriums sowie entgegen der NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts 
5. Amtsseitiges Ignorieren des Verzichts auf konkreten Einzeltatnachweis bei der Rechtsprechungspraxis in NS-Verfahren der BRD des 21.Jahrhunderts 
6. Amtsseitige Alters- und Versterbensamnestie in den NS-Verfahrensführungen seit 1945 bei NS-Massenmordverbrechen 5
7. Amtsseitige Verweigerung der Überprüfungen möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen 
8. Amtsseitige Verweigerung der Identifizierung von NS-Täter*innen bei der Mosbacher Polizei und Gestapo 
9. Amtsseitige Relativierungen von NS-Massenmordverbrechen als lediglich bloße Vermutungen 
10. Verweigerung der juristischen Aufarbeitung von NS-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern 
11. Amtsseitiges Ignorieren der Verantwortlichkeiten für die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen seit 1945 

1. Historisch belegte Beteiligungen der Mosbacher Polizei und Gestapo an NS-Massenmordverbrechen
Aus der (regional-)historischen Forschung sind bekannte Personen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO, u.a. GENDARM TRABER, KRIMINALOBERASSISTENT KURT HOSCH und KRIMINALSEKRETÄR ALBERT HAUK sowie die jeweiligen bekannten nationalsozialistischen Diskriminierungs-, Verfolgten- und Opferzielgruppen, auf die der AS mit seinen Eingaben an das Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT und KONKRET hinweist:
… Strafanzeigen vom 09.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>
… Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Verfolgung und am Völkermord an Sinti und Roma in der Region Mosbach >>>
… Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an den Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern >>>

2. Verfahrensführungen entgegen § 158 StPO bei den Mosbacher Justizbehörden zu Nazi-Massenmordverbrechen mit systematischen Untererfassungen
Gemäß der geltenden BRD-Strafprozessordnung § 158 StPO wird die Anzeige einer Straftat beurkundet und dem Anzeigeerstatter der Eingang seiner Anzeige schriftlich bestätigt, mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat. Sowohl das Amtsgericht Mosbach, nach AS-Eingabe an das AG MOS unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 ab 09.04. und 10.04.2023, als auch die Staatsanwaltschaft Mosbach unter 13 UJs 4385/23 am 26.05.2023 missachten aber diese gesetzliche Vorgabe aus § 158 StPO und benennen EXPLIZIT NICHT das Eingabedatum, den Verfahrensgegenstand, den Tatvorwurf und die Sachverhalte der hier angezeigten Straftatbestände der konkreten nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Polizei und Gestapo (Siehe Kapitel 1).
Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 sowie am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT u.a. vom AS seit 03.06.2022 beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und rechtsextremistischen, rassistischen Straftaten, d.h. sowohl strafrechtliche Verfahren gemäß § 158 StPO als auch Wiederaufnahmeverfahren sowie Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen. Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 und vom 05.05.2023 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, u.a. vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region und zur eigenen institutionellen NS-Vergangenheit der Mosbacher Justiz (NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierung) EINERSEITS SOWIE ANDERERSEITS zu rechtsextremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Angelegenheiten beim AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN lediglich in SONDERBÄNDEN AUSSERHALB DER AKTEN anzulegen. Das AMTSGERICHT MOSBACH hat seinerseits seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismus-Rassismus-Verfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher EXPLIZIT VERSAGT und NICHT AUSGESTELLT. Erst nach mehrfachen offiziellen Beschwerden während ca. einem Jahr benennt das AG MOS unter 6F 9/22 das allererste Mal am 05.05.2023 unter 6F 9/22 den Themenkomplex unter der Überschrift „NS- und Rechtsextremismus-Verfahren“ sowie dann am 09.05.2023 „NS-Unrecht/-Verbrechen-Anliegen“ in der Dienstaufsichtsbeschwerde beim LG MOS unter E 313/1-3/2023  für die vom AS seit 03.06.2022 beim AG MOS beantragten Strafverfahren, Wiederaufnahmeverfahren, Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen in NS-Angelegenheiten. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist laut geltender BRD-Gesetzgebung ordnungsgemäß nach § 158 StPO bei Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsüberprüfung sowie bei Entscheidung, Beschluss, Urteil korrekt zu führen, was aber sowohl AG MOS als auch die STA MOS hier nachweisbar verweigern. AG MOS als auch STA MOS verweigern hier amtsseitig die konkrete Benennung der konkret angezeigten nationalsozialistischen Gewalt- und Mord-Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern unter konkreter Beteiligung der Mosbacher Polizei und Gestapo.
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 agieren hier nachweisbar in ihren Verfahrensführungen entgegen der geltenden BRD-Strafprozessordnung § 158 StPO, da die STA Stuttgart verweigert, diese unsachgemäßen Bearbeitungen von NS-Verfahren bei den Mosbacher Justizbehörden EXPLIZIT zu benennen und zu kritisieren.

3. Amtsseitige Nicht-Nachvollziehbarkeit im innerstaatlichen BRD-Instanzenzug bei NS-Verfahren
Die hier fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen beim AG MOS und bei der STA MOS ignorieren nachweisbar sowohl die gesetzlichen Vorgaben von § 158 StPO (Siehe Kapitel 2) als auch die Rechtsauffassungen des baden-württembergischen Justizministeriums, dass heute und zukünftig noch NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz verfolgt (JUMRIX-E-1402-41/878/4 am 20.06.2022) und dass diese statistisch erfasst (JUMRIX-E-1402-41/878/28 am 20.12.2022) würden (Siehe Kapitel 4). Durch die hier vorliegenden Verfahrensweisen von AG MOS und STA MOS lässt sich im innerstaatlichen BRD-Instanzenzug nicht von Beginn an nachvollziehen, um welche konkret angezeigten NS-Mordverbrechen es sich in den entsprechenden NS-Verfahren tatsächlich handelt.
Es ist zu überprüfen: Die STA Stuttgart verweigert hier zudem am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23, diese unsachgemäßen Bearbeitungen von NS-Verfahren bei den Mosbacher Justizbehörden EXPLIZIT zu benennen und zu kritisieren.

4. Verfahrensführungen entgegen den Rechtsauffassungen des Baden-Württembergischen Justizministeriums sowie entgegen der NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts
Gemäß der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, sowie gemäß der Rechtsauffassung der noch laufenden NS-Verfahren im 21.Jahrhundert, wie u.a. gemäß des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen, wie u.a. gemäß des Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 20.12.2022 gegen eine 97-Jährige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen, wurden und werden ordnungsgemäß konkrete Eingaben zu Aufarbeitung von konkretem NS-Unrecht, konkreten NS-Verbrechen an das Amtsgericht Mosbach gemäß StPO § 158 seit dem 03.06.2022 eingereicht.
Es ist zu überprüfen: Auch die STA Stuttgart verweigert hier am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 ebenso wie die Mosbacher Justizbehörden seit 1945 gegen die Beteiligungen der Mosbacher Polizei und Gestapo an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region (Siehe Kapitel 1) mittels juristischer Aufarbeitungen tätig zu werden.
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 agieren hier nachweisbar in ihren Verfahrensführungen entgegen den Rechtsmittelerklärungen des Baden-Württembergischen Justizministeriums zur heutigen und künftigen juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen sowie entgegen der Rechtsauffassungen von NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts.

5. Amtsseitiges Ignorieren des Verzichts auf konkreten Einzeltatnachweis bei der Rechtsprechungspraxis in NS-Verfahren der BRD des 21.Jahrhunderts
Nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und nach dem Gröning-Urteil von 2016 sind auch sämtliche Personen als Teil des NS-Vernichtungssystems juristisch zur Verantwortung zu ziehen, die das massenhafte Töten ermöglicht haben auf der Suche nach später Gerechtigkeit für die Opfer und für die Bestrafung noch lebender NS-Täter. Seitdem ist es auch möglich, Personen ohne konkreten Tatnachweis für Beihilfe zum Mord zu verurteilen, weil es für eine solche Verurteilung ausreicht, an der Aufrechterhaltung der NS-Vernichtungsmaschinerie beteiligt gewesen zu sein. Wer demnach hätte erkennen müssen, dass dort systematische Tötungen stattfanden, machte sich mitschuldig, auch wenn er oder sie nicht unmittelbar beteiligt war. Im Fall von NS-Massenmord-Verbrechen bedarf es daher in Deutschland keines konkreten Einzeltatnachweises mehr.
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 agieren hier nachweisbar in ihren Verfahrensführungen entgegen der Rechtsprechungspraxis in NS-Verfahren der BRD des 21.Jahrhunderts mit dem bereits seit langem anerkannten Verzicht auf den konkreten Einzeltatnachweis bei NS-Massenmordverbrechen (Siehe auch Kapitel 1).

6. Amtsseitige Alters- und Versterbensamnestie in den NS-Verfahrensführungen seit 1945 bei NS-Massenmordverbrechen
Das AG MOS vertritt in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 die EXPLIZIT die Rechtsauffassung entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 (Siehe Kapitel 4), dass es nicht Aufgabe eine deutschen Gerichts sei, insbesondere des eigenen, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. Das AG MOS vertritt in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 die EXPLIZIT die Rechtsauffassung entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 (Siehe Kapitel 4), dass ANGEBLICH keine EILBEDÜRFTIGKEIT angesichts des hohen Alters möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen und NS-Belasteter Personen bestehen würde. Die nicht-ordnungsgemäße Bearbeitung von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach und nachfolgenden Justizinstitutionen im Jahr 2022 und 2023 kann auch zu konkreten Verfahrens- und Ermittlungsentschleunigungen gegen möglicherweise in 2022 und in 2023 noch lebenden NS-Täter*innen führen. Und dies während aber das LG Neuruppin am 28.06.2022 einen 101-jährigen KZ-Wachmann und das LG Itzehoe am 20.12.2022 eine 97-jährige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe in der NS-Mord- und Vernichtungsmaschinerie verurteilen (Siehe Kapitel 4).
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 agieren hier nachweisbar in ihren Verfahrensführungen mit der sogenannten amtsseitigen Alters- und Versterbensamnestie bei NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts zu Nazi-Massenmordverbrechen, insbesondere in der Mosbacher Region.

7. Amtsseitige Verweigerung der Überprüfungen möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 verweigern EXPLPIZIT die Überprüfungen möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen der hier angezeigten Mosbacher Polizei und Gestapo. Die STA Stuttgart äußert am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 in ihrer Begründung zur amtsseitig entschiedenen Verfahrenseinstellung EXPLIZIT und LEDIGLICH die Wahrscheinlichkeit, dass angezeigte NS-Täter*innen „mittlerweile“ nicht mehr leben könnten, OHNE dies jedoch konkret in der eigenen Sachverhaltsermittlung zu überprüfen (Siehe auch Kapitel 6 und 11).

8. Amtsseitige Verweigerung der Identifizierung von NS-Täter*innen bei der Mosbacher Polizei und Gestapo
Es ist zu überprüfen: Das AG MOS, die STA MOS und zudem die STA Stuttgart am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 verweigern EXPLPIZIT die Überprüfungen der hier vom AS beim AG MOS als unbekannt angezeigt NS-Täter*innen-Personenkreise angezeigten der Mosbacher Polizei und Gestapo. Die STA Stuttgart äußert am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 in ihrer Begründung zur amtsseitig entschiedenen Verfahrenseinstellung EXPLIZIT in der Fortsetzung der Verfahrensführungsstrategie der Mosbacher Justizbehörden, dass sie EBENFALLS NICHT bereit ist, die vom AS als unbekannt angezeigten Personen der Mosbacher Polizei und Gestapo anhand der Personalakten der entsprechenden Behörden zu identifizieren und darauf folgend im Jahr 2023 zu ermitteln, ob diese Personen als vom As beim AG MOS angezeigte NS-Täter*innen möglicherweise noch leben könnten (Siehe Kapitel 6 und 7).

9. Amtsseitige Relativierungen von NS-Massenmordverbrechen als lediglich bloße Vermutungen
Es ist zu überprüfen: Die STA Stuttgart äußert am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 in ihrer Begründung zur amtsseitig entschiedenen Verfahrenseinstellung EXPLIZIT, dass es sich bei den historisch nachgewiesenen und hier vom AS beim AG MOS konkret angezeigten NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region (Siehe Kapitel 1) LEDIGLICH um bloße Vermutungen handeln würde, die ABER keine Begründung für eine entsprechende strafrechtliche Ermittlung gegen NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region und keine verfolgbare Straftat seit 1945 darstellen würden. Siehe auch Kapitel 5 bis 8, 11.
Es ist zu überprüfen, inwieweit die Rechtsauffassung bisher beteiligter Justizinstitutionen mit mit einer Klassifizierung von (regional-)historisch nachgewiesenen NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region als „bloße Vermutungen“ und als „Nicht verfolgbare Straftaten“ eine Relativierung und Verharmlosung der konkreten Nazi-Verfolgung und Vernichtung von Juden, Sinti und Roma sowie von polnischen Zwangsarbeitern in der Mosbacher Region darstellen könnte.

10. Verweigerung der juristischen Aufarbeitung von NS-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern
Es ist zu überprüfen: Die STA Stuttgart verweigert hier am 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 in ihrer Begründung zur amtsseitig entschiedenen Verfahrenseinstellung EXPLIZIT jede Äußerung zu vom AS angezeigten konkreten NS-Verbrechen:
… Strafanzeigen vom 10.04.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an den Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern >>>
Auf Grund der hier kritisierten Verfahrensführungen der Mosbacher Justizbehörden ausgehend vom Amtsgericht Mosbach unter Kapitel 1 bis 4 ist nicht eindeutig klar, bei welchen bisher involvierten Justizbehörden, bisher bis zur Staatsanwaltschaft Stuttgart, das EXPLIZITE amtsseitige Versagen in der juristischen Aufarbeitung von Nazi-Massenmordverbrechen an polnischen Zwangsarbeitern in Mosbach und in Baden konkret zu verorten ist.

11. Amtsseitiges Ignorieren der Verantwortlichkeiten für die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen seit 1945
Es ist zu überprüfen: STA MOS und STA Stuttgart missachten hier die fortgesetzte Verantwortlichkeit für die NICHT-Aufklärung und NICHT-Aufarbeitung von NS-Verbrechen, die sich seit 1945 bzw. seit 1949 im politisch administrativen System der BRD bis heute weitervererbt im Dominoprinzip von einer amtierenden Juristengeneration an die nächste, d.h. bis in die heutige (Siehe auch Kapitel 6 bis 9). STA MOS und STA Stuttgart benennen hier nicht die behördliche Verantwortungsfortsetzung im Dominioprinzip nach der Alters- bzw. Versterbensamnestie der NS-Haupttäter*innen, da es konkret KEINEN SCHLUSSSTRICH und KEINE VERJÄHRUNG für die Aufklärung, Aufarbeitung und Verantwortungsübernahme für NS-Verbrechen gemäß der geltenden BRD-Gesetzeslage sowie gemäß der Aussagen der politischen BRD-Institutionen geben kann und soll. STA MOS und STA Stuttgart missachten hier dabei, dass sich damit auch die Verjährungsfristen für Strafvereitelung im Amt jeweils ebenso im Dominoprinzip aufsummieren und fortsetzen und zwar bis heute, bzw. bis die juristische Aufarbeitung benannter und angezeigter NS-Verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit letztendlich erfolgt sein wird.
Es ist zu überprüfen: AG MOS, STA MOS und STA Stuttgart agieren hier auch entgegen den auch noch in 2023 offiziellen Aussagen von Bundesregierung, Bundestag und Bundespräsident zur gesellschaftspolitischen und damit auch zur juristischen Verantwortung für die Verbrechen des Nazi-Terror-Verfolgungs- und Vernichtungsregimes.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

An die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: a) WIDERSPRUCH vom 06.07.2023 gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart b) DIENSTAUFSSICHTSBESCHWERDEN vom 06.07.2023 gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, Staatsanwaltschaft Stuttgart
wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO ,u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch, entgegen § 158 StPO sowie entgegen der Rechtsauffassung des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit amtsseitigen systematischen Unterfassungen von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern
230619_sta_stuttgart_polizei_gestapo_mosbach.pdf (831.73KB)
An die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart: a) WIDERSPRUCH vom 06.07.2023 gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 19.06.2023 unter 312 Js 66432/23 an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart b) DIENSTAUFSSICHTSBESCHWERDEN vom 06.07.2023 gegen fallverantwortliche Mitarbeiter*innen bei Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Mosbach, Staatsanwaltschaft Stuttgart
wegen der unsachgemäßen Bearbeitung der Strafanzeigen vom 09.04. und 10.04.2023 zu Mordbeteiligungen der MOSBACHER POLIZEI und GESTAPO ,u.a. mit Albert Hauk und Kurt Hosch, entgegen § 158 StPO sowie entgegen der Rechtsauffassung des Baden-Württembergischen Justizministeriums mit amtsseitigen systematischen Unterfassungen von nationalsozialistischen Straftaten bei der NS-Verfolgung und NS-Vernichtung von Juden, Sinti und Roma und polnischen Zwangsarbeitern
230619_sta_stuttgart_polizei_gestapo_mosbach.pdf (831.73KB)



1.8 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 8 auf dieser Seite.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHEN der NS-Judenverfolgung, der Reichspogromnacht mit der Zerstörung der Synagogen, des Holocaust sowie zur heutigen Erinnerungskultur in der NS-Vergangenheitsbewältigung, auch zu heutigen Anschlägen auf Synagogen n Deutschland nach 1945, am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NS-VERBRECHEN der konkreten Nazi-Judenverfolgung in Mosbach-Baden am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Siehe auch:

 



2. Historisch nachgewiesene Beteiligung an der Nazi-Verfolgung der Juden in Mosbach-Baden, an Deportationen und am Nazi-Massenmord

Judenverfolgung in Mosbach: Bewegende Rückkehr eines Opfers

Die ehemalige jüdische Mitbürgerin Hanna Ruben kam nach 78 Jahren erstmals wieder nach Mosbach
19.12.2014 UPDATE: 19.12.2014 05:00 Uhr

Von Gerd Beck
Mosbach. Es war nach der Pogromnacht 1938, als der Vater der heute 83-jährigen Hannah Ruben, Karl Ehrlich, von der Gestapo verhaftet und in ein Konzentrationslager eingeliefert wurde, nur weil er Jude war. Da hatte die Familie ihre Heimatstadt Mosbach bereits seit drei Jahren in Richtung Frankfurt verlassen.
In Mosbach war die Familie Ehrlich seit mehreren Generationen ansässig...
https://www.rnz.de/


SCHRIFTEN DES BUNDESARCHIVS 62

2014, Droste Verlag Düsseldorf
!394"
Oberstaatsanwalt Mosbach
Zweimonatlicher Lagebericht
Mosbach, 24.11.1938 GLA Ka, 309/1208
Anläßlich der Aktion gegen die Juden am 10.11.1938 wurden die Ehefrau des *Rabbiners in Mosbach und ihr 86 Jahre alter Vater wegen Widerstands festgenommen; sie hatten sich gegen die Festnahme85 des Rabbiners durch die Gendarmerie Mosbach widersetzt und wurden zu einer Gefängnisstrafe von 4 bzw. 3 Wochen verurteilt.
https://www.bundesarchiv.de/

Siehe auch:

  • Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>
  • Gestapo in Mosbach >>>
  • NSDAP Mosbach >>>
  • NS-Zwangsarbeit in Mosbach-Baden >>>
  • NS-Täter im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach >>>
  • NS-Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter in Mosbach >>>
  • Judenverfolgung in Mosbach >>>
  • Juden-Deportationen in Mosbach >>>
  • Kriegsende und Endphaseverbrechen in Mosbach >>>
  • HISTORISCHES: NS-Opfer NS-Euthanasie >>>
  • HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nordbaden >>>
  • AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
  • NS-Opfer in Mosbach >>>
 

 



3. Historisch nachgewiesene Beteiligung an der Nazi-Verfolgung von Sinti und Roma in Mosbach-Baden, an Deportationen und am Nazi-Massenmord

 

17. JULI 2022: MATINÉE „DIE KINDER VON AUSCHWITZ SINGEN SO LAUT!“

5. Mai 2022 · von Redaktion · in Aktuelles, Termine
- Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel
Lesung und Gespräch mit Magdalena Guttenberger und Manuel Werner
Matinée Sonntag, 17.07.2022
11:00 Uhr,
Magdalena Guttenberger/Manuel Werner: “Die Kinder von Auschwitz singen so laut!’“ Das erschütterte Leben der Sintiza Martha Guttenberger aus Ummenwinkel
Martha Guttenberger seligen Angedenkens wurde 1921 in Önsbach/Achern in einem Wohnwagen geboren. Mit ihrer elterlichen Familie war sie in der warmen Jahreszeit immer auf der Reis‘. So konnte die musikalische Familie ihren ambulanten Gewerben nachgehen. Sie war 21 Jahre alt, als Stuttgarter und Karlsruher Kripo und Mosbacher Polizisten sie mit ihrem dreijährigen Josefle von Dallau über Mosbach in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau einlieferten. Es folgten die KZs Ravensbrück, Schlieben und Altenburg.
Nach der Befreiung lebte sie jahrzehntelang mit ihrer Familie in zwei engen Zimmern einer maroden Baracke des vormaligen Ravensburger NS-Zwangslagers Ummenwinkel. Die Befreiung durch die Alliierten bedeutete aber kein Ende der Diskriminierung für Sinti und Roma durch die Mehrheitsgesellschaft. Zudem war Martha von Auschwitz gezeichnet, ihr Leben war in seinen Grundfesten erschüttert. Nachts kamen immer die Kinder von Auschwitz zu ihr. Oft lebte sie „in einer Welt, die wir nicht kennen“.
Doch das wichtigste für sie war, immer für ihre Familie da zu sein: für ihren Mann, der ebenfalls Auschwitz überlebte, ihrer Kinder und ihre Enkel. Immer trug sie Sorge, dass genügend Essen da war.
Ihre Schwiegertochter Magdalena Guttenberger hat seit den 70er Jahren die Erzählungen ihrer Schwiegermutter Martha Guttenberger über ihre Verfolgungserfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus mitgeschrieben, Manuel Werner zeichnete ab 2014 Gespräche auf und recherchierte zu verschiedenen Aspekten des Lebens von Martha Guttenberger. Sie wollte, dass das ihr Widerfahrene nach ihrem Tod bekannt wird. So entschied sich Magdalena Guttenberger zusammen mit Manuel Werner und mit der Zustimmung ihres Mannes, die Erzählungen und Berichte schriftlich als Mahnung und Erinnerung für ihre Familie und die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Schicksal von Sinti und Roma festzuhalten. So entstand die Idee, ein Buch zu gestalten. Auch der Ravensburger Ummenwinkel kommt in diesem Buch zur Sprache, als der soziale Raum, in  dem Martha, Magdalena, Julius und die Enkelkinder mit anderen Familien zusammengelebt haben und sich mit den Schatten der Vergangenheit auseinandersetzen mussten.  Doch auch alle vorherigen Stationen des Lebens von Martha Guttenberger sind thematisiert.
Vieles davon ist neu erschlossen. Stets wird erkennbar, woher die jeweiligen Informationen und Erinnerungen kommen. Der authentischen wörtlichen Rede räumen die Autoren bewusst viel Platz ein. Bei den Tätern nennen sie Ross und Reiter. Sprachformen der verfolgten Sinti werden der Ausdrucksweise der Verfolger gegenübergestellt. Die Bildauswahl erfolgte reflektiert. Doch auch Armutsrezepte von Martha Guttenberger und der bis in den Schwarzwald reichende Raum, in dem sie bei Bauern ihre Kurzware verkaufte, kommen zur Sprache. Durch den Detailreichtum und die Konzeption des Buches werden von außen gegenüber Martha Guttenberger erstellte Schubladen, Etikettierungen, Einengungen wie „Bettlerin“, „Hausiererin“, „Verrückte“, „Landfahrerin“ ausgeweitet und aufgebrochen. Es wird durchweg ersichtlich, dass vielfach verwendete Begriffe wie „sozial schwach“ oder gar „asozial“ für finanziell Schwache in keiner Weise angemessen sind, ja, dass diese Etikettierung in der NS-Zeit lebensbedrohlich war. Auch die bewundernswert ausgeprägte Erzählkultur dieser Sintifamilie und anderer Sinti kommt zur Geltung. Mit großer Sorgfalt wurde eine ansprechende Buchgestaltung gefertigt, die dem Leben von Martha Guttenberger würdig ist.
Marthas Schwiegertochter Magdalena Guttenberger und Manuel Werner setzen in dem umfangreichen Buch zahlreiche Erinnerungsbilder gegen das allmähliche Versanden. Sie lassen ein vielschichtiges, exemplarisches und quellenbasiertes Lebenspanorama aus mündlicher Überlieferung und Hintergrundinformationen aufleben. So entstand die bislang umfangreichste Biographie einer Auschwitz überlebenden Angehörigen der Sinti und Roma.
Eine ungewöhnliche biographische Annäherung!
https://hotel-silber.de/
Siehe auch:

  • Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>
  • Gestapo in Mosbach >>>
  • NSDAP Mosbach >>>
  • NS-Zwangsarbeit in Mosbach-Baden >>>
  • NS-Täter im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach >>>
  • NS-Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter in Mosbach >>>
  • Judenverfolgung in Mosbach >>>
  • Juden-Deportationen in Mosbach >>>
  • Kriegsende und Endphaseverbrechen in Mosbach >>>
  • HISTORISCHES: NS-Opfer NS-Euthanasie >>>
  • HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nordbaden >>>
  • AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
  • NS-Opfer in Mosbach >>>
 




4. Historisch nachgewiesene Beteiligung an den Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern

Vor 80 Jahren in Oberschefflenz: Die Hinrichtung des Władysław Skrzypacz

20. April 2021
von Arno Huth, 22. April 2021
Anfang der 1960er Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Kriminalsekretär Dr. Heinrich Faber hinsichtlich der Exekution von mindestens 38 polnischen Landarbeitern in den Jahren 1941 und 1942 in Baden wegen sogenannter „geschlechtsvertraulicher Beziehungen“ zu deutschen Frauen. Faber war diesbezüglich zuständiger Abteilungsleiter der Gestapo-Leitstelle Karlsruhe. Zwei Fälle stammen auch aus dem Bereich des heutigen Neckar-Odenwald-Kreises: am 22. April 1941, also genau vor 80 Jahren, wurde in Oberschefflenz der 27-jährige Wladyslaw Skrzypacz erhängt sowie am 9. März 1942 in Hardheim der 25-jährige Stanislaw Piaskowski.
Polnische Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft während der Zeit des Zweiten Weltkriegs
Um deutsche Landwirte, die zur Wehrmacht in den Krieg eingezogen worden waren, zu ersetzen, wurden Hunderttausende vor allem junge Polen und Polinnen aus den besetzten Gebieten für die Zwangsarbeit in der Landwirtschaft ins Reich verschleppt. Auch in Oberschefflenz mussten auch polnische und polnisch-ukrainische Zwangsarbeiter (neben französischen Kriegsgefangenen) in landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten: eine Liste vom Juli 1943 führt 24 polnische Landarbeiter (14 Männer und 10 Frauen) und ihre Arbeitgeber auf. Viel ist über sie nicht mehr bekannt. Die Polen wurden in einer zum Schlafquartier umfunktionierten Scheune in der Ringelgasse untergebracht.
So berichtet ein Einwohner von Schefflenz: „Wir hatten einen polnischen dienstverpflichteten Zivilarbeiter, Michel mit Vornamen, der bei uns arbeitete und von uns verpflegt wurde. Zum Schlafen musste er in das Polenlager. Er war etwa ein Jahr bei uns. Bei einem Streit zwischen Polen und Ukrainern erhielt er drei gefährliche Messerstiche und musste ins Krankenhaus. Das war Ende 1941 oder Anfang 1942. Nach ihm erhielten wir den Ukrainer Alexander Micztal. Er arbeitete und wohnte bei uns bis zum Kriegsende.“ Gemeint ist eventuell der damals 16-jährige Ukrainer Oleksander Mischtal aus der damals zu Polen gehörenden Woiwodschaft Stanislawow.
Eine andere Schefflenzerin berichtet: „Der Pole Mieczyslaw Sieranz arbeitete bei uns. Er hat mich nach dem Krieg mehrmals eingeladen. Ich habe ihn und seine Frau 1986 in Polen besucht. Mit seiner Frau Czeslawa, geborene Czaban, war unser Pole schon in Oberschefflenz befreundet. Als sie später in Muckental arbeiten musste, kam sie jeden Sonntag zu Fuß hierher. Bei uns arbeitete und wohnte auch ihre Schwester Hanka Czaban, die 14 Jahre alt war. Niemand wollte sie nehmen, da haben wir sie halt genommen. Vorher hatten wir einen französischen Kriegsgefangenen. Er wurde krank und kam ins Lager. Er weinte, als er von uns weg ging.“
Eine Aufstellung der Stadt Mosbach vom 14.6.1946 verzeichnet 288 „geschlossene Ehen von Ausländern seit dem 2.9.1939“. Fast alle sind polnische Frauen und Männer, die nach ihrer Befreiung Anfang April 1945 im Lager für Displaced Persons in Mosbach (auf dem Gelände des heutigen Nicolaus-Kistner-Gymnasiums) untergebracht worden waren. Darunter auch die Ehe von Mieczyslaw Sierzant (geboren 1921 in Zalecze) und Czeslawa Czaban (geboren 1925 in Lemberg, dem heutigen Lwow in der Ukraine).
Auch die früheren Zwangsarbeiter in Oberschefflenz Stanislaw Gorak (geboren 1919 in Zalecze) und Janina Lubieniecka (geboren 1923 in Chorzow) heirateten im Lager Mosbach.
Wladyslaw Mulak (geboren 1922 in Narol in der Provinz Zamosc) gibt 1949 an, dass er als Landarbeiter in Oberschefflenz arbeiten musste, nach der Befreiung von April bis Juni 1945 im Displaced-Persons-Lager Mosbach lebte, bis Ende 1945 als Küchenarbeiter bei amerikanischen Truppen in Aglasterhausen arbeitete und seither in Karlsruhe wohnte. Etwa 1947 oder 1948 heiratete er die Arbeiterin Hannelore Hein aus Karlsruhe. Wladyslaw Mulak wollte wegen des kommunistischen Regimes nicht mehr nach Polen zurückkehren und stattdessen lieber in die USA auswandern, wo eine Tante in Detroit lebte. Vermutlich sein Cousin Kazimierz Mulak, der mit ihm nach der Befreiung als Displaced Person in Karlsruhe sich aufhielt, kehrte hingegen im Dezember 1946 nach Polen zurück.
Foto: Wladyslaw Mulak nach der Befreiung etwa 1947 in Karlsruhe.
Die Stellung der polnischen Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft
Strenge Verordnungen bei Androhung harter Strafen regelten die Unterbringung, den Arbeitseinsatz und die Stellung der polnischen Zwangsarbeiter in den Dörfern. Nicht selten waren es jugendliche Leute, die von ihrer Familie getrennt und aus ihrer Heimat verschleppt worden waren und nun in der Fremde weitgehend rechtlos waren. Wie sich ihre Lebenssituation aber konkret gestaltete, hing oft auch von den Verhältnissen bei ihren Arbeitgebern, in den Unterkünften und in den Dörfern ab. Erst im letzten Kriegsjahr wurde ihre Stellung geringfügig aufgebessert.
Einen Eindruck darüber vermittelt ein Schreiben des Landrats von Neustadt/Schwarzwald vom 5. Dezember 1941 „an die Herren Bürgermeister des Landkreises“, in dem dieser beklagt, dass die Verordnungen zur „Behandlung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums sehr mangelhaft durchgeführt“ werde, weshalb er diese nochmals zusammenfasste und „um strengste Beachtung und Durchführung“ ersuchte:
1. Ein Beschwerderecht steht den Landarbeitern polnischen Volkstums grundsätzlich nicht mehr zu und dürfen solche auch von keiner Dienststelle entgegen genommen werden.
2. Die Landarbeiter polnischen Volkstums dürfen die Ortschaften, in welchen sie zum Einsatz gegeben werden, nicht mehr verlassen und haben Ausgangsverbot vom 1. Oktober bis 31. März von 20 Uhr bis 6 Uhr und vom 1. April bis 30. September von 21 Uhr bis 5 Uhr.
3. Die Benutzung von Fahrrädern ist streng untersagt. Ausnahmen sind möglich für Fahrten zur Arbeitsstelle aufs Feld, wenn ein Angehöriger des Betriebsführers oder der Betriebsführer selbst dabei sind.
4. Der Besuch der Kirchen gleich welcher Konfession ist streng verboten, auch wenn kein Gottesdienst abgehalten wird, Einzelseelsorge durch die Geistlichen außerhalb der Kirchen ist gestattet.
5. Der Besuch von Theatervorstellungen, Kinos oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen ist für die Landarbeiter polnischen Volkstums streng untersagt.
6. Der Besuch von Gaststätten für Landarbeiter polnischen Volkstums ist streng verboten mit Ausnahme einer Gaststätte im Ort, die vom Landratsamt hierzu bestimmt wurde, und nur an einem Tag in der Woche. Der Weg, welcher zum Besuch der Gaststätte freigegeben wurde, wird ebenfalls vom Landratsamt bestimmt. Bei dieser Bestimmung ändert sich an dem unter 2. verkündeten Ausgangsverbot nichts.
7. Der Geschlechtsverkehr mit Frauen und Mädchen ist streng verboten, und wo solcher festgestellt wird, ist Anzeigepflicht gegeben.
8. Zusammenkünfte von Landarbeitern polnischen Volkstums nach Feierabend auf anderen Höfen, sei es in Stallungen oder in den Wohnräumen der Polen, wird verboten.
9. Die Benutzung von Eisenbahnen, Omnibussen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln durch Landarbeiter polnischen Volkstums ist verboten.
10. Bescheinigungen von der Ortspolizeibehörde (Bürgermeisteramt), welche zum Verlassen des Ortes berechtigen, dürfen nur in ganz großen Ausnahmefällen ausgestellt werden, keinesfalls aber, wenn ein Pole eigenmächtig eine Dienststelle, sei es ein Arbeitsamt oder die Kreisbauernschaft, aufsuchen oder seinen Arbeitsplatz wechseln will.
11. Ein eigenmächtiger Stellenwechsel ist streng verboten. Die Landarbeiter polnischen Volkstums haben solange täglich zu arbeiten, wie es im Interesse des Betriebes gelegen ist und vom Betriebsführer verlangt wird. Eine zeitliche Begrenzung der Arbeitszeit besteht nicht.
12. Das Züchtigungsrecht steht jedem Betriebsführer für die Landarbeiter polnischen Volkstums zu, sofern gutes Zureden und Belehrungen ohne Erfolg waren. Der Betriebsführer darf in einem solchen Fall von keiner Dienststelle deswegen zur Rechenschaft gezogen werden.
13. Die Landarbeiter polnischen Volkstums sollen nach Möglichkeit aus der Hausgemeinschaft entfernt werden und können in Stallungen usw. untergebracht werden. Irgendwelche Hemmungen dürfen dabei nicht im Wege stehen.
14. Alle von Landarbeitern polnischen Volkstums begangene Schandtaten, die dazu angetan sind, den Betrieb zu sabotieren oder die Arbeiten aufzuhalten, z. B. durch Arbeitsunwille oder freches Benehmen, unterliegen der Anzeigepflicht auch dann, wenn es sich um leichtere Fälle handelt. Ein Betriebsführer, welcher durch pflichtgemäße Anzeige seinen Polen, der daraufhin eine längere Haftstrafe verbüßen muss, verliert, erhält auf Antrag vom zuständigen Arbeitsamt bevorzugt eine andere polnische Arbeitskraft zugewiesen.
15. In allen anderen Fällen ist nur noch die Staatspolizei zuständig.
Auch für Betriebsführer sind hohe Strafen vorgesehen, sollte festgestellt werden, dass der notwendige Abstand von den Landarbeitern polnischen Volkstums nicht gewahrt worden ist, dasselbe gilt auch für die Frauen und Mädchen, Sonderzuwendungen sind streng untersagt. Nichteinhaltung der Reichstarife für Landarbeiter polnischen Volkstums werden mit sofortiger Wegnahme der Arbeitskarte durch das zuständige Arbeitsamt bestraft.
Denunzierung, Verhaftungen und Ermittlungen
Wladyslaw Skrzypacz war am 18. Oktober 1913 in Krawce in der Gemeinde Grebow im Powiat Tarnobrzeski der Woiwodschaft Karpatenvorland in Polen geboren worden. Verheiratet war er mit Sofie Drozd in Krawce. Nach der deutschen Eroberung Polens im Zweiten Weltkrieg wurde Wladyslaw Skrzypacz 1939 oder 1940 nach Deutschland verschleppt und kam als landwirtschaftlicher ziviler Zwangsarbeiter zunächst nach Hassmersheim, wo er auch noch zum Zeitpunkt seines Tod gemeldet war, und ein paar Monate später nach Heinsheim und Oberschefflenz – alle Orte gelegen im damaligen Landkreis Mosbach.
Der 27-jährige Wladyslaw Skrzypacz arbeitete bei einem Landwirt, der in der Nachbarschaft einer 30-jährigen Lebensmittelhändlerin in der Ringelgasse wohnte. Sie berichtet: „Dieser Pole hat mir ab und zu Zucker- oder Salzsäcke vom Lagerraum in mein Ladengeschäft transportiert oder kam sonst zu Hilfe, wenn etwas Schweres zu heben war. Auch hat er seine Rauchwaren und sonstigen Sachen bei mir eingekauft.“
Wie es genau dazu kam, dass ein angebliches oder tatsächliches Verhältnis zwischen den beiden bekannt und denunziert wurde und von wem, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Der damalige Bürgermeister Adolf Reimold berichtet: „Eines Tages wurde es ruchbar, dass dieser Pole mit einer Frau in Oberschefflenz geschlechtliche Beziehungen gehabt haben soll. Was eigentlich genau los war, haben wir auf dem Rathaus nicht erfahren.“
Am Samstag, den 23. November 1940 wurden der Pole und die Frau vom damaligen Oberschefflenzer Gendarmen Traber und anderen festgenommen und zur Untersuchungshaft ins Landgerichtsgefängnis Mosbach gebracht. Verhört wurden sie von Kriminalbeamten der Gestapo in Mosbach: von dem Kriminalassistenten Kurt Horsch und dem Kriminalsekretär Albert Hauk, der nach eigenen Angaben „vom 22. Juni 1938 bis 31. August 1941 … Leiter der Geheimen Staatspolizei-Außendienststelle Mosbach“ war. „Wir erhielten den Auftrag von dem Leiter der Abteilung II der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe, Herrn Kriminalrat Dr. Faber.“
Albert Hauk: „Der Fall … war nur eine Schutzhaftsache und als solche ist sie behandelt worden. Bei den ganzen getroffenen Maßnahmen lag staatspolizeiliches Interesse vor. Sämtliche Vorgänge mussten in mehrfacher Fertigung vorgelegt werden und der Gestapoleitstelle Karlsruhe übersandt werden. … Die zuständige Staatsanwaltschaft Mosbach hat bestimmt keinen Aktenvorgang erhalten und war in keiner Weise eingeschaltet, weil es sich ja um eine reine staatspolizeilicher Maßnahme gehandelt hat.“ Gerichtsverfahren fanden daher keine statt, wie auch die Frau bestätigt: „Mit einem Gericht hatte ich überhaupt nichts zu tun. Ich wurde von der Gestapo einfach eingesperrt und blieb fast 6 1/2 Monate im Gefängnis in Mosbach sitzen.“
Die Erhängung des Wladyslaw Skrzypacz
Vermutlich schlug der Abteilungsleiter in der Staatspolizeileitstelle in Karlsruhe Dr. Heinrich Faber eine „Sonderbehandlung“ des Wladyslaw Skrzypacz dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin vor, welches schließlich aufgrund eines Erlasses verfügte, „dass Polen, welche geschlechtsvertrauliche Beziehungen mit deutschen Frauen oder Mädchen unterhalten, erhängt werden“, erklärt Albert Hauk. Bei den Ermittlungen Anfang der 1960er Jahre wird Dr. Faber vorgeworfen, dass dieser in seinen Empfehlungen auch eine mildere Vorgehensweise als eine „Sonderbehandlung“ hätte vorschlagen können wie beispielsweise eine Einweisung in ein Konzentrationslager.
Nebenbei erwähnt finden sich so unter den Gründen für Schutzhaft von polnischen Zwangsarbeitern in den KZ Neckarelz und Neckargerach auch einzelne Fälle von „intimer Verkehr mit deutscher Frau“.
Zur Vorbereitung der Hinrichtung führt der damalige Bürgermeister Reimold von Oberschefflenz aus: „Einige Tage zuvor kamen zwei Herren [vermutlich Horsch und Hauk von der Gestapostelle Mosbach] aufs Rathaus und suchten an Hand einer Karte einen Platz im Gelände aus, wo die Erhängung des Polen vorgenommen werden sollte. Es sollte eine Stelle im Gelände sein, die weithin sichtbar ist. Diese Beamten suchten dann den Platz am Großherzog-Denkmal in Oberschefflenz [auf der Höhe außerhalb des Ortes] in Richtung Sennfeld aus.“
links: Platz am Großherzog-Denkmal heute, am 22.4.1941 Ort der Hinrichtung des Wladyslaw Skrzypacz, rechts: Ausschnitt auf historischer Postkarte
Laut dem Gefangenenbuch des Landgerichtsgefängnisses Mosbach wurde Wladyslaw Skrzypacz am Vortag der Exekution um 17.30 Uhr von der Gestapo abgeholt. Reimold berichtet: „Ich weiß nur noch, dass der Pole einen Tag vor der Erhängung nach Oberschefflenz verbracht und im hiesigen Ortsarrest von zwei auswärtigen Beamten in Zivil bewacht worden ist.“
Anhand von Fahrtkostenabrechnungen von Dienstreisen konnten 1960/1961 Teilnehmer an den Vorbereitungen und Durchführungen dieses grausamen Schauspiels ermittelt werden. Dies waren in diesem Fall ab 21. April 1941 von Karlsruhe aus der Kriminaldirektor Dr. Faber, vom 20. bis 24. April der aus Polen stammende und eingedeutschte Kriminalassistent Bernhard Steinhoff – er hieß zuvor Zgrisek – von Konstanz als Dolmetscher bei den Hinrichtungen von Skrzypacz und dem Polen Josef Poncek (am 24. April in Hüfingen bei Donaueschingen), vom 17. bis 24. April Kriminaloberassistent Kurt Horsch und Kriminalsekretär Albert Hauk von der Gestapo Mosbach, vom 18. bis 26. April von Karlsruhe aus Kriminalobersekretär Fritz Nagel zu den beiden Exekutionen in Oberschefflenz und Hüfungen sowie als weitere Teilnehmer von Mannheim aus Kriminaljurist Adolf Gerst, Kriminalsekretär Fritsch, der Kriminalangestellte Rudolf Stolze und der Fahrer Fritz Reuter.
Auch „die Hitlerjugend und die sonstigen Organisationen der Partei“ mussten antreten, erklärt Reimold: „Ich selbst war auch zugegen.“ Auch Albert Hauk bestätigt: „Die gesamte Exekution des Polen in Oberschefflenz wurde unter Leitung von Dr. Faber durchgeführt, welcher bei der Erhängung persönlich anwesend war. Ferner mussten sowohl mein Vertreter Horsch und ich gleichfalls anwesend sein. An der Exekution nahmen ferner Vertreter der Partei und deren Organisationen teil.“
Am Dienstagmorgen des 22. April um acht Uhr wurde Wladyslaw Skrzypacz an einem Baum an dem Platz erhängt, vermutlich durch Stoßen von der Pritsche eines Wagens. Um 8.10 Uhr wurde sein Tod festgestellt. Nicht bekannt ist, wer zum Vollzug der Hinrichtung herangezogen wurde.

Im Anschluss führte die Gendarmerie „sämtliche Polen des Bezirks Mosbach oder der engeren Umgebung von Oberschefflenz an die Exekutionsstätte“. „Diese mussten einzeln an dem Erhängten vorbeilaufen.“ Sie sollten damit vor Verstößen gegen die strengen Verhaltensregeln für polnische Zwangsarbeiter abgeschreckt werden.
Ein Grab, an dem Wladyslaw Skrzypacz gedacht werden könnte, gibt es nicht: nach der damaligen Praxis wurden die Leichen der erhängten polnischen Landarbeiter den Anatomien der Universitätsklinken überlassen – in seinem Fall vermutlich der in Heidelberg.
KZ-Einweisung der Oberschefflenzer Frau
Auch die beschuldigte Oberschefflenzer Frau traf ein hartes Schicksal: sie wurde nach einem halben Jahr Untersuchungshaft Ende Mai 1941 vom Gerichtsgefängnis Mosbach in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück überführt, von wo sie erst drei Jahre später im Sommer 1944 entlassen wurde. Ihre Kinder sollen während dieser Zeit bei Großeltern aufgewachsen sein. Ihre Ehe wurde geschieden und erst später wenige Jahre nach Kriegsende wieder in Kraft gesetzt. Um ihre schwierige Lebenslage zu verstehen, sollten auch die patriarchalen Verhältnisse im Nationalsozialismus und noch Jahrzehnte nach Kriegsende mitbedacht werden und wie diese in zwischenmenschliche Beziehungen in Familien und Dorfgemeinschaften hineingewirkt haben könnten.
Ermittlungsverfahren gegen Dr. Heinrich Faber
Trotz der umfangreichen Ermittlungen Anfang der 1960er Jahre gegen Dr. Heinrich Maria Faber als Kriminaldirektor und Leiter der Abteilung II der geheimen Staatspolizei Karlsruhe und „wegen Beihilfe zum Totschlag“ konnte ihm „ein einwandfreies Verschulden an den Exekutionen der Polen im Raume der Gestapoleitstelle Karlsruhe nicht nachgewiesen werden“.
Dr. Heinrich Faber (geboren am 25. April 1900 in Bernkastel an der Mosel in Rheinland-Pfalz und gestorben am 12. März 1973 in Oelde) war als SS-Obersturmführer (SS-Nr. 310249) und promovierter Philologe Stellvertreter des Leiters der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe (Gestapo Karlsruhe) von 1940 bis 1944 [Wikipedia, Zugriff am 19.4.2021]: Der Sohn eines Rechnungsrats besuchte ab Ostern 1910 die höhere Knabenschule in Bernkastel, ab 1915 das Kaiser-Wilhelm-Gymnasium in Trier und absolvierte 1918 die Abiturprüfung. Noch im gleichen und letzten Jahr des Ersten Weltkriegs diente er in der Marine. Ab 1919 studierte er an der Universität Bonn die Fächer Geschichte, Philosophie und klassische Philologie (Alte Sprachen), legte am 8. Februar 1922 die mündliche Prüfung zu seiner Dissertation ab: „Die Beziehungen des römischen Kaiserhauses zu den auswärtigen Fürstenhöfen“. Danach betätigte er sich bis Januar 1925 bei einem Arbeitergeberverband. Nach bestandener Prüfung zum Landbürgermeister nahm er ab Februar 1925 eine Stelle in der Kommunalverwaltung von Bernkastel an. Ab Mai 1926 nahm er seine Laufbahn bei der Polizei in Dortmund auf und bestand 1927 die Prüfung zum Kriminalkommissar an der Polizeischule in Berlin, um dann als Hilfskommissar wieder zur Kriminalpolizei Dortmund zurückzukehren. Ab 1928 wurde er zur Landeskriminalpolizeistelle Tilsit versetzt (Ostpreußen), wo er zum Kriminalkommissar ernannt wurde.
Obwohl Faber vorher als gläubiger Katholik der Zentrums-Partei nahe stand, wurde er zum 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP (Nr. 2057540) und der SA und bekannte sich damit vermutlich aus Karrieregründen zum Nationalsozialismus. Zum Kriminalrat wurde er am 1. April 1935 befördert, als er die Leitung der politischen Polizei in Tilsit übernahm. Bei der Gestapo Karlsruhe wurde er ab dem 1. Februar 1938 als Kriminalrat tätig. Von der SA trat er am 1. August 1938 zur SS im Range eines SS-Sturmbannführers über. Mit der Beförderung zum Kriminaldirektor an 1. April 1940 wurde er zum Stellvertreter des Leiters der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe ernannt. Diese Stellung hatte er bis zum 10. Dezember 1944 inne, als er zur Gestapo Osnabrück versetzt wurde. Faber leitete die Dienststelle der Gestapo Osnabrück noch bis zum 1. April 1945 und setzte sich mit den Angehörigen zur Staatspolizeileitstelle Bremen ab.
Von seiner Mentalität her sei Faber von Zurückhaltung und Vorsicht geprägt gewesen, so dass er bald unter den Angehörigen der Gestapo Karlsruhe als „Kriminalrat Bedenken“ und „Professor Angstmann“ bekannt gewesen sei. Diese zurücksetzende Beurteilung führten aber wohl dazu, dass sich Faber dann an den Gewaltakten auf der Dienststelle gegen Gefangene beteiligte und anstandslos polnische Zwangsarbeiter wegen NS-Vergehen zu Hinrichtungen auslieferte. Infolge dieser Tätigkeiten wurde schließlich Anfang der 1960er Jahre gegen Faber ermittelt: im Zuge dieser Verfolgungen sei es zur ersten Hinrichtung am 5. April 1941 außerhalb eines KZ im NS-Regime gekommen. Gegen Faber wurde ab dem 27. April 1960 eine Voruntersuchung beim Landgericht Karlsruhe eingeleitet, die aber am 10. März 1964 eingestellt wurde, weil eine Verurteilung nicht mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre.
Faber tauchte nach Kriegsende von 1945 bis 1948 unter und betätigte sich als Hilfsarbeiter in der Landwirtschaft und in verschiedenen Gewerben als kaufmännischer Angestellter. Die Spruchkammer Osnabrück stufte ihn am 23. März 1951 in einem Entnazifizierungsverfahren als Mitläufer im NS-Regime ein. Bis 1958 nahm er eine Tätigkeit als Handelsvertreter in Oslo auf und wurde danach Empfänger von Sozialleistungen.
Mindestens 38 Exekutionen von polnischen landwirtschaftlichen Zwangsarbeitern in Baden
Für den Zuständigkeitsbereich der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe wurden 1960 folgende 38 Exekutionen von polnischen landwirtschaftlichen Zwangsarbeitern im Zusammenhang mit „geschlechtsvertraulichen Beziehungen“ zu deutschen Frauen und Mädchen ermittelt:
Jan Kobus (erhängt am 5.4.1941 in Pfullendorf), Wladyslaw Skrzypacz (am 22.4.1941 in Oberschefflenz), Josef Ponczek (am 24.4.1941 in Hüfingen), Stanislaw Damaziak (am 7.5.1941 in Karlsruhe-Durlach), Stanislaw Janaszek (am 1.7.1941 in Gernsbach), Mieczyslaw Gawlowski (am 25.7.1941 in Ruschweiler), Josef Procel (am 7.8.1941 in Münchhof-Homberg bei Eigeltingen), Stanislaw Wielgo (am 25.8.1941 in Grenzach), Eugeniusz Pagacz (am 2.9.1941 in Salem), Stanislaw Zasada (am 16.10.1941 in Brombach bei Lörrach), Emil Puchelka (am 28.10.1941 in Saig über Titisee), Waclaw Zensykieci (am 29.10.1941 in Kandern), Bernhard Podzienski (am 14.1.1942 in Schiltach), Stefan Kozlowski (am 15.1.1942 in Hinterzarten), Johann Gumulka (am 11.2.1942 in Gundelfingen), Andrey Wrozek (am 12.2.1942 in Haslach/Oberkirch), Theodor Borowski (am 13.2.1942 in Hohenbodman), Rak (am 14.2.1942 in Kreenheinstetten), Marian Lewicki (am 5.3.1942 in Villingen), Stanislaw Piaskowski (am 9.3.1942 in Hardheim), Franz Koletzki (am 17.3.1942 in Bollschweil), Wladyslaw Szmehlik (am 10.4.1942 in Rohrbach im Kreis Sinsheim), Marian Grudzien (am 15.4.1942 in Säckingen), Josef Krakowski (am 15.4.1942 in Säckingen), Bruno Orczynski (am 15.4.1942 in Säckingen), Franz Salewsky (am 15.4.1942 in Lauterburg/Elsass), Jan Krol (am 19.5.1942 in Bötzingen), Ludwig Malczynski (am 27.5.1942 in Mimmenhausen), Ludwig Halczynski (am 29.5.1942 in Salem), Wladyslaw Rebetowski (am 5.6.1942 in Tennenbronn), Jan Mroczek (am 17.7.1942 in Freiamt), Josef Makuch (am 5.8.1942 in Helmsheim), Ludwig Szymanski (am 8.10.1942 in Watterdingen), Josef Bestry (am 9.10.1942 in Jestetten), Josef Stempniak (am 10.10.1942 in Weizen im Kreis Waldshut), Franciszek Strojowski (am 13.10.1942 in Ichenheim), Josef Wojcik (am 13.10.1942 in Ichenheim) und Jan Ciechanowski (am 24.11.1942 in Haslach im Kinzigtal).
Beispiele für Gedenkorte für erhängte polnische landwirtschaftliche Zwangsarbeiter in Baden (von links nach rechts): das Sühnekreuz am Tannhörnle bei Villingen für Marian Lewicki, ein Gedenkstein für Stanislaw Zasada in Brombach bei Lörrach (sein Schicksal wurde 1978 von Rolf Hochhuth in dem Roman „Eine Liebe in Deutschland“ bearbeitet und 1983 von Andrzej Wajda verfilmt), die Polenlinde in Salem für Eugeniusz Pagnacz und Ludwigk Walczynski sowie das Polenkreuz in Owingen-Hohenbodman für Theodor Borowski.
Bernhard Steinhoff, der an mindestens zwanzig Exekutionen teilgenommen hatte, erinnert sich nur noch allgemein an Abläufe von Hinrichtungen in Baden, jedoch nicht mehr konkret an die in Oberschefflenz oder zwei Tage später an die des Polen Ponczek in Hüfingen: „ich kann mich nicht mehr an Einzelheiten erinnern“. Die Gemeindeverwaltungen und Gendarmerieposten waren dafür zuständig, die Vorbereitungen durchzuführen, das heißt ein Fahrzeug bereitzustellen, „von dem der Delinquent beim Erhängen heruntergestoßen wurde“ und „die in der Umgebung wohnenden polnischen Zivilarbeiter in der Nähe des Exekutionsplatzes zu versammeln.“ Als Dolmetscher eröffnete Steinhoff in einigen Fällen „dem Delinquenten, dass er am nächsten Tag exekutiert werde und fragte ihn nach seinen letzten Wünschen, übersetzte bei der Aktion „dem Delinquenten das Todesurteil, das ihm vorher vom Leiter der Staatspolizeileitstelle Karlsruhe oder dessen Vertreter in deutscher Sprache vorgelesen worden war, in polnischer Sprache“ und erklärte „den polnischen Zivilarbeitern der Umgebung, die zur Abschreckung an den Exekutierten vorbeigeführt wurden, in polnischer Sprache, warum die Erhängung durchgeführt worden ist, und dass jeder das Gleiche erwarten müsste, der gegen die gegebenen Richtlinien verstößt.“ Nach Steinhoffs Erinnerung enthielt das Urteil den Wortlaut: „Sie werden auf Befehl des Reichsführers der SS und Chef der Deutschen Polizei heute hier gehängt.“
Die eigentliche Exekution, also „das Anbringen des Strickes und das Herunterstoßen vom Wagen“ sei „von anderen polnischen Zivilarbeitern durchgeführt“ worden. Man habe „willkürlich andere polnische Zivilarbeiter gefragt, ob sie gegen eine Bezahlung [von fünf Mark] die Exekution durchführen würden.“ „Der immer hinzugezogene Kreisarzt stellte den Tod des Delinquenten fest, worauf dieser dann von irgendeiner Universität – pathologisches Institut abgeholt worden ist. Bevor der Erhängte wieder abgehängt wurde, mussten die übrigen polnischen Zivilarbeiter daran vorbei defilieren. Sie zogen stumm an ihrem toten Landsmann vorüber. Zu irgendwelchen Ausschreitungen ist es nie gekommen. Ich habe nie erlebt, dass anlässlich einer solchen Exekution ein Geistlicher dem Delinquenten hätte beistehen können.“
Die häufige Teilnahme habe in Steinhoff „eine sehr starke seelische Belastung“ hervorgerufen, da er „mit diesen Maßnahmen innerlich nicht einverstanden“ gewesen sei und „nicht verstehen konnte, dass ein Mensch wegen eines solchen Deliktes sein Leben verwirkte“. Er habe deshalb Ende 1941 seine Versetzung betrieben, was ihm 1942 bewilligt worden sei, sodass er dank guter Beziehungen von Konstanz nach Karlsruhe zum „Referat für Russeneinsatz“ bei der Staatspolizeileitstelle versetzt worden sei.
https://mosbach-gegen-rechts.de/2021/04/20/

Siehe auch:

  • Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>
  • Gestapo in Mosbach >>>
  • NSDAP Mosbach >>>
  • NS-Zwangsarbeit in Mosbach-Baden >>>
  • NS-Täter im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach >>>
  • NS-Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter in Mosbach >>>
  • Judenverfolgung in Mosbach >>>
  • Juden-Deportationen in Mosbach >>>
  • Kriegsende und Endphaseverbrechen in Mosbach >>>
  • HISTORISCHES: NS-Opfer NS-Euthanasie >>>
  • HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nordbaden >>>
  • AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
  • NS-Opfer in Mosbach >>>


 




5. Historisch nachgewiesene Beteiligung an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie

Die Rolle von Verwaltung und Polizei in Württemberg bei den "Euthanasie"-Verbrechen

Vorträge
Aktuell: Mittwoch, 01. März, 19.00 Uhr, Hotel Silber
"Stetten. Grafeneck. 1940 - Eine Busfahrt in den Tod". Filmvorführung und Gespräch mit dem Filmemacher Eberhard Kögel
Im Januar 1940 begann im einstigen Samariterstift in Grafeneck der Massenmord an psychisch erkrankten und geistig behinderten Menschen. 10.654 Frauen und Männer wurden dort im Jahr 1940 ermordet. Abteilungen des württembergischen Innenministeriums, Verwaltungen der Landkreise und die Polizei waren maßgeblich an der Organisation und Durchführung der Morde beteiligt. Thomas Stöckle, Leiter der Gedenkstätte Grafeneck, und Friedemann Rincke, Kurator des Erinnerungsorts "Hotel Silber", sprechen über die Rollen der verschiedenen Akteur*innen dieses Verbrechens.
Veranstalter:innen: Haus der Geschichte Baden-Württemberg, Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber e. V., Gedenkstätte Grafeneck, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Anmeldung unter: veranstaltungen-hs@hdgbw.de
Mittwoch, 22. März 2023, 19 Uhr: "Aus Gründen der Papierersparnis". Gespräch mit der Autorin Anna-Theresa Bachmann zu "Kindereuthanasie"
https://www.gedenkstaetten-bw.de/

Siehe auch:
Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>
Gestapo in Mosbach >>>
NSDAP Mosbach >>>
NS-Zwangsarbeit in Mosbach-Baden >>>
NS-Täter im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach >>>
NS-Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter in Mosbach >>>
Judenverfolgung in Mosbach >>>
Juden-Deportationen in Mosbach >>>
Kriegsende und Endphaseverbrechen in Mosbach >>>
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AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
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Siehe auch :

Die Gestapo

 

Die Geheime Staatspolizei - kurz Gestapo - war das am meisten gefürchtete Instrument des politischen Terrors im "Dritten Reich". Sie verfolgte und vernichtete mit Brutalität und Willkür die Gegner des Regimes und alle, die sie als solche definierte: Sozialisten, Kommunisten, Juden, Homosexuelle oder "Asoziale". Wer in den berüchtigten Gestapo-Gefängnissen landete, der kehrte oft nicht wieder. Carsten Dams und Michael Stolle untersuchen in ihrem Buch Anspruch und Wirklichkeit der Gestapo. Dabei spannen sie den Bogen von der späten Weimarer Republik über die Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland und Europa bis zu den Prozessen gegen Gestapobeamte nach 1945. Entstanden ist eine souveräne Synthese auf dem Stand der neuesten Forschung.

Das Haus der Gestapo: Geschichte der Lindenstraße 27 und der Cronstetten-Stiftung in Frankfurt am Main

 

Frankfurt, Lindenstraße 27: den Geschichtsinteressierten ist die Adresse als ein Ort des Terrors bekannt. Zwischen 1941 und 1945 residierte hier die Frankfurter Gestapo. Das Buch wirft einen Blick auf das Geschehen als hier die Deportationen der Frankfurter Juden organisiert und Regimegegner misshandelt wurden. Zugleich geht es um die gesamte Geschichte des heute 125 Jahre alten repräsentativen Palais. Eigentümer ist die Cronstetten-Stiftung; sie wurzelt im alten Frankfurter Stadtpatriziat und betrieb hier ihr vornehmes Damenstift. Zugleich war das Haus Mittelpunkt der historischen Frankfurter Adelsgesellschaft Alten-Limpurg, deren Verstrickungsgeschichte in den Nationalsozialismus hier ebenfalls beleuchtet wird. Als die NS-Behörden der Cronstetten-Stiftung die Gemeinnützigkeit absprachen, sah sie sich zum Verkauf des Hauses gezwungen. So erwarb es die Gestapo. Nach dem Krieg erhielt die Stiftung das Haus zurückerstattet, um heute gemeinnützigen Projekte zu betreiben.

Sippenhaft: Nachrichten und Botschaften der Familie in der Gestapo-Haft nach der Hinrichtung von Hans und Sophie Scholl

 

Am 22. Februar 1943 wurden die Geschwister Hans und Sophie Scholl in München zum Tod verurteilt und hingerichtet. Die Eltern und die beiden Schwestern Inge und Elisabeth wurden wenige Tage später verhaftet; mehrere Monate verbrachten sie, zum Teil in Einzelzellen, im Gefängnis in Ulm. Der Vater wurde bis zum Dezember 1943 dort festgehalten; dann kam er aufgrund einer Verurteilung wegen »Rundfunkverbrechens« – also des Abhörens ausländischer Sender – in ein Zuchthaus. Vom Ulmer Gefängnis aus durfte er noch seine Arbeit als Steuerberater weiterführen; mit den Akten, die ihm aus seiner Kanzlei gebracht wurden, konnte die Familie heimlich Nachrichten und Briefe austauschen. Viele dieser Kassiber sind erhalten geblieben. Inge Aicher-Scholl hat eine Auswahl daraus zusammengestellt, mit Erläuterungen versehen und aus eigenen Erinnerungen ergänzt. Die Situation, in der sich die Familie befand, teilt sich in diesen kleinen, eng beschriebenen Zetteln ganz unmittelbar mit: Beklemmende Gefängnisatmosphäre, Ungewißheit über das weitere Schicksal, Angst, daß die Wohnung gekündigt und das Mobiliar auf die Straße gestellt werden könnte, Anfeindungen, denen Elisabeth Scholl nach ihrer vorzeitigen Entlassung in der Stadt ausgesetzt war, Sorge um den jüngeren Sohn Werner, der in Rußland im Fronteinsatz stand, und über allem unendliche Trauer um Hans und Sophie. (Dieser Text bezieht sich auf eine frühere Ausgabe.)

The Gestapo: The Myth and Reality of Hitler's Secret Police (English Edition)

 

Name as a 2016 Book of the Year by the Spectator.  A Daily Telegraph 'Book of the Week' 
(August 2015). Longlisted for 2016 PEN Hessell-Tiltman Prize. Ranked in 100 Best Books of 2015 in the Daily Telegraph. Professor Frank McDonough is one of the leading scholars and most popular writers on the history of Nazi Germany. Frank McDonough's work has been described as, 'modern history writing at its very best...Ground-breaking, fascinating, occasionally deeply revisionist' by renowned historian Andrew Roberts. Drawing on a detailed examination of previously unpublished Gestapo case files this book relates the fascinating, vivid and disturbing accounts of a cross-section of ordinary and extraordinary people who opposed the Nazi regime. It also tells the equally disturbing stories of their friends, neighbours, colleagues and even relatives who were often drawn into the Gestapo's web of intrigue. The book reveals, too, the cold-blooded and efficient methods of the Gestapo officers. This book will also show that the Gestapo lacked the manpower and resources to spy on everyone as it was reliant on tip offs from the general public. Yet this did not mean the Gestapo was a weak or inefficient instrument of Nazi terror. On the contrary, it ruthlessly and efficiently targeted its officers against clearly defined political and racial 'enemies of the people'. The Gestapo will provide a chilling new doorway into the everyday life of the Third Reich and give powerful testimony from the victims of Nazi terror and poignant life stories of those who opposed Hitler's regime while challenging popular myths about the Gestapo.


Das Gestapo-Lager Innsbruck-Reichenau: Geschichte, Aufarbeitung, Erinnerung

 

Das Lager Reichenau im gleichnamigen Innsbrucker Stadtteil wurde im August 1941 im Auftrag des Reichssicherheitshauptamtes Berlin in Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt Innsbruck errichtet. Anfangs diente es vor allem als Auffanglager für italienische Zivilarbeiter, die aufgrund immer schlechterer Lebensbedingungen und zunehmender Bombenangriffe in ihre Heimat zurückkehren wollten. Später trat seine Funktion als Arbeitserziehungslager bzw. als Durchgangslager für Juden aus Italien oder Nordafrika auf dem Weg nach Auschwitz mehr in den Vordergrund. Gegen Ende des Krieges diente das Lager Reichenau vor allem auch als Gefängnis für politische Häftlinge der Geheimen Staatspolizei. Insgesamt waren im Lager Reichenau rund 8500 Personen inhaftiert, mindestens 130 Menschen wurden innerhalb seiner Stacheldrahtzäune ermordet oder fanden aufgrund der unmenschlichen Lebensbedingungen den Tod.

Als die Gestapo an der Haustür klingelte ...: Eine Familie in „Mischehe“ und ihre Helfer (Publikationen der Gedenkstätte Stille Helden)

 

Franz Michalski, geboren 1934, berichtet von der Geschichte und der dramatischen Rettung
seiner Familie während der NS-Zeit. Seine katholisch getaufte Mutter wurde als Jüdin verfolgt. Die vierköpfige Familie in „Mischehe“ tauchte im Oktober 1944 in Breslau unter und überlebte in Sachsen und im Sudetenland mit der Unterstützung mutiger Helfer. Im Jahr 2012 beschloss die israelische Gedenkstätte Yad Vashem, die Retter der Familie Michalski als „Gerechte unter den Völkern“ auszuzeichnen.




Ordnung und Vernichtung: Die Polizei im NS-Staat

 

Blick ins Buch >> http://verlag.sandstein.de/reader/422-20_OrdnungVernichtung Die Polizei war ein zentrales Herrschaftsinstrument des NS-Regimes. Von seinen Anfängen bis zu seinem Untergang konnte es sich auf die Polizei stützen. Ausstellung und Katalog zeigen, dass nicht nur die Gestapo, sondern auch die Kriminalpolizei und die uniformierte Polizei die politischen und weltanschaulichen Gegner des NS-Staates verfolgten – zunächst im Innern des Deutschen Reiches und ab Kriegsbeginn 1939 auch in den von der Wehrmacht eroberten Gebieten. Alle Sparten der Polizei waren am nationalsozialistischen Völkermord beteiligt, an der Unterdrückung des Widerstands und an der Verschleppung von Zivilisten zur Zwangsarbeit. Diese Verbrechen verübten Polizisten, die mehrheitlich in der Weimarer Republik, einem demokratischen Rechtsstaat, ausgebildet worden waren. Nur wenige von ihnen mussten sich für ihre Taten nach 1945 vor Gericht verantworten. Viele konnten in der Bundesrepublik ihre Karrieren im Polizeidienst fortsetzen.

Gestapo-Verbrechen im Landkreis Burgdorf und das Schwurgerichtsverfahren in Lüneburg von 1950: Eine historische Annäherung und Einordnung

 

Im Februar 1950 verurteilte das Schwurgericht Lüneburg zwei Kriminalbeamte des früheren 
Außenpostens der Geheimen Staatspolizei in Celle zu Freiheitsstrafen. In zwei Dutzend Fällen hatte das Gericht nachgewiesen, dass die Angeklagten während des letzten Kriegsjahres Menschen bei Verhören geschlagen und misshandelt hatten. Die Staatsanwaltschaft bewerte die verhandelten Vorfälle als "Spitze eines Eisberges". Zum Bezirk des Celler Gestapo-Büros zählte auch der Landkreis Burgdorf. Die hier im Sommer 1944 durchgeführte Razzia in mehreren Wohnlagern von Zwangsarbeitern führte zur Verhaftung von 300 Ukrainern und Polen, die in der Turnhalle von Burgdorf über mehrere Wochen hinweg verhört und dabei auch geschlagen worden waren. Den Frauen und Männern war die Gründung einer Widerstandsbewegung unterstellt worden. 40 Personen wurden in das Konzentrationslager Neuengamme überwiesen, 31 von ihnen hingerichtet. Die "Ukrainer-Aktion" war einer der zentralen Fälle, die 1950 im Mittelpunkt der Verhandlung in Lüneburg standen. Seit 1947 hatte das Team der britischen Besatzer zur Ermittlung von Kriegsverbrechen Aussagen von Zeugen aufgenommen. Historiker Ralf Bierod erläutert, weshalb das Gericht 1950 Lynchmorde an polnischen Zwangsarbeitern sowie zahllose Überstellungen von Personen in Konzentrationslager nicht zur Anklage bringen konnte. Mit seiner regionalhistoriographischen Fokussierung auf den Einzelfall legt der Autor anschaulich Zeugnis über die alltäglichen Grausamkeiten im NS-Regime ab und zeigt die Verstrickungen von Justiz und Zivilbevölkerung auf.

Die Polizei im NS-Staat: Beiträge eines internationalen Symposiums an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster (7)

 

Alle Sparten der Polizei – und nicht nur die Gestapo – dienten zwischen 1933 und 1945 
sowohl dem Machterhalt des nationalsozialistischen Terrorregimes und waren gleichzeitig aktiv an den Verbrechen des NS-Staates beteiligt. So das Ergebnis umfangreicher historischer und sozialwissenschaftlicher Forschungen aus den letzten zwanzig Jahren. Im Mai 2009 fand an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster ein internationales Symposiumstatt, auf dem der aktuelle Forschungsstand zur Polizei des NS-Staates dokumentiert worden ist. In dem hier vorgestellten Sammelband sind insgesamt 25 Beiträge dieses Symposiums einschließlich des Einführungsvortrags von Prof. Patrick Wagner zusammengestellt worden und geben einen Querschnitt von den vielfältigen Forschungsfeldern wieder, die sich mittlerweile mit der Polizei des NS-Staates beschäftigen.

Polizisten oder „Polizeisoldaten“: Planung und Einsatz der Ordnungspolizei während des Dritten Reiches (Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V.)

 

War die deutsche Ordnungspolizei noch vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges auch als Truppe für das infanteristische Gefecht geplant? Wie sahen dann die tatsächlichen Einsätze während des Krieges aus und können die Ordnungspolizisten im besetzten Europa und der Sowjetunion noch als normale Gesetzeshüter angesehen werden? Bisher wurde der Einsatz der deutschen Polizeieinheiten in den besetzten Gebieten vor allem im Zusammenhang mit Massenerschiessungen und meist auf die Jahre 1941 und 1942 beschränkt betrachtet. Mit dem Fortschreiten der Kampfhandlungen verschoben sich die Aufträge allerdings klar in Richtung von militärischen Einsätzen gegen Partisanen und sogar reguläre feindliche Truppen. Die vorliegende Arbeit versteht sich als Beitrag zur Nachvollziehung der theoretischen Einsatzplanung der Ordnungspolizei vor und während des Krieges und des praktischen Einsatzes von Polizeieinheiten und –verbänden. Die ausgewerteten Quellen veranschaulichen zudem eine starke Auswirkung der Gefechtserfahrungen auf Organisationsstrukturen und Ausbildungsrichtlinien.

Siehe auch:

  • Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>
  • Gestapo in Mosbach >>>
  • NSDAP Mosbach >>>
  • NS-Zwangsarbeit in Mosbach-Baden >>>
  • NS-Täter im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach >>>
  • NS-Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter in Mosbach >>>
  • Judenverfolgung in Mosbach >>>
  • Juden-Deportationen in Mosbach >>>
  • Kriegsende und Endphaseverbrechen in Mosbach >>>
  • HISTORISCHES: NS-Opfer NS-Euthanasie >>>
  • HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nordbaden >>>
  • AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
  • NS-Opfer in Mosbach >>>




6. Gestapo und Polizei in Baden vor 1945

Die GESTAPO-Außendienststelle Mosbach war für den Nordosten Badens zuständig. Obwohl der Zuständigkeitsbereich relativ groß war, blieb die Dienststelle personell unterbesetzt und wurde im Sommer 1941 aufgelöst. Die Dienststelle in Heidelberg übernahm fortan die Dienstgeschäfte.
FAKTEN
Adresse
Hauptstraße 73
Personalstärke
März 1937: 4
Zuständigkeit
Landkreise Mosbach, Buchen, Tauberbischofsheim
https://virtuell.geschichtsort-hotel-silber.de/

Angehörige der Polizei und Gestapo in Mosbach -  Baden:
Kriminalbeamten der Polizei und Gestapo in Mosbach -Baden:
Kriminalassistent Kurt Horsch
Kriminalsekretär Albert Hauk, nach eigenen Angaben „vom 22. Juni 1938 bis 31. August 1941 … Leiter der Geheimen Staatspolizei-Außendienststelle Mosbach“
https://mosbach-gegen-rechts.de/2021/04/20/


Der Geschichtsort „Hotel Silber“: Ausgrenzung und Verfolgung am Beispiel der Gestapo-Zentrale in Stuttgart

Autoren: Eberhard Abele, Dr. Michael Hoffmann (Kompetenzzentrum) in Verbindung mit Dr. Imanuel Baumann (Haus der Geschichte BW)
- Kompetenzzentrum für geschichtliche Landeskunde im Unterricht -
Kurzbeschreibung der Einheit/des Moduls:
Das Hotel Silber, das während der NS-Zeit als Gestapo-Zentrale von Württemberg diente, wurde 2018 als "Ort des historisch-politischen Lernens und der Begegnung" unter der Gesamtverantwortung vom Haus der Geschichte BW eröffnet. Die Ausstellung dokumentiert am originalen Schauplatz das Wirken und Handeln der Geheimen Staatspolizei und beleuchtet damit deren Funktion als wichtiges Herrschaftsinstrument der NS-Diktatur.
Mit Hilfe dieses Moduls können die Lehrkräfte einen Besuch des Hotel Silber in einer Doppelstunde vor- und in einer weiteren Doppelstunde nachbereiten. Die angebotenen Materialien stellen vier konkrete Beispiele von Tätern und Opfern der Gestapo Stuttgart vor, an denen die politische und rassische Verfolgung des NS-Staates deutlich wird. Das weitere Schicksal dieser Personen wird in der Ausstellung aufgegriffen und kann von den Schülerinnen und Schülern weiter nachvollzogen werden. In der Nachbereitung werden die konkreten Beispiele aus Stuttgart in den allgemeinen Kontext der NS-Herrschaft in Deutschland und dem besetzten Europa gesetzt.
https://www.schule-bw.de/


Geheimes Staatspolizeiamt Karlsruhe

Das Geheime Staatspolizeiamt Karlsruhe (Gestapa Karlsruhe) war die landespolizeiliche Einrichtung in Baden, die durch das Landeskriminalpolizeigesetz vom 22. August 1933 verkündet wurde. Das Geheime Staatspolizeiamt war anfangs als Bestandteil des Landeskriminalpolizeiamtes konzipiert, löste sich aber bald als eigenständiges Organ der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) aus dieser institutionellen Umklammerung heraus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Geheimes_Staatspolizeiamt_Karlsruhe
Außenstellen
Zum Zeitpunkt der Verordnung vom 26. August 1933 waren der Gestapo in Karlsruhe 14 Außenstellen untergeordnet. Diese besaßen aber organisatorisch immer noch eine Bindung zu den Landeskriminalpolizeistellen. Die endgültige Trennung auch dieser Organisationseinheiten trat erst ein, als die Polizei im ganzen NS-Regime zentral dienstrechtlich neu geordnet wurde. Die Außenstellen befanden sich in Heidelberg, Konstanz, Freiburg, Lörrach, Mosbach, Mannheim, Villingen, Waldshut, Pforzheim und Offenburg. Als weitere Vollzugsorgane wirkten die Bezirksämter von Rastatt, Kehl, Bruchsal und Lahr. Andere Organe existierten noch bei der Polizeidirektion von Baden-Baden.
https://de.wikipedia.org/wiki/


Deportation von Juden aus Laupheim, 28. November 1941

Am 28. November 1941 zwang die Laupheimer Gendarmerie 20 jüdische Männer und Frauen, ihre Häuser zu verlassen und transportierte sie nach Stuttgart. Von dort aus deportierte die Gestapo sie zusammen mit beinahe tausend anderen Juden aus Württemberg und Hohenzollern nach Riga.
Urheber: Museum zur Geschichte von Christen und Juden, Schloss Großlaupheim, Foto Archiv Ernst Schäll
https://www.schule-bw.de/

Die Milde der badischen Nationalsozialisten war reine Erfindung

Baden-Baden   Geschichte
Der Karlsruher Historiker Michael Stolle erforschte die Geschichte der Gestapo in Baden/Folterungen im Ettlinger Gefängnis.
In Spielfilmen über Nazi-Deutschland rauschen sie scharenweise in langen Ledermänteln durch finstere Hausflure. Und wenn sie ihre Angst erfüllten Opfer abführen, dann wartet draußen vor dem Haus stets eine ganze Kolonne schwarzer Limousinen. Als Allmacht mit riesigem Organisationsapparat hat sie sich in der Phantasie der Nachgeborenen festgesetzt: die Gestapo, die Geheime Staatspolizei in Hitlers Terrorregime. "Die Ledermäntel, die vielen Wagen - das sind Klischees, die so einfach nicht stimmen", sagt Michael Stolle. Der Karlsruher Historiker ist ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. Jahrelang hat er über die Gestapo geforscht, speziell über den Polizeiapparat im nationalsozialistischen Baden. Die Ergebnisse von Stolles Arbeit sind jetzt als Buch erschienen: "Die Geheime Staatspolizei in Baden" heißt die 432 Seiten starke Studie.
Eine der "spannenden Fragen", die der 31-jährige Geschichtswissenschaftler zu beantworten sucht: Wie funktionierten Machtapparat und Unterdrückung in der badischen Provinz, fernab von Hitlers Reichshauptstadt Berlin? Dass die Badener selbst im Nationalsozialismus etwas gemütlicher waren, ist auch so ein verbreitetes Klischee. "Es hieß oft: In Baden war alles nicht so schlimm - und die Bevölkerung war gewillt, das zu glauben", erklärt Michael Stolle. Seine akribische Spurensuche in den Archiven hat etwas anderes ergeben: "Ich habe keine Beispiele dafür gefunden, dass die Gestapo in Baden eine besondere Milde walten ließ."
Beispiele für "brutalste Verfolgungsmaßnahmen" gegen Linke, Juden und andere zur Jagd freigegebene Gruppen fand er dafür umso mehr. Grauenhafte Szenen sind auch aus dem Ettlinger Polizeigefängnis überliefert. "Die Folterstätte war unterm Dach eingerichtet", sagt Stolle, "vor allem Fremdarbeiter wurden brutalst zu Tode gequält." Überliefert ist zum Beispiel das Leiden eines russischen Fremdarbeiters von 1944: Die Folterknechte hängten ihn an den Händen auf und schlugen ihn mit Stangen. "Das Gesäß des Mannes war hinter her Brei", sagt Michael Stolle, "er starb an den Folgen der Folter."
Von Kollegen und geschichtsinteressierten Karlsruhern bekommt Stolle oft eine Frage gestellt: "Wer hat Reinhold Frank abgeführt?" Die Fragenden wollen gerne Namen hören, am liebsten Gesichter von jenen Gestapo-Männern sehen, die den Karlsruher Rechtsanwalt und Widerstandskämpfer Frank abholten und somit seiner Hinrichtung entgegenführten. Stolle muss da passen: "Die Ermittlungsprotokolle im Fall Reinhold Frank sind nicht mehr vorhanden", erklärt er. Aber es sind ohnehin "nicht die großen und spektakulären Fälle", um die es Stolle geht. Und was sein Selbstverständnis anbelangt, betont er: "Der Historiker ist kein Ankläger".
Die großen Lücken in der Forschung klafften in Bereichen, die auf den ersten Blick weniger sensationell anmuten. "Ich habe versucht, Daten über insgesamt 1 062 Gestapo-Mitarbeiter in Baden zu bekommen", sagt Stolle. Er hat Herkunft und Aufstieg der Polizisten im Dritten Reich untersucht, hat ihre Querelen, Eifersüchteleien, Machtspiele herausgefiltert. Und er förderte erstaunliche neue Zahlen zu Tage: In der Hochphase 1938 verfügte die Gestapo in ganz Baden nur über 450 Mitarbeiter. "Im Vergleich zur Bevölkerungszahl wirkt das lächerlich", meint Stolle, relativiert die Zahl jedoch: Dass Unterdrückung und Verfolgung funktionierten, dafür sorgten Helfer und Helfershelfer. Schutzpolizisten halfen badische Juden zu deportieren und streikende Zwangsarbeiter niederzuknüppeln. Die Gendarmerie musste die Radiogeräte aller Juden einziehen. Die Kripo stellte oft die berüchtigten Wagen zur Verfügung, mit denen Regimegegner abgeholt wurden. Und nicht zuletzt ermöglichten Denunzianten den Terror der Gestapo.
Wer die Menschen waren, die in Baden hinter dem Apparat der Geheimen Staatspolizei standen? Das erfahren Stolles Leser auch. Karl Berckmüller, Leiter der badischen Gestapo, zeichnete sich durch vorauseilenden Diensteifer aus: Lange bevor der Befehl aus Berlin kam, hatte er in Baden eine zentrale Judenkartei angelegt. Jüdischen Sittlichkeitsverbrechern drohte er besonders harte Strafen an. Zu den führenden Karlsruher Gestapo-Männern gehörte auch ein stadtbekannter Homosexueller - der Mörder des Sozialdemokraten Ludwig Marum.
Was aus den Männern der Geheimen Staatspolizei nach 1945 wurde, zeichnet Stolle ebenfalls nach. Berckmüller wurde zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt und arbeitete später als Vertreter. Einige Gestapo-Führer erhielten hohe Posten bei der Badischen Gebäudeversicherungsanstalt - keine spielfilmreife Fortsetzung ihrer Biografien.
Von Elvira Weisenburger
http://www.bad-bad.de/gesch/nazis_baden.htm

Michael Stolle
Die Geheime Staatspolizei in Baden. Personal, Organisation, Wirken und Nachwirken.
(Karlsruher Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus, Band 6.)
UVK Medien-Verlags-Gesellschaft, Konstanz
Taschenbuch, 432 Seiten


Folter und Mord: Das Gestapo-Gefängnis im badischen Ettlingen

REZENSION
In der lokalhistorischen Forschungsarbeit „Es kam `zu den vielleicht brutalsten Folterungen in Baden überhaupt!´ Gestapo-Gefängnis Ettlingen 1943 bis 1945“ werden sowohl Opfer als auch Täter des badischen Gestapo-Gefängnisses bei Karlsruhe ihrer Anonymität entrissen. Dokumentiert wird, dass Folter und Mord durch NS-Schergen nicht nur in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern gang und gäbe war, sondern sich unter den Augen und Ohren der Zivilbevölkerung auch am helllichten Tag in der badischen Provinz ereignete.
Donnerstag, 01. September 2022
Die Berichte von zwei damals 13 und 14 Jahren alten Mädchen 1947 vor der Spruchkammer Ettlingen lassen das Leiden des mit bis zu 180 Gefangenen belegten Gestapo-Gefängnisses Ettlingen sprichwörtlich erahnen. So hörten die in der Nachbarschaft des seit dem 15. März 1943 als Gefängnis der Gestapo-Leitstelle Karlsruhe genutzten Gebäudes wohnhaften Mädchen „furchtbare Schreie und sahen durch das offene Fenster des oberen Stockwerkes, wie ein uniformierter Mann auf einen Häftling einschlug. Er schlug ihn dauernd zu Boden und forderte ihn immer wieder auf aufzustehen.“
Herausgeber der 46-seitigen Dokumentation des Grauens ist das 2005 gegründete Ettlinger Bündnis gegen Rassismus und Neonazis. Dieter Behringer, Autor der Dokumentation, hat in seiner lokalhistorischen Forschungsarbeit systematisch verfügbare Spruchkammerakten ausgewertet und Gestapo-Personal bis hin zu den weiblichen Schreibkräften identifiziert. In Kurzbiographien beschreibt Behringer die lokalen verantwortlichen Gestapo-Beamte und untersucht, ob die Akteure nach 1945 für ihr Tun zur Rechenschaft gezogen wurden und was aus ihnen wurde. Allein aus dem Personenkreis der Gefängniswärter und Aufseher skizziert Behringer den Lebenslauf von 21 Personen. Dieser Täterkreis ist verantwortlich für Folter und Mord an Menschen wie dem 28-jährigen russischen Kriegsgefangenen Boris Tropkin oder dem 52-jährigen sowjetischen Zwangsarbeiter Alexej Gawrilow.
Beim BND gelandet
Zum engeren Kreis der Verantwortlichen des Gestapo-Gefängnisses Ettlingen gehörte SS-Obersturmbannführer Heinrich Reiser. Er war Leiter des Sonderkommissariats Reiser zunächst in Karlsruhe, dann in Ettlingen. Sein Sonderkommissariat ging gegen aufständische sowjetische Zwangsarbeiter und Ostarbeiter vor, nachdem die Gestapo in Baden im Frühjahr 1944 ein Netzwerk illegaler Strukturen von sowjetischen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern aufgedeckt hatte. Der Name des Netzwerkes lautete „Brüderliche Zusammenarbeit“ (Bratskoje Sodrunitschestwo).
Bis zum Sommer 1944 wurden ihr von der Gestapo 300 Angehörige zugerechnet und verhaftet. Da die Gestapozentrale in Karlsruhe räumlich beengt war, wurde das ehemalige Bezirksamtsgefängnis in Ettlingen im Frühjahr 1943 übernommen. Der NS-Verbrecher Reiser, bis 1942 im besetzten Paris Leiter des Referats „Abwehr-Kommunismus-Marxismus“, wurde nach 1945 strafrechtlich nie belangt. Bis zu seiner Pensionierung 1964 war er für den Auslandsgeheimdienst BND und zuvor für dessen Vorläuferorganisation Organisation Gehlen (OG Gehlen) tätig.
„Ein Beitrag gegen das Vergessen“
In seinem Vorwort gibt sich Behringer der Hoffnung hin, dass seine Dokumentation „ein Beitrag gegen das Vergessen“ sein soll. Denn, so der Autor: „Auch unter dem Eindruck des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine darf das dem russischen Volke vom deutschen Faschismus zugefügte Leid nicht herabgesetzt und die Erinnerung an die Befreiung durch die Rote Armee nicht vergessen werden.“
Bis heute sind im damaligen Gestapo-Gefängnis Ettlingen Polizei und Amtsgericht untergebracht.
Behringer, Dieter: Es kam „zu den vielleicht brutalsten Folterungen in Baden überhaupt! Gestapo-Gefängnis Ettlingen 1943 bis 1945. Mit einem Geleitwort von Jürgen Schuhladen-Krämer. Selbstverlag. Ettlingen 2022 / Herausgeber: Ettlinger Bündnis gegen Rassismus und Neonazis. 2022 Kontakt und Bezug: ettlinger-buendnis@gmx.de 46 Seiten, 6 Euro (plus Porto)
https://www.endstation-rechts.de/


VÖLLIGE REINTEGRATION? DIE EHEMALIGEN GESTAPO-MITARBEITER AB 1950

Die junge Bundesrepublik stand vor dem Problem, Millionen Menschen, die nur wenige Jahre zuvor den Nationalsozialismus begrüßt, unterstützt und verteidigt hatten, politisch und sozial in eine Demokratie zu integrieren. Dies galt auch hinsichtlich der einstigen Mitarbeiter der Gestapo.
Für die ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter war die rechtliche Lage bezüglich einer Wiederbeschäftigung im öffentlichen Dienst wie etwa bei der Polizei zunächst klar. Waren sie von den Spruchkammern als Hauptschuldige oder Belastete eingestuft worden, war ihnen eine Wiederbeschäftigung im öffentlichen Dienst verwehrt. Für alle Minderbelasteten und Mitläufer gab es dagegen keine Berufsbeschränkungen. Sie konnten sich regulär bewerben, hatten allerdings auch als ehemalige Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst kein automatisches Recht auf Wiedereinstellung.
In der Praxis wurden bis 1949 fast keine früheren Gestapo-Mitarbeiter aus Württemberg und Hohenzollern in den Polizeidienst übernommen. Die Personalausschüsse der Polizeidienststellen waren meist hinreichend sensibilisiert, um eine Einstellung solcher Bewerber abzulehnen. Das änderte sich jedoch Anfang der 1950er Jahre.
Rehabilitierung der Gestapo-Mitarbeiter? Die „131er“
Am 10. April 1951 verabschiedete der Deutsche Bundestag einstimmig bei zwei Enthaltungen das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen“ – also solchen Personen, die am Ende des Zweiten Weltkriegs im öffentlichen Dienst gestanden hatten. Damit verpflichtete der Gesetzgeber die öffentliche Hand, die Beamten und Angestellten des so genannten Dritten Reichs, sofern sie nicht als Hauptschuldige oder Belastete eingestuft worden waren, wieder einzustellen und die während des „Dritten Reichs“ abgeleisteten Dienstzeiten bei der Berechnung der Pensionen zu berücksichtigen.
Ostentativ wurden Angehörige der Geheimen Staatspolizei in Paragraf 3, Absatz 4 von dieser Regelung ausgenommen – allerdings wurde ihnen in Paragraf 67 ein großes Schlupfloch gelassen. Waren sie „von Amts wegen [zur Gestapo] versetzt“ worden, sollten sie doch in den Genuss der neuen Bestimmungen kommen. Allerdings ist eine Versetzung „von Amts wegen“ mitnichten gleichbedeutend mit einer Versetzung „wider Willen“. Im Gegenteil war sie die Regel bei einer Behörde wie der Gestapo, die überhaupt erst durch die Versetzung von Beamten aus anderen Teilen der Polizei entstanden war.
Der Wortlaut des Gesetzes trübte dennoch zunächst die Aussicht ehemaliger Gestapo-Mitarbeiter, wieder im öffentlichen Dienst beschäftigt zu werden. Sie mussten fortan den Nachweis erbringen, „von Amts wegen“ versetzt worden zu sein, was sich angesichts der Tatsache, dass ein großer Teil der Personalunterlagen mutwillig oder durch Luftangriffe vernichtet worden war, oft als schwierig erwies. Hatten sie diese Hürde allerdings genommen, winkten ihnen Rechte, die sie vorher nicht gehabt hatten. Von weit größerer Bedeutung als der Buchstabe des Gesetzes war allerdings die mit ihm einhergehende Veränderung der Verwaltungspraxis.
Bisher hatte es im Ermessensspielraum des Arbeitgebers gelegen, einen ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter einzustellen oder nicht. So hatte etwa der Personalprüfungsausschuss des Stuttgarter Polizeipräsidiums noch 1950 bezüglich der Bewerbung von Eugen Betz entschieden, es sei „unverantwortlich, bei der Polizei, die ein Sicherheitsfaktor des demokratischen Staates ist, derartige Beamte wieder einzustellen“. Betz war 1948 als ehemaliger Mitarbeiter des Erkennungsdiensts der Gestapo als Mitläufer eingestuft worden und hätte eingestellt werden können. Der Ausschuss argumentierte also dezidiert nicht formal oder juristisch, sondern mit der Verantwortung der Polizei beim Aufbau eines demokratischen Staats.
Diese Entscheidungspraxis änderte sich mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Artikel 131 GG. Fortan standen die Interpretation des Gesetzestexts sowie die Einschätzung des beamtenrechtlichen Status des Bewerbers im Vordergrund. Der Arbeitgeber wurde so bei seiner Entscheidung politisch und moralisch entlastet. Die Folge war die Rückkehr zahlreicher einstiger Gestapo-Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst und in die Polizei.
Das Polizeipräsidium Stuttgart stellte bis 1957 für den Dienst bei der Kriminalpolizei mindestens 14  ehemalige Gestapo-Mitarbeiter ein.
Anm.: In einer früheren Version des Textes war die Zahl der ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter im Dienst der Stuttgarter Kriminalpolizei mit sieben angegeben. Nach jetzigem Stand der Forschung waren es mindestens doppelt so viele.

Fallbeispiele
Der SPD-Landtagsabgeordnete Friedrich Helmstädter richtete 1958 eine Kleine Anfrage an das baden-württembergische Staatsministerium und bat um Auskunft, „wie viele Bedienstete der ehemaligen Gestapo […] sich heute im Staatsdienst unseres Landes“ befänden. Das Staatsministerium bezifferte in seiner Antwort die Anzahl dieser Personengruppe auf 152.
Ob diese Zahl in Relation zu den insgesamt über 2.000 Männern und Frauen, die zwischen 1933 und 1945 für die Politische Polizei bzw. die Gestapo in Württemberg-Hohenzollern und Baden gearbeitet hatten, für hoch oder niedrig befunden wird, bleibt jedem Einzelnen überlassen. Die folgenden Fallbeispiele zeigen, dass die Ächtung der Gestapo als Organisation zwar Bestand hatte, paradoxerweise die ihrer Mitarbeiter aber schwand und das Bild des lediglich seine Pflicht erfüllenden Beamten wieder verstärkt bemüht wurde.
Viktor Hallmayer arbeitete ab Oktober 1951 im Hotel Silber. 1929 war er mit 18 Jahren in die württembergische Schutzpolizei eingetreten und nach dem Besuch eines Kriminallehrgangs 1940 zur Außenstelle der Gestapo in Ulm abgeordnet worden. Zwischen April 1943 und Juli 1944 arbeitete er beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in Paris. Obgleich Hallmayer nach dem Krieg von den Franzosen als möglicher Kriegsverbrecher gesucht wurde, stellte die Spruchkammer 1950 das Verfahren gegen ihn ein. Ein Jahr später suchte die Dienststelle 8 der Stuttgarter Kriminalpolizei dringend einen erfahrenen Beamten. Die Dienststelle 8 fungierte im weitesten Sinne als eine Art Verfassungsschutz – sie ist allerdings nicht zu verwechseln mit dem 1951 gegründeten Landesamt für Verfassungsschutz. Die Mitarbeiter ermittelten gegen „Anreizung zum Klassenkampf“, „Staatsverleumdung“ und gegen Kriegsverbrecher. Sie arbeiteten darüber hinaus eng mit den Spruchkammern und den alliierten Stellen zusammen. Der Leiter der Dienststelle Hermann Faas, der 1938 wegen Kontakten zu sozialdemokratischen Kreisen wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war und damit selbst zu den Verfolgten des NS-Regimes gehörte, setzte sich für Hallmayer trotz dessen Vergangenheit ein. Er suchte einen Kriminalisten, der in den politisch linken Kreisen noch unbekannt war und so unbemerkt Versammlungen beobachten konnte.
Hallmayer wurde gegen die Bedenken des Betriebsrats eingestellt. Ein Jahr nach Dienstantritt im Hotel Silber beurteilten ihn seine Vorgesetzten sehr positiv, wobei sie seine frühere Tätigkeit bei der Gestapo ausdrücklich als Qualifikation für seine neuen Aufgaben herausstellten. Als der Verwaltungsausschuss des Stuttgarter Gemeinderats 1958 von dem Einsatz eines ehemaligen Gestapo-Mitarbeiters in diesem hochsensiblen Tätigkeitsfeld erfuhr, bat er den Polizeipräsidenten aus Angst vor möglicher schlechter Presse um eine zeitweise Versetzung Hallmayers. Polizeipräsident Rau kam diesem Wunsch nach, betonte aber, dies lediglich aus taktischen und keinesfalls aus dienstlichen Gründen zu tun. Hallmayer arbeitete bis 1971 bei der Stuttgarter Kriminalpolizei. Bis 1976 besserte er seine Pension, für die seine Dienstzeit bei der Gestapo voll angerechnet wurde, mit Aushilfsarbeiten bei der Kriminalpolizei auf.
Rudolf Bilfinger war zwischen 1934 und 1937 als promovierter Jurist bei der Politischen Polizei bzw. der Gestapo in Stuttgart u.a. für „Schutzhaftangelegenheiten" zuständig und 1943 als Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Toulouse tätig gewesen. Nachdem er eine vom Militärgericht Bordeaux wegen Verbrechensvereinigung und Freiheitsberaubung verhängte achtjährige Haftstrafe verbüßt hatte, kehrte er 1953 nach Stuttgart zurück und wurde sofort vom Stuttgarter Verwaltungsgericht in den höheren Dienst übernommen. 1958 wurde er Verwaltungsgerichtsrat in Mannheim. Erst als in den 1960er Jahren die braune Vergangenheit Bilfingers durch Presseartikel öffentlich wurde, distanziert sich sein Arbeitgeber zögerlich von ihm. Bilfinger wurde auf eigenen Wunsch hin vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Das Innenministerium empfahl dem Staatsministerium, von dem sonst üblichen Dank für Geleistetes abzusehen. 1981 stellte die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Ermittlungen gegen Bilfinger wegen NS-Verbrechen ein.
Anton Abele war 1929 als 20-Jähriger in die württembergische Schutzpolizei eingetreten und im Mai 1940 „von Amts wegen“ zur Gestapo versetzt worden, wo er zuletzt vor allem Fälle von „Heimtücke“ bearbeitet hatte. Im ersten Spruchkammerverfahren wurde Abele von Zeugen schwer belastet, als Hauptschuldiger eingestuft und zu drei Jahren Arbeitslager verurteilt. Ein Berufungsverfahren hob dieses Urteil 1950 auf. 1951 wurde das Verfahren ganz eingestellt. Nachdem die Unterbringungsstelle des Landes Württemberg-Baden ihm bescheinigt hatte, dass er zu den Begünstigten des Gesetzes zum Artikel 131 GG gehörte, bewarb er sich um eine ausgeschriebene Stelle als Polizeiwachtmeister beim Bürgermeisteramt in Sindelfingen. Seiner Bewerbung legte er zwei eidesstattliche Erklärungen seiner ehemaligen Gestapo-Kollegen German Rieger und Hermann Mozer bei und betonte, er sei 1940 „kriegsbedingt“ zur Gestapo versetzt worden. Die Stadt Sindelfingen stellte ihn ein. Nach einigen Jahren wechselte Abele nach Böblingen und beendete seine Polizeilaufbahn 1969 als Kriminalobermeister bei der Polizeidirektion Esslingen. Jedoch holte ihn seine Vergangenheit zum Schluss doch noch einmal ein: Seine Dienstzeit bei der Gestapo wurde bei der Berechnung der Pensionsansprüche nicht berücksichtigt, da es sich bei den von Abele bearbeiteten „Heimtücke“-Fällen nicht um normale Polizeiarbeit, sondern um eine typische Gestapo-Tätigkeit gehandelt hatte.
Friedrich Feuersinger war bald nach seinem Schulabschluss der Mittleren Reife 1923 in den Polizeidienst eingetreten. Seit Oktober 1938 hatte er in der Verwaltung der Gestapo gearbeitet. Nachdem er 1947 zunächst als Belasteter eingestuft und zu zweieinhalb Jahren Arbeitslager verurteilt worden war, konnte er in einem Berufungsverfahren die Laienrichter der Berufungskammer glauben machen, als Verwaltungsbeamter der Gestapo im eigentlichen Sinne gar nicht angehört zu haben. Er wurde zum Mitläufer erklärt. Feuersinger fand eine Anstellung bei der Stadt Waiblingen. Um seine Anstellung zu legitimieren, bat er 1952 die Landespolizeidirektion, ihm einen Unterbringungsschein auszustellen – eine Bescheinigung, dass man zu den Begünstigten des Gesetzes zum Artikel 131 GG gehört. Dieser wurde ihm zunächst verwehrt, da erhaltene Akten des Innenministeriums belegten, dass er sich 1938 bei der Gestapo beworben hatte und demnach nicht „von Amts wegen“ versetzt worden war. Ein Jahr später entschied die Unterbringungsstelle jedoch, grundsätzlich allen ehemaligen Beamten der Gestapo-Verwaltung die vollen Rechte nach dem Gesetz zum Artikel 131 GG zu gewähren. Auch Feuersinger bekam daraufhin seinen U-Schein.
G zu gewähren. Auch Feuersinger bekam daraufhin seinen U-Schein.
Ehemalige Gestapo-Mitarbeiter beim BND
Die unter der Schirmherrschaft der CIA gegründete Organisation Gehlen, die 1956 in Bundesnachrichtendienst umbenannt wurde, bestand anfangs aus einem komplexen System von Zweig- und Außenstellen. Diese waren in Fragen der Personalauswahl weitgehend autonom: Weder gab es eine einheitliche Personalpolitik mit einem Katalog an bestimmten Auswahlkriterien hinsichtlich der Ausbildung und Qualifikation, noch gab es ein belastbares Verfahren zur Überprüfung möglicher Sicherheitsrisiken in den Lebensläufen der Kandidaten. Stattdessen etablierte sich ein System der Patenschaft. Die Mitarbeiter der Organisation Gehlen wurden aufgefordert, in ihrem Bekanntenkreis nach geeigneten Bewerbern Ausschau zu halten und gegebenenfalls für deren Eignung in fachlicher und charakterlicher Hinsicht zu bürgen. Oft reichte es, einen solchen Fürsprecher zu haben und einen kurzen Lebenslauf abzugeben, um den Anforderungen zur Einstellung Genüge zu tun. Diese unseriöse Personalpolitik förderte die Bildung von Netzwerken ehemaliger Kameraden innerhalb der Organisation Gehlen.
Diesem System der Patenschaft verdankten auch vier ehemalige Mitarbeiter der Gestapo in Württemberg und Hohenzollern ihre Einstellung. Den Anfang machte Heinrich Reiser. Als arbeitsloser SS-Mann war er der Politischen Polizei in Stuttgart als Hilfspolizist zugeteilt worden und bis 1938 dort geblieben. Es waren weitere Stationen innerhalb der Gestapo in Tábor, Paris und Karlsruhe gefolgt. Als SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar war er 1945 in französische Haft geraten, aus der er im Juli 1949 entlassen worden war. Wenige Wochen später hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die gegen Reiser wegen des Verdachts auf  Misshandlung und Mord an Zwangsarbeitern ermittelte, einen Haftbefehl ausgestellt. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Frühjahr 1950 – ein Belastungszeuge hatte seine frühere Aussage relativiert – war Reiser dennoch ein begehrter Mann. Das amerikanische Counter Intelligence Corps (CIC) wie auch britische Stellen warben um seine Dienste, doch die Organisation Gehlen machte das Rennen. Alfred Benzinger, einst Mitarbeiter der Geheimen Feldpolizei und mit Reiser seit gemeinsamen Pariser Tagen 1941 bekannt, verpflichtete ihn im April 1950 für seine Dienststelle in Karlsruhe.
Das Aufgabengebiet dieser „Generalvertretung“ (GV) in Karlsruhe bestand vor allem in der Gegenspionage gegen die DDR. Reiser alias Hans Reiher alias Hans Roesner alias Hugo Reger alias Hugo Hoss alias Hans Reichardt bewährte sich. Benzinger protegierte ihn weiter und machte ihn zum stellvertretenden Leiter einer Zweigstelle. Ab Februar 1957 leitete Reiser eine eigene Ermittlergruppe in Stuttgart. In der Azenbergstraße wurden Büroräume für eine Tarnfirma angemietet.
Reiser bemühte sich, das Agentennetz im Südwesten zu erweitern und sprach 1952 Gerhard Heinrichs an. Heinrichs, 1909 in Erfurt geboren, hatte 1937 wie Reiser die Führerschule der Sicherheitspolizei in Charlottenburg besucht und ab 1940 für die Staatspolizeileitstelle Stuttgart gearbeitet. Reiser vermittelte ihn zunächst an das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, das Heinrichs 1953/54 als freien Mitarbeiter und „V-Mann-Führer“ beschäftigte. In dieser Eigenschaft zeigte er nach Auffassung des Landesamts jedoch wenig Initiative. Er musste im September 1954 gehen. Das Landesamt beurteilte Heinrichs als für „eine Verwendung im Innendienst […] bei entspr. Führung eventuell geeignet“ (BND Archiv, Signatur P1/1529/1). Dass dieses Zeugnis der Organisation Gehlen genügte, ist bezeichnend für die Personalpolitik und die Ansprüche an neue Mitarbeiter. Zunächst arbeitete Heinrichs alias Georg Haffner alias Günther Hellwig alias Günther Hagedorn alias Holstein als freier Mitarbeiter für Reiser, bevor er im März 1956 fest angestellt und wie sein „Tipper“ auf dem Gebiet der Gegenspionage im Südwesten tätig wurde.
Heinrichs blieb nicht der einzige ehemalige Kollege, den Reiser anwarb. Franz Wiedmann arbeitete ab 1956 erst als freier Mitarbeiter und ab Februar 1957 als Festangestellter unter dem Decknamen „Waldeck“ für den mittlerweile in Bundesnachrichtendienst umbenannten und dem Kanzleramt unterstellten Dienst. Wiedmann, 1899 geboren und 1930 in die NSDAP eingetreten, war wie Reiser 1933 als arbeitsloser SS-Mann über die Hilfspolizei zur Politischen Polizei bzw. Gestapo in Stuttgart gekommen und dort zuletzt SS-Untersturmführer und Kriminalobersekretär gewesen. Nach dem Krieg war er in französische Gefangenschaft geraten, hatte aber fliehen und sich bis 1950 verstecken können.
Friedrich Walz, der vierte ehemalige Gestapo-Mitarbeiter aus Württemberg-Hohenzollern, wurde dagegen von seinem ehemaligen Vorgesetzten und Chef der Geheimen Feldpolizei Wilhelm Krichbaum alias Krug angeworben. Der 1910 geborene Walz war 1935 als Verwaltungsfachmann zur Politischen Polizei Württembergs gestoßen und mit Kriegsbeginn zur Geheimen Feldpolizei einberufen worden, wo er bis zum Leitenden Feldpolizeidirektor aufgestiegen war. Unter den Decknamen Wallach und Wanner arbeitete er wie seine früheren Kollegen Reiser, Heinrichs und Wiedmann in BND-Dienststellen in Baden-Württemberg.
Dort fand sich Anfang der 1950er Jahre auch Walter Vollmer wieder. Vollmer war während seines Jura-Studiums 1930 in die NSDAP und 1931 in die SS eingetreten. 1938 und 1939 arbeitete er für die Staatspolizeileitstelle Stuttgart, bevor er zur Zentrale nach Berlin und später zur Gestapo Trier und zum BdS Kiew wechselte. Nach dem Krieg hielt er sich unter falschem Namen in Norddeutschland versteckt, wo er wohl 1950 für die Organisation Gehlen angeworben wurde. Er wurde allerdings bereits im Sommer 1954 wieder entlassen.
Die ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter konnten lange darauf zählen, dass ihre einstige Tätigkeit nicht als Belastung, sondern als fachliche Qualifikation angesehen wurde. Zum Teil gelang es ihnen gar, an frühere Aufgaben anzuknüpfen. Reiser etwa verstand es, innerhalb der Organisation Gehlen das Gespenst der „Roten Kapelle“ neu in Erscheinung treten zu lassen. Während des Kriegs hatte er in Paris in einer Spezialabteilung gearbeitet, die sich gegen Widerstandsgruppen und deren Funkverkehr mit sowjetischen Stellen gerichtet hatte. Diesem Komplex war damals die zusammenfassende Bezeichnung „Rote Kapelle“ gegeben worden. Im Sommer 1948 streute Reiser das Gerücht, er habe Leopold Trepper, einen der führenden Köpfe des kommunistischen Widerstands in Frankreich und Belgien, in Freiburg auf dem Bahnhof gesehen. Daran knüpfte er den Verdacht, die „Rote Kapelle“ sei noch aktiv. Er nutzte so die antikommunistische Strömung der Nachkriegszeit, um sich als letzten noch lebenden „Spezialisten“ zum Komplex „Rote Kapelle“ für die westlichen Nachrichtendienste interessant zu machen. Bei der Organisation Gehlen wurde er unter anderem mit der Aufklärung des vermeintlichen sowjetischen Spionagerings beauftragt. In diesem Zusammenhang versuchte er, weitere ehemalige Kollegen anzuwerben.
So sehr die „Ehemaligen" von den Netzwerken profitierten, so anfällig waren diese für Erschütterungen. Fiel einer, fielen andere mit. Ein solches Beben ereignete sich im November 1961, als Heinz Felfe und Hans Clemens, beide ehemalige Mitarbeiter des Sicherheitsdiensts im RSHA und beide seit 1951 im Bereich der Gegenspionage innerhalb der Organisation Gehlen tätig, als Doppelagenten des sowjetischen Geheimdiensts KGB enttarnt und verhaftet wurden.
Die Folgen für den BND waren gravierend. Neben der allgemeinen Peinlichkeit des Falls und dem unmittelbaren Schaden durch die verratenen Geheimnisse gerieten nun auch viele Details über die NS-Belastung des Personals an die Öffentlichkeit. Der BND stand da als eine klüngelhafte und dilettantisch arbeitende Behörde, die der Sicherheit der Bundesrepublik mehr schadete als nutzte und Kriegsverbrechern lieber Gehälter zahlte, als zu ihrer strafrechtlichen Verfolgung beizutragen.
Langfristig hatte der Skandal zur Folge, dass der BND die NS-Vergangenheit seiner  Mitarbeiter als mögliches Sicherheitsrisiko neu bewertete. Vor allem die Personen, die während des Kriegs für Dienststellen der Sicherheitspolizei oder des SD in den besetzten Gebieten gearbeitet hatten, wurden eingehend geprüft. Für diesen Zweck wurde eigens die Dienststelle 85 ins Leben gerufen. Waren die „Ehemaligen“ direkt und mittelbar an Gewaltverbrechen beteiligt gewesen? Könnten gegnerische Nachrichtendienste eventuell „Kompromate“ (Erpressungsmaterial) gegen sie in der Hand haben?
Auch Heinrich Reiser, Gerhard Heinrichs, Franz Wiedmann und Friedrich Walz wurden überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass Reiser und Heinrichs von Clemens gegenüber dem KGB völlig enttarnt worden waren. Bei Reiser kam seine Beteiligung an so genannten Sonderbehandlungen, also Hinrichtungen von Zwangsarbeitern, während seiner Dienstzeit bei der Karlsruher Gestapo heraus; bei einer Vernehmung durch die Dienststelle 85 gab er zu, es habe sich um zahlreiche Fälle gehandelt. Ähnliches galt für Heinrichs, der als Leiter des Sachgebiets „Ausländische Arbeiter“ der Staatspolizeileitstelle Stuttgart an Hinrichtungen vor allem polnischer Zwangsarbeiter mitgewirkt hatte. Zudem hatte er zu Felfe dienstlich und privat eine enge Verbindung gepflegt.
Aus Sicht des BND gehörte auch Walz „zu dem Personenkreis, der mit einem gewissen Unbehagen zu betrachten ist. […] Die Si-Lage [Sicherheitslage] ist durch die Verstrickung des MA [Mitarbeiters] in den undurchsichtigen Gestapokreis erheblich beeinträchtigt“ (BND Archiv, Signatur 220121). Zu dieser Verstrickung zählte auch Walz’ Verbindung zu seinem ehemaligen Stuttgarter Vorgesetzten Wilhelm Harster. Dieser war als „Tipper“ tätig gewesen und hatte dem BND über seinen ehemaligen Untergebenen beim BdS Den Haag und späteren BND-Agenten Friedrich Frank wenigstens sechs ehemalige Kollegen vermittelt. Harster stand beim BND unter „Feindverdacht“. Auch die Tatsache, dass Walz von Krichbaum angeworben worden war, wurde als Belastung gewertet. Krichbaum war durch die Enttarnung von Felfe und Clemens in einen generellen Verdacht geraten, hatte er die beiden doch für die Organisation Gehlen gewonnen. Die Dienststelle 85 kam außerdem zu dem Schluss, Walz sei durch seine Tätigkeit für die Geheime Feldpolizei „hinreichend verdächtig, an Unrechtshandlungen beteiligt gewesen zu sein“ (BND Archiv, Signatur P1/2913/2). Walz wies diese Anschuldigung zurück.
Alle vier ehemaligen Stuttgarter Gestapo-Mitarbeiter galten dem BND nach der Überprüfung als nicht mehr tragbar. Es stellte sich jedoch als schwierig heraus, sie loszuwerden. Auch für den BND galt das Arbeitsrecht und langjährige Mitarbeiter des öffentlichen Diensts genossen wie heute einen besonderen Kündigungsschutz. Verdachtsmomente alleine reichten als Kündigungsgrund nicht aus. Freiwillig aber wollte keiner der vier gehen. Aus ihrer Perspektive nicht zu Unrecht beklagten sie, dass sie damals nicht trotz, sondern wegen ihrer Tätigkeit für die NS-Sicherheitspolizei eingestellt worden waren. Zudem war ihnen und auch dem BND klar, dass es äußerst schwierig sein würde, auf dem freien Arbeitsmarkt eine hinsichtlich der Vergütung auch nur halbwegs adäquate Beschäftigung zu finden. Ihre Legende durfte auch nach dem Ausscheiden nicht enttarnt werden und potenzielle Arbeitgeber schreckten verständlicherweise davor zurück, jemanden einzustellen, der über seine berufliche Tätigkeit der letzten zehn oder fünfzehn Jahre nur dürftige und nicht zu überprüfende Angaben machte. Arbeitgeber aber, denen gegenüber die Tätigkeit für den BND enthüllt werden durfte, hatten wenig Interesse an der Beschäftigung eines Mannes, der als Sicherheitsrisiko eingeschätzt worden war.
Im Fall Reiser fand sich dennoch recht schnell eine Lösung. Reiser erreichte 1964 das gesetzliche Pensionsalter und so verzichtete man auf eine Kündigung. Er wurde im Sommer 1964 beurlaubt und ging im Oktober 1964 in den Ruhestand. Heinrichs dagegen zog vor das Arbeitsgericht. Über Jahre zog sich der Streit hin, bis mit einer Abfindung und dem Versprechen des BND, ihn bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle zu unterstützen, die Kündigung wirksam wurde. Heinrichs wurde am 31. Dezember 1964 „abgeschaltet“. Auch Walz schied 1965 im Streit vom BND. Er drohte mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht, zu der es aber nicht kam. 1967 fand er eine Halbtagsstelle als Rechnungsprüfer. Wiedmann wurde ebenfalls aufgrund seiner politischen Belastung entlassen.
Ob mit dem Ausscheiden von Reiser, Heinrichs, Walz und Wiedmann das Kapitel ehemaliger Stuttgarter Gestapo-Mitarbeiter beim BND endete, steht noch nicht fest. In den Akten finden sich Hinweise auf weitere Personen aus diesem Kreis, die aber noch nicht identifiziert werden konnten.
http://virtuell.geschichtsort-hotel-silber.de/


Willi Abendschön

Willi Abendschön (* 28. Juli 1905 in Mannheim; † 21. September 1946 in Prag) war ein deutscher Gestapo-Beamter, der an der Aufspürung der Attentäter des stellvertretenden Reichsprotektors in Böhmen und Mähren Reinhard Heydrich beteiligt war. Abendschön war Leiter der Aktion in Pardubice.
1924 wechselte Abendschön zur badischen Polizeischule Karlsruhe und 1925 zur Polizeischule Mannheim. Er bewarb sich bei der Polizei, wurde im Polizeipräsidium eingestellt und zur Geheimen Staatspolizei abgeordnet. So kam er auch Anfang April 1935 mit in die bereits 1933 durch das badische Innenministerium beschlagnahmte Villa Reiss an der Gartenstraße in Karlsruhe, wo er in der Abteilung III E als Spionagesachbearbeiter eingesetzt wurde. U. a. wertete Kriminalsekretär Abendschön Fahndungsblätter der großen Gestapoämter aus.[1]
https://de.wikipedia.org/


Siehe auch:

  • Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>
  • Gestapo in Mosbach >>>
  • NSDAP Mosbach >>>
  • NS-Zwangsarbeit in Mosbach-Baden >>>
  • NS-Täter im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach >>>
  • NS-Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter in Mosbach >>>
  • Judenverfolgung in Mosbach >>>
  • Juden-Deportationen in Mosbach >>>
  • Kriegsende und Endphaseverbrechen in Mosbach >>>
  • HISTORISCHES: NS-Opfer NS-Euthanasie >>>
  • HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nordbaden >>>
  • AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
  • NS-Opfer in Mosbach >>>


 




7. Gestapo, SS und Polizei

Sichtweisen auf Täter und Opfer im NS-Vernichtungskrieg

Dieter Pohl (Klagenfurt), Svenja Goltermann (Zürich), Wulf Kansteiner (Aarhus)
von: Wulf Kansteiner Svenja Goltermann Dieter Pohl
Unter der Moderation von Alfons Kenkmann sprachen die Historikerin Goltermann und die Historiker Pohl und Kansteiner über Opfer, Täter und "Bystander" von nationalsozialistischen Massenverbrechen.
Das erste Panel der Fachtagung "Facing Police and Holocaust. Ein Vierteljahrhundert nach Christopher R. Brownings 'Ordinary Men' - Perspektiven der neuen Polizei-Täterforschung und der Holocaust-Vermittlung" befasste sich mit den Vorträgen
"Täter" in der Wahrnehmung von Forschung und Gesellschaft nach dem Holocaust, von Dieter Pohl;
"Opfer" - zur Geschichte einer suspekten Figur im 20. Jahrhundert, von Svenja Goltermann; und
Holocaust konsumieren: Die "Bystander" als leise Medienhelden, von Wulf Kansteiner.
Kamera, Schnitt und Postproduktion: cine plus Production Service GmbH
Produktion: 29.10.2019
Spieldauer: 162 Min.
hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
https://www.bpb.de/


Die Geheime Staatspolizei in Baden: Personal, Organisation, Wirkung und Nachwirken einer regionalen Verfolgungsbehörde im Dritten Reich. Zugl. Diss. ... zur Geschichte des Nationalsozialismus)

Die badische Gestapo war weder harmlos noch überfordert, sondern ein effektives Instrument des Terrors. Stolle räumt mit der Legende von der staatspolizeilichen "Milde" in Baden auf und korrigiert an einem regionalen Beispiel die Unterschätzung der Gestapo durch die jüngere Forschung. Frankfurter Allgemeine Zeitung





... über Täter- und Holocaustforschung

Christopher R. Browning, Emeritierter Professor an der University of North Carolina, USA
von: Christopher R. Browning
Mit seiner Studie, die vor 25 Jahren auf deutsch erschien, rückte Christopher R. Browning die Rolle der Polizei im Holocaust sowie einen neuen Tätertypus in den Fokus der Öffentlichkeit: "Ganz normale Männer".
Anhand des Hamburger Reservepolizeibataillons 101 zeichnete Christopher R. Browning nach, wie "Ganz normale Männer", die vornehmlich mittleren Alters und durch keine bemerkenswert enge ideologische Beziehung zum Nationalsozialismus charakterisiert waren, innerhalb weniger Wochen zu Massenmördern werden konnten. Dabei machte Browning nicht nur unterschiedliche Verhaltensmuster der Polizisten aus, sondern erklärte deren Entwicklung auch anhand sozialpsychologischer Prozesse. 25 Jahre später blickt er im Interview zurück auf diese Thesen und spricht über ihre Aktualität noch heute.
https://www.bpb.de/


Das KPD-Dezernat der Gestapo Düsseldorf

Thema der Dissertation ist die Geschichte des Widerstandskampfes der KPD (Kommunistischen Partei Deutschlands) gegen die Nationalsozialistische Diktatur und ihre Geheimpolizei, der Gestapo (Geheime Staatspolizei). Die Dissertation ist dazu in vier Teile unterteilt. Das erste Teil der Arbeit befasst sich mit der Geschichte der Geheimen Staatspolizei. Hierbei geht es zunächst um die Umwandlung der Politischen Polizei der Weimarer Republik in ein Terrorinstrument der Nationalsozialistischen Schreckensherrschaft. Danach befasst sich die Arbeit weiter mit der Entstehung der Staatspolizeistelle Düsseldorf. Der Abschluss des ersten Teils widmet sich den Methoden von Hitlers Geheimpolizei. Dabei steht vor allem die Inhaftierung unschuldiger Personen und Folterung, aber auch das Einschleusen von Spitzeln besonders im Vordergrund. Bei letzterem gilt es besonders hervorzuheben, dass das Einschleusen von Spitzeln vor dem Hintergrund der Vorsichtsmaßnahmen der KPD die einzige wirklich effiziente Möglichkeit für die Gestapo war, in die inneren Kreise der illegalen KPD vorzudringen. Der zweite Teil befasst sich mit der Geschichte der KPD von Beginn der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu den letzten Widerstandsversuchen während des zweiten Weltkriegs. Dabei geht es zunächst um die Situation der KPD im gesamten NS-Staat, wobei speziell auch während der Kriegszeit operierende Gruppen in Hamburg und Berlin Erwähnung finden. Danach wird speziell auf die KPD am Niederrhein eingegangen, welche in viele kleine Unterbezirke aufgeteilt war. Hier wird verdeutlicht, wie die KPD am Niederrhein nach ihrem inoffiziellen Verbot durch die Reichstagsbrandverordnung'' (Verordnung zum Schutz von Volk und Staat) im Untergrund wieder aufgebaut wurde und welche Vorsichtsmaßnahmen gegen Zugriffe der Gestapo getroffen wurden.


Strafrecht im Nationalsozialismus: Gewalt und Terror in der Kriegszeit
Die Polizei wurde im NS-Reich zur Justiz selbst. Und in den besetzten Gebieten führte man das deutsche Strafrecht ein.

PHILOSOPHIEBLOG, TEIL 3
Letzter Teil. Blog / Herlinde Pauer-Studer

7. März 2019, 08:00
, 30 Postings
Kennzeichnend für das Nazi-Regime war eine äußerst brutale Handhabung des Strafrechts. Die Hinwendung zum blanken Terror hing damit zusammen, dass sich im Strafvollzug zunehmend eine Rivalität von Justizstrafrecht und Polizeistrafrecht ergab, in dem sich letzteres durchsetzte. Ein Auslöser dieser Entwicklung war, dass Heinrich Himmler, der ab 1936 neben seinem Amt als Reichsführer-SS auch das Amt des Chefs der Deutschen Polizei inne hatte, mit allen Mitteln seinen Machtbereich auf die gesamte innere Sicherheit auszudehnen versuchte.
Radikalisierung im Krieg und Entmachtung der Justiz durch die Polizei
Zunehmend verlor die Justiz an Kompetenz. Zunehmend wurde das Justizprinzip in der Strafrechtsanwendung ausgehöhlt und die Position der Justiz als vorrangiges Organ der Strafrechtsanwendung von den Sicherheitsorganen der Polizei, insbesondere der Geheimen Staatspolizei unterwandert. So, dass sich, wie Gerhard Werle in seiner brillanten Studie "Justiz-Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekämpfung im Dritten Reich" schreibt, "die Polizei als ein der Justiz gleichgeordnetes oder sogar übergeordnetes Organ der Verbrechensbekämpfung etablierte". Parallel zu der Strafrechtspflege durch die Justiz entwickelte sich somit eine polizeiliche Strafjustiz, die durch die Eingliederung der Polizei in den Autoritäts- und Herrschaftsbereich Himmlers eine Radikalisierung mit unmenschlichen Konsequenzen erfuhr.
Bereits ab 1933 kam es zu polizeilicher Freiheitsentziehung ohne vorherige oder nachträgliche Gerichtsverfahren. Die Vorbeugungshaft bei nicht-politischen Verbrechen und die Schutzhaft bei politischen Verbrechen waren mit Einweisung in ein Konzentrationslager verbunden. Konkret bedeutete dies, dass Straftäter in Konzentrationslager eingewiesen wurden, wo sie über die Verbüßung ihrer Haftstrafen hinaus festgehalten wurden und vielfach keine Chance auf Entlassung und Rückkehr in ein ziviles Leben hatten.
Neue Dynamik für Gewalt und Terror
In den Anfangsjahren des Dritten Reichs stützte sich das polizeiliche Vorgehen auf die "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933" (die sogenannte Reichstagsbrandverordnung), die erlaubte, bei Gefährdung der öffentlichen Ordnung Maßnahmen zur Sicherung des inneren Friedens zu setzen. Während sich zunächst die Justiz als das für die Konzentrationslager zuständige Organ verstand und Anzeigen, die von Angehörigen, deren Verwandte in KZs zu Tode kamen, durchaus verfolgte, wurde ab 1936 und in den Folgejahren das KZ-System aus dem Justizbereich ausgegliedert und der SS unterstellt. Damit konnte sich die Willkür ungehindert ausbreiten und die KZ-Haft zum Terrorinstrument des Regimes werden.
Die Tendenz zu Gewalt und Terror, die von Beginn an die Strafrechtskultur des Dritten Reichs bestimmte, gewann besonders unter den Bedingungen des Kriegs an Dynamik. Zahlreiche Gesetze, die zu Beginn und im Laufe des Kriegs geschaffen wurden, bedeuteten eine extreme Verschärfung der Strafzurechnung und der Strafmaßnahmen. Als Beispiele seien die "Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5. September 1939", die "Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5. Dezember 1939" und vor allem die "Verordnung zum Polen- und Judenstrafrecht vom 4. Dezember 1941" genannt.
Hitler im Reichstag 1939.
Die Verordnung gegen Gewaltverbrecher sollte wie die Volksschädlingsverordnung die "innere Front" im Kriege sichern. Das Gesetz besagte, dass jede mit einer Waffe ausgeführte Gewalttat mit dem Tode zu bestrafen sei. Explizit genannt wurden Notzucht, Straßenraub und Bankraub; das Gesetz sollte aber alle mit Gewaltanwendung verknüpften schweren Taten erfassen. Das Gesetz galt rückwirkend. Die Tatbestände und der "Waffen-Begriff" wurden sehr weit ausgelegt. Beihilfe und Versuch konnten, da die Strafmilderung entfiel, auch mit der Todesstrafe geahndet werden.
Das Gesetz war stark von Ideen des Willensstrafrechts geprägt: Der Träger jeder feindlichen und die innere Sicherheit gefährdenden verbrecherischen Willenskundgebung sollte nicht nur bekämpft, sondern "ausgemerzt" werden. Bei der Verurteilung spielte neben der Tat auch eine Rolle, wie weit die Persönlichkeit des Täters die Zuordnung zur Kategorie "Gewaltverbrecher" rechtfertigte. Die Rechtsprechung orientierte sich zunehmend am Tätertyp und daran, wie weit ein Täter die Gewaltverbrechereigenschaft erfüllte, wobei bereits bei Beginn der Tatausführung diese Voraussetzung erfüllt sein konnte. Durch die weite Auslegung der Tatbestände, die starke Einbeziehung von typisierenden Persönlichkeitsmerkmalen und die kriegsbedingte alarmierte Stimmung, waren dem richterlichen Ermessensspielraum kaum Grenzen gesetzt.
Das Strafrecht in den "Besetzten Ostgebieten"
Die Polen- und Judenstrafrechtsverordnung vom 4. Dezember 1941 verschärfte die Verordnung über die Einführung des deutschen Strafrechts in den eingegliederten Ostgebieten vom 6. Juni 1940. Die Verordnung drohte in Absatz I (2) Polen und Juden die Todesstrafe an, "wenn sie gegen einen Deutschen wegen seiner Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum eine Gewalttat begehen"; gleichfalls drohte Polen und Juden gemäß Absatz I (3) die Todesstrafe, in weniger schweren Fällen Freiheitsstrafe, "wenn sie durch gehässige oder hetzerische Betätigung eine deutschfeindliche Gesinnung bekunden, insbesondere deutschfeindliche Äußerungen machen oder öffentliche Anschläge deutscher Behörden oder Dienststellen abreißen oder beschädigen, oder wenn sie durch ihr sonstiges Verhalten das Ansehen oder das Wohl des Deutschen Reiches oder des deutschen Volkes herabsetzen oder schädigen".
Wesentlich ist auch Absatz II, in dem klar der Grundsatz der Analogie zum Tragen kommt: "Polen und Juden werden auch bestraft, wenn sie gegen die deutschen Strafgesetze verstoßen oder eine Tat begehen, die gemäß dem Grundgedanken eines deutschen Strafgesetzes nach den in den eingegliederten Ostgebieten bestehenden Staatsnotwendigkeiten Strafe verdient."
Die Grenze zwischen Politik und Recht war im Polenstrafrecht aufgehoben. Die Verordnung bot keinerlei Rechtssicherheit oder gar Schutz für Polen und Juden. Die Polen- und Judenstrafrechtsverordnung war primär ein politisches Instrument der Disziplinierung. In der auch in den Ostgebieten zwangsläufig gegebenen Konkurrenz zwischen Justiz und Polizei setzte sich klar die Linie Himmlers durch, der sich Ende 1942 mit dem Justizminister Thierack einigte, dass die Polizei die Strafgewalt in den "besetzten Ostgebieten" übernehmen sollte.
Politik wird Recht
Das Eintreten der führenden Strafrechtstheoretiker für die Aufhebung der Trennung von Recht und Politik blieb nicht leere Rhetorik: Das Recht im Dritten Reich mutierte de facto zum reinen Machtinstrument der Führung. Der Richter wurde zum Ausführungsorgan des Führerwillens. Führerverordnungen und Führeräußerungen standen im Rang einer Rechtsquelle. Das Rechtsystem war somit gezwungen, sich der wandelbaren und schwer fassbaren NS-Ideologie anzupassen.
Der rein selektive Gebrauch der Moral als Bindeglied der Gemeinschaft der Volksgenossen unterstützte die Entgrenzung in den politisch besonders sensiblen Bereichen des Strafrechts. So war das Polen- und Judenstrafrecht zwar Teil der deutschen Rechtsordnung, doch ein Teil, für den gerade das Prinzip der "völkischen Ungleichheit" und damit die ethnisch-rassisch motivierte Ausgrenzung der Rechtssubjekte konstitutiv war.
Die theoretische Grundlage war die von den Juristen propagierte Umformung des allgemeinen Gleichheitssatzes in ein völkisches Gleichheitsprinzip. Bereits in dem für die deutsche Bevölkerung geltenden Strafrecht vermischten sich Recht und Politik; doch gegenüber einer Bevölkerung, die nicht nur als andersartig, sondern als a priori ungleichwertig galt, kippte die Politisierung des Strafrechts zwangsläufig in die blanke politische Gewaltausübung. Moralische Ausklammerung bedeutete, dass die letzten Beschränkungen, die eine "völkische Moral" oder "völkische Sittlichkeit" überhaupt noch aufzubringen vermochte, entfielen.
Strafrecht und Rassenlehre
Wenngleich die Stellung der Justiz letztlich von Hitler selbst und von Himmlers SS- und Polizeimacht untergraben wurde, waren die systemkonformen Juristen Wegbereiter der dargelegten Verschiebungen im Strafrecht. Mezgers aus 1938 stammende programmatische Definition der neuen Strafrechtskonzeption brachte dies klar zum Ausdruck. Er schrieb:
"Trotz heftigen Meinungsstreits im einzelnen lässt sich die Neueinstellung im ganzen als die Verbindung eines ethisch begründeten Strafrechts mit einem biologisch begründeten Sicherungsrecht unter Betonung wertender Rechtsbetrachtung und einer neuen strafrechtlichen Ganzheitsauffassung kennzeichnen."
Das neue Denken drückte sich nicht zuletzt in der Verbindung des Strafrechts mit der Rassenlehre und der Verpflichtung zum Schutz der arischen Volksgemeinschaft vor biologisch-genetischer Unterwanderung aus. Eine besondere Rolle bei der Legitimierung der neuen Vorgaben im Strafrecht spielte die Moralisierung des Strafrechts. Was von den führenden Rechtstheoretikern als ethisch verbindlich begründet und im Sinne des "gesunden Volksempfindens" als richtig behauptet wurde, war der Hinterfragung von Seiten der einzelnen Mitglieder der Volksgemeinschaft entzogen. Strukturell entscheidend waren die Relativierung des nulla poena sine lege-Prinzips, die Aufhebung des Analogieverbotes und des Rückwirkungsverbotes wie auch die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe ("Wohl des Reiches", "Wohl des Volkes", "gesundes Volksempfinden"). Es war letztlich aber die Summe dieser Maßnahmen in einem totalitären politisch-staatlichen Kontext, die den Schritt zur Umformung des Strafrechts in ein Terrorinstrument des Staates ermöglichten. (Herlinde Pauer-Studer, 7.3.2019)

Teil eins: "Abschreckung und Vergeltung"
https://www.derstandard.at/

Teil zwei: "Kein Verbrechen ohne Strafe"
https://www.derstandard.at/

Herlinde Pauer-Studer ist Professorin für Philosophie an der Universität Wien. Schwerpunkt ihres ersten ERC Advanced Grants zu "Transformationen normativer Ordnungen" (2010–2015) war das Rechtssystem des NS-Regimes. Aktueller Forschungsschwerpunkt ist die Moral von Gruppen. Zahlreiche Aufenthalte in den USA, unter anderem in Stanford, Harvard und an der New York University. Aktuelle Veröffentlichung: "'Weil ich nun mal ein Gerechtigkeitsfanatiker bin'. Der Fall des SS-Richters Konrad Morgen", gemeinsam mit J. David Velleman, erschienen bei Suhrkamp.

Der Text ist ein gekürzter Auszug aus Herlinde Pauer-Studer, "Einleitung. Rechtfertigungen des Unrechts" in dem Band Rechtfertigungen des Unrechts. Das Rechtsdenken im Nationalsozialismus in Originaltexten, hg. von Herlinde Pauer-Studer und Julian Fink, Berlin: Suhrkamp 2014.
Weitere wichtige Literatur
Gruchmann, Lothar, Justiz im Dritten Reich 1933-1944. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner, München: Oldenbourg 1988.
Werle, Gerhard, Justiz-Strafrecht und polizeiliche Verbrechensbekämpfung im Dritten Reich, Berlin, New York: de Gruyter 1989.
https://www.derstandard.at/


Gestapo-Leitstelle Wien 1938-1945

Die 1938 im beschlagnahmten Hotel Metropole am Morzinplatz untergebrachte Gestapo-Leitstelle Wien war mit mehr als 900 Mitarbeitern die größte Gestapo-Leitstelle des Deutschen Reiches. Mehr als 50 000 Menschen wurden hier inhaftiert, viele davon qualvollen Verhören unterzogen und an NS-Gerichte oder KZ überstellt. Die Autoren, ausgewiesene Fachleute für NS-Verfolgung und Widerstand, haben auf der Grundlage eingehender Forschungen in in- und ausländischen Archiven eine umfassende Geschichte dieser Zentrale des NS-Terrors in Ostösterreich erarbeitet. Aufbau und Organisation, die wichtigsten Funktionäre und deren verbrecherische Methoden sowie der Stellenwert der Gestapo im NS-Machtgefüge werden beschrieben und analysiert. Ausführlich wird auf die von der Gestapo verfolgten Gruppen und Menschen, wie politische und religiöse Gegner und Gegnerinnen, Jüdinnen und Juden, oppositionelle Jugendliche und als „asozial“ stigmatisierte Individuen, ausländische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen, eingegangen und schließlich die Nachgeschichte – Flucht, Untertauchen, Verschleiern der Taten sowie der fragwürdige Umgang von Justiz und Behörden mit den Tätern – kritisch beleuchtet.


Stichtag

26. April 1933 - Die "Geheime Staatspolizei" (Gestapo) wird gegründet

"Volksgenossen, meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendwelche juristischen Bedenken", verkündet der preußische Innenminister Hermann Göring am 3. März 1933 - rund einen Monat nach Adolf Hitlers Machtübernahme. "Hier habe ich keine Gerechtigkeit zu üben, hier habe ich nur zu vernichten und auszurotten, weiter nichts!" Zur Bekämpfung angeblich staatsfeindlicher Bestrebungen gründet Göring einen Monat später eine spezielle Organisation: Am 26. April 1933 richtet er in Preußen mit einem Runderlass die "Geheime Staatspolizei" (Gestapo) ein.
Doch es gibt Konkurrenz aus München: Zur gleichen Zeit baut der "Reichsführer-SS" Heinrich Himmler dort die "Bayerische Politische Polizei" auf. Er will die Polizei im gesamten Reich unter sein Kommando bringen - einschließlich der Gestapo. Im folgenden Jahr ist er am Ziel: "Im Jahr 1934 übergab mir dann der damalige Ministerpräsident Hermann Göring, unser Reichsmarschall, in einer unerhörten Großzügigkeit die Geheime Staatspolizei Preußens", sagt Himmler später. Offiziell wird er 1936 zum Chef der gesamten deutschen Polizei ernannt. Er verzahnt SS und Polizei - und sorgt bei Hitler für freie Hand: Per Gesetz wird am 10. Februar 1936 festgelegt, dass sich die Gestapo an keinerlei Gesetze halten muss. Was immer sie tut, um Oppositionelle auszuschalten oder die NS-Rassenpolitik durchzusetzen, alles ist legal: Folter, Mord, Verschleppung ins KZ. In Paragraf sieben heißt es: "Verfügungen und Anordnungen der Geheimen Staatspolizei unterliegen nicht der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte."
Betriebsausflüge ins KZ
Die Popularität der Gestapo in der Bevölkerung wird in der Geschichtsforschung lange unterschätzt. Die sogenannte Schutzhaft, bei der die Gestapo willkürlich Regimegegner verhaftet, begrüßen viele "Volksgenossen" sogar. Es gibt zum Beispiel Betriebsausflüge ins KZ: "Die Berliner Finanzverwaltung hat jedes Jahr Ausflüge ins Konzentrationslager Sachsenhausen unternommen", sagt Andrea Nachama, Leiter der Berliner Gedenkstätte "Topografie des Terrors". Es habe mindestens ein Akzeptieren gegeben, sagt der Karlsruher Historiker Michael Stolle, "dass es so eine Einrichtung wie die Gestapo brauchte". Denn die politische Polizeibehörde sei letztlich dafür da gewesen, die ohnehin angefeindeten Minderheiten im Reich zu verfolgen.
Die Gestapo braucht keine bezahlten Spitzel. Die Deutschen verraten sich gegenseitig. Das erleichtert die Überwachung enorm - und spart Personal. Im ganzen Reich hat die Gestapo bei Kriegsbeginn lediglich etwa 7.000 Mitarbeiter. Während des Zweiten Weltkriegs steigt allerdings deren Anzahl: Die Gestapo organisiert den Völkermord. Allen voran Adolf Eichmann, der das sogenannte Judenreferat leitet. Die Gestapo stellt auch Beamte für die "Einsatzgruppen" der SS zur Verfügung, die in den "besetzten Gebieten" morden.
Fortsetzung der Karriere nach Kriegsende
Bei Kriegsende gibt es etwa 25.000 Gestapo-Mitarbeiter. Jetzt stehen sie ganz oben auf der Liste der gesuchten Nazis. Im Nürnberger Prozess von 1945/46 wird die Gestapo zur verbrecherischen Organisation erklärt. "Die breite Mehrheit der Gestapo-Beamten geriet in Haft", sagt Historiker Stolle. Ihre durchschnittliche Haftzeit habe drei Jahre betragen. Im Kalten Krieg werden allerdings viele Gestapo-Beamte in die neu geschaffenen Behörden aufgenommen. Ihr zweifelhafter Sachverstand ist wieder gefragt. Die erste Führungsspitze des Bundeskriminalamtes besteht fast komplett aus ehemaligen Gestapo-Beamten und SS-Führern.
Auch andere Länder nehmen die Dienste der Altnazis in Anspruch. Für den britischen Geheimdienst arbeitet nach dem Krieg der Gestapo-Führer Horst Kopkow, einst verantwortlich für die Ermittlungen gegen die Attentäter des 20. Juli 1944. Nach vier Jahren beim "MI6" in London verschaffen ihm die Briten eine neue Identität in Deutschland. Der US-Geheimdienst beschäftigt den "Schlächter von Lyon", Klaus Barbie, der unter anderem den Résistance-Chef Jean Moulin zwei Tage lang zu Tode quält. Aber auch in der DDR werden verurteilte Gestapo-Massenmörder als Informelle Mitarbeiter (IM) der Stasi angeworben.
Stand: 26.04.2013
Programmtipps:
Auf WDR 2 können Sie den Stichtag immer gegen 9.40 Uhr hören. Wiederholung: von Montag bis Freitag gegen 17.40 Uhr und am Samstag um 18.40 Uhr. Der Stichtag ist nach der Ausstrahlung als Podcast abrufbar.
"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.05 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 26. April 2013 ebenfalls an die Gründung der Gestapo. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.
https://www1.wdr.de/


Die Gestapo Trier: Beiträge zur Geschichte einer regionalen Verfolgungsbehörde (Gestapo - Herrschaft - Terror / Studien zum nationalsozialistischen Sicherheitsapparat)

Über die Tätigkeit der am 5. Mai 1933 errichteten Staatspolizeistelle Trier war bis vor einigen Jahren nur wenig bekannt, da geschlossene Aktenbestände, die Auskunft über ihre Geschichte hätten geben können, nahezu vollständig fehlten. Der Umzug der Staatsanwaltschaft Trier im Herbst 2011 in das ehemalige Reichsbahndirektionsgebäude, in dem von 1935 bis 1944 auch die Gestapo Trier untergebracht war, führte zur Etablierung eines universitären Forschungsprojekts, dessen systematische Recherchen zahlreiche weit verstreute Aktenüberlieferungen zutage gefördert haben. Die Bandbreite der Aufsätze reicht von biographischen Studien über die Analyse von seriellen Quellen (Lageberichte und Tagesrapporte) bis zur Beschäftigung mit einzelnen Personengruppen. Die Funktion der Staatspolizei als Zensurbehörde, das SS-Sonderlager/KZ Hinzert als Ort des Verbrechens und die gerichtlichen Verfolgung der Verbrechen in der Nachkriegszeit (Gestapo-Prozess in Luxemburg) werden ebenso behandelt wie die grenzpolizeiliche und nachrichtendienstliche Tätigkeit der Abteilung III (Abwehr) der Gestapo.

SS, Gestapo, Polizei

Zu Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft konzentrierten Polizei, SA und SS ihre Verfolgungsmaßnahmen auf die politischen Gegner des Regimes. Tausende wurden in Gefängnissen und provisorisch eingerichteten Konzentrationslagern eingesperrt. Später errichtete der NS-Staat neue Konzentrationslager und dehnte die Verfolgung auf jüdische Menschen, Sinti_ze und Rom_nja, Homosexuelle, Gemeindemitglieder der Zeugen Jehovas, „Asoziale“ und andere aus.
Die SS übernahm 1934 die alleinige Zuständigkeit für sämtliche Konzentrationslager (KZ) im Deutschen Reich, die bis dahin zum Teil noch unter Kontrolle der SA gestanden hatten. In den Verantwortungsbereich der SS fielen ab 1941 auch die Vernichtungslager in den besetzten Gebieten im Osten.
Die Geheime Staatspolizei (Gestapo) war zuständig für die systematische Bekämpfung von tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Gegnern des NS-Regimes. Bis 1939 waren dies vor allem Kommunist_innen und Sozialdemokrat_innen. Ab 1940 richtete die Gestapo sogenannte Arbeitserziehungslager ein, um zunächst deutsche, später aber hauptsächlich ausländische Arbeitskräfte durch Inhaftierung zu disziplinieren.
Mit Gründung des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) am 27. September 1939 wurden die Sicherheitspolizei (Geheime Staatspolizei und Reichskriminalpolizei) und der Sicherheitsdienst (SD) der SS in einer Institution zusammengefasst. Durch diese Übernahme der gesamten Polizei sowie der Konzentrationslager entwickelte sich die SS zur wichtigsten Stütze der NS-Herrschaft.
https://gedenkstaettenfoerderung.stiftung-ng.de/


Vom Pogrom in den Widerstand: Walter Felix Suess (1912–1943): Musiker – Arzt – Gestapo-Opfer

BILDNIS EINES UNPOLITISCHEN MENSCHEN: DIE AUSSERGEWÖHNLICHE BIOGRAFIE EINES JÜDISCHEN NS-OPFERS. Die Geschichte des Walter Felix Suess handelt von einem künstlerisch begabten jungen Menschen, dessen Leben nach dem "Anschluss" 1938 sukzessive vernichtet wurde. Sein Ausschluss aus der Reichskulturkammer als "jüdischer Mischling I. Grades" zerstörte Suess' Lebenstraum als Dirigent. Während der "Novemberpogrome" 1938 verwüsteten Nationalsozialisten seine Zahnarztpraxis in Bad Gastein. In Wien schloss er sich 1939 als bis dahin vollkommen unpolitischer Mensch einer kommunistischen Widerstandsorganisation an. Ein V-Mann der Gestapo infiltrierte die Gruppe und löste im April 1941 eine Verhaftungswelle aus, der auch Walter Suess zum Opfer fiel: am 28.1.1943 starb er unter dem Fallbeil. Die vorliegende Biografie basiert auf außergewöhnlichen Quellenfunden, die es ermöglichen, neben dem Schicksal von Walter Suess vor allem die Tätigkeit der Gestapo-Spitzel in ungewöhnlicher Detailschärfe zu dokumentieren. Mit zahlreichen Abbildungen und einem umfangreichen Dokumentenanhang.


Hamburger Polizisten als Täter beim Nazi-Terror

Stand: 19.01.2012 09:44 Uhr
von Florian Wöhrle, NDR.de
Nur wenige Hundert Meter vom Rathaus entfernt wurde gefoltert, misshandelt und getötet: Das Hamburger Stadthaus zwischen Neuem Wall und Stadthausbrücke war in den Zeiten der Nazi-Herrschaft Hauptquartier der Hamburger Polizei und zugleich eine Zentrale des Schreckens. Neue Forschungen zeigen, dass die von dort gesteuerten NS-Verbrechen nicht nur von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) begangen wurden, sondern auch andere Abteilungen der Hamburger Polizei erheblichen Anteil an den Gräueltaten hatten.
Das Stadthaus Hamburg im Jahre 1892. © Staatsarchiv Hamburg Foto: G. Koppmann & Co./Staatsarchiv Hamburg12 Bilder
Hamburgs Polizei in der Nazizeit
"Die Rolle der Hamburger Kriminalpolizei und die Beteiligung der uniformierten Polizei an der Gewaltherrschaft war bisher weitgehend unbekannt", sagt der Historiker Herbert Diercks von der KZ-Gedenkstätte Hamburg-Neuengamme. Der 58-Jährige hat aktuelle Forschungsergebnisse über die NS-Verstrickung der Polizisten zusammengetragen.
Demnach war die Kriminalpolizei auf verschiedenen Ebenen an den nationalsozialistischen Verbrechen beteiligt. Zu ihren Aufgaben gehörte ab 1933 die Überwachung und Verfolgung von "Berufsverbrechern", "Asozialen" und Homosexuellen sowie deren Einweisung in Konzentrationslager. Auch Sinti und Roma wurden verfolgt und schließlich in Vernichtungslager deportiert. Mit der Befugnis der "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" ausgestattet konnten Polizisten die sogenannten Vorbeugehäftlinge ins KZ einweisen, ohne dass es ein Strafverfahren gab.
Razzien gegen Bettler, Juden und Sinti und Roma
So tat sich die Hamburger Kripo bei einer 1938 deutschlandweit angeordneten Razzia gegen "Gemeingefährliche und Asoziale" hervor: Die Beamten in der Hansestadt verhafteten bei der Aktion mindestens 700 Menschen und verschleppten sie in das KZ Sachsenhausen bei Berlin - darunter 60 bis 80 Männer aus dem Nachtasyl "Pik As", viele Juden mit einer Vorstrafe sowie Sinti und Roma. Bereits im Herbst 1933 hatte die kurz zuvor gleichgeschaltete Hamburger Kriminalpolizei 1.400 Bettler in "Schutzhaft" genommen und 108 von ihnen dauerhaft in das Arbeitslager Farmsen eingewiesen.
Während des Zweiten Weltkriegs half auch die Hamburger Kriminalpolizei dabei, geflohene KZ-Gefangene und Zwangsarbeiter wieder aufzugreifen. Kriminalbeamte wurden außerdem zu Auslandseinsätzen rekrutiert und waren teilweise an Massenmorden an der Zivilbevölkerung in der Sowjetunion und Polen beteiligt.
Die Historiker stießen auch auf erschütternde, bisher unbekannte Einzelschicksale, wie das des Altonaer Betriebsschlossers Erich de Giske, der wegen seiner Arbeit in einem Rüstungsbetrieb vom Kriegsdienst befreit war. Weil er wegen eines Liebesverhältnisses von einem Frankreich-Urlaub nicht rechtzeitig heimkehrte, wurde er von der Polizei im Juli 1944 verhaftet und kurze Zeit später im KZ Neuengamme hingerichtet.
Dieses Thema im Programm:
Hamburg Journal | 22.01.2012 | 19:30 Uhr
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DIE GESTAPO: ÜBERSICHT

Die Gestapo (kurz für Geheime Staatspolizei) war die berüchtigte politische Polizei des NS-Regimes. Während der Dauer der NS-Zeit erweiterte und veränderte sich die Gestapo als Institution. Die von der Gestapo ins Visier genommenen Gruppen wechselten je nach Politik und Prioritäten des Regimes. Eines blieb jedoch immer gleich: Die Gestapo war stets ein brutales Werkzeug zur Durchsetzung der radikalsten Aspekte der NS-Politik.
WICHTIGE FAKTEN
1
Als politische Polizei des NS-Staats war die Gestapo dafür zuständig, das Regime vor seinen angeblichen rassischen und politischen Feinden zu bewahren.
2
Die Gestapo setzte Informanten ein, überwachte Zielpersonen, führte Hausdurchsuchungen durch und setzte bei ihren Untersuchungen regelmäßig brutale Verhörmethoden und Folter ein.
3
Zu den Hauptaufgaben der Gestapo gehörte die Koordination der Judendeportationen in Ghettos, Konzentrationslager, Tötungsstätten und Vernichtungslager.

Die Gestapo war die politische Polizei des NS-Regimes.
Die Bezeichnung Gestapo ist die Kurzform von Geheime Staatspolizei.
Die Gestapo war jedoch nicht die erste politische Polizei in der Geschichte Deutschlands. In Deutschland, wie in vielen anderen europäischen Ländern auch, hatte die politische Polizeiarbeit eine lange Geschichte.
Die politische Polizei ist eine Sonderform der Polizeiarbeit. Ihr Ziel ist die Wahrung des politischen status quo. Politische Polizeikräfte schützen einen Staat oder eine Regierung vor Staatsgefährdung, Sabotage oder Umsturz. Dazu überwachen sie die Bürger und sammeln Informationen über sie. Diese Methoden helfen ihnen dabei, innere Bedrohungen zu identifizieren, die sich gegen die Regierung richten. Politische Polizeikräfte werden manchmal auch als Geheimpolizei bezeichnet. Autoritäre Staaten, wie etwa das NS-Regime, stützen sich auf eine solche Geheimpolizei, um ihre Macht aufrechtzuerhalten und abzusichern.
Die Gestapo – Symbol der NS-Brutalität
Die Gestapo war für ihre Brutalität berüchtigt. Die Einrichtung und ihre Mitglieder gelten bis heute als Synonym für autoritäre Überwachung.
Das Wort Gestapo wird heute oft als Sammelbegriff für die Täter von NS-Verbrechen verwendet. De facto war die Gestapo jedoch nur eine von vielen Einrichtungen, die NS-Verbrechen begingen. Auch andere Polizeikräfte waren am Holocaust beteiligt. Dazu gehörten unter anderem die Kriminalpolizei und die uniformierte Ordnungspolizei.
Die Gestapo hatte ihren brutalen Ruf nicht ohne Grund. Ihre Mitglieder setzten bei Verhören Folter und Gewalt ein. Die Gestapo koordinierte ferner die Judentransporte in die Todeslager. Darüber hinaus unterdrückte sie gewaltsam die Widerstandsbewegung in Deutschland und in dem von Deutschland besetzten Europa.
Politische Überwachung in der Weimarer Republik
Bevor die Nationalsozialisten 1933 an die Macht kamen, war Deutschland eine Demokratie. Die Weimarer Republik bestand von 1918 bis 1933. Deutschland hatte eine föderalistische Ordnung, die aus mehreren Ländern bestand. Dazu gehörten unter anderem Preußen, Bayern und Sachsen. Die meisten dieser Länder hatten eine eigene politische Polizei.
Die Verfassung der Weimarer Republik garantierte den Bürgern Freiheitsrechte und gesetzlichen Schutz. Dazu gehörten unter anderem Redefreiheit, Pressefreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Die politische Polizei musste diese Rechte respektieren. Willkürliche Polizeiaktionen waren somit durch die Verfassung ausgeschlossen. Dennoch war die politische Polizei während der Weimarer Republik aktiv.
Sie konzentrierte sich vornehmlich auf die Eindämmung von politischer Gewalt, die von antidemokratischen Bewegungen der extremen Rechten und Linken ausging. Dazu gehörten sowohl die NSDAP als auch die kommunistische Partei. Beide Parteien fanden ab 1930 in Deutschland immer mehr Zuspruch. In den folgenden drei Jahren hatte die politische Polizei der Weimarer Republik zusehends Schwierigkeiten, die Oberhand über die oft gewalttätigen Massenbewegungen zu behalten.
Nazifizierung der politischen Polizei
Am 30. Januar 1933 wurde Hitler zum Reichskanzler ernannt. Hitler und den Nationalsozialisten planten die Errichtung einer Diktatur. Dazu war es erforderlich, jegliche politische Opposition auszuschalten. Diese Aufgabe wollte das neue NS-Regime der politischen Polizei übertragen. Dazu mussten jedoch zunächst einige Hindernisse überwunden werden.
Hindernisse bei der Nazifizierung der politischen Polizei
Anfangs gab es zwei wesentliche Hindernisse:
Die Verfassung der Weimarer Republik war nach wie vor gültig. Sie enthielt rechtliche Grundlagen, die Schutz vor willkürlichen Polizeiaktionen boten.
Die politische Polizei war dezentral organisiert. Sie unterstand weiterhin den jeweiligen Landesregierungen. Der Polizeiapparat war Hitler in seiner Funktion als Reichskanzler nicht direkt unterstellt.
Diese beiden Tatsachen schränkten den legalen Einsatz der politischen Polizei durch Hitler und die Nationalsozialisten ein. So war es den Nationalsozialisten in den ersten Wochen des Regimes beispielsweise nicht möglich, die politische Polizei ohne rechtliche Grundlage mit der Verhaftung von Kommunisten zu beauftragen. Dies änderte sich jedoch schon bald.
Ausräumen rechtlicher Hindernisse
Ab Februar 1933 bediente sich das NS-Regime mehrerer Notverordnungen, um die Demokratie in Deutschland auszuhebeln. Mit diesen Verordnungen wurde die politische Polizei von gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Einschränkungen entbunden. Die wichtigste war die so genannte Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933. Durch die Verordnung wurden Individualrechte und gesetzlicher Schutz ausgehebelt, zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre. Dadurch wurden Untersuchungen, Verhöre und die Verhaftung politischer Gegner für die Polizei einfacher. Die Polizei konnte nun problemlos private Post lesen, Telefonate abhören und Wohnungen ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen.
Schaffung der Gestapo
Das NS-Regime beabsichtigte, eine zentrale politische Polizei einzurichten, die der NS-Führung direkt unterstellt war. Dazu musste das bislang bestehende dezentrale Polizeisystem grundlegend reformiert werden. Dieser Prozess dauerte mehrere Jahre. Er beinhaltete die Nazifizierung des gesamten Polizeiapparats.
In den frühen 1930er Jahren war die politische Polizei dem jeweiligen Landesrecht unterstellt. Dadurch kam es immer wieder zu lokalen Machtkämpfen. Ende 1936 hatten die Nationalsozialisten dann eine zentrale politische Polizeieinheit unter Heinrich Himmler, Reichsführer der SS, etabliert. Dies war die Geheime Staatspolizei (Gestapo).
Die Position der Gestapo wurde im Sommer 1936 weiter gestärkt. Zu der Zeit wurde sie mit der Kriminalpolizei (Kripo) zusammengeführt. Zusammen bildeten die beiden Einheiten eine neue Organisation, die sogenannte Sicherheitspolizei (SiPo). Die Sicherheitspolizei wurde von Himmlers Stellvertreter Reinhard Heydrich geleitet. Heydrich war außerdem verantwortlich für den Sicherheitsdienst (SD).
Im September 1939 wurden Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst offiziell unter dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammengefasst. Die Gestapo wurde zu Amt IV des RSHA, wurde jedoch weiterhin als Gestapo bezeichnet.
Wer arbeitete für die Gestapo?
Die Gestapo bestand aus zivilgekleideten Polizisten, die mehrheitlich eine fachliche Ausbildung absolviert hatten. Oft waren sie bereits in der Weimarer Republik als Polizeikommissare oder in der politischen Polizei tätig. Heinrich Müller beispielsweise hatte bereits seit 1919 bei der Polizei in München gearbeitet, als er 1939 zum Chef der Gestapo aufrückte. Fachlich ausgebildete Polizisten wie Müller brachten ihre Erfahrung, Wissen und Fähigkeiten in die Gestapo ein.
Doch nicht alle Mitglieder der Gestapo waren erfahrene Polizisten. Einige kamen über den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) zur Gestapo. Bei den SD-Mitgliedern handelte es sich um NS-Ideologen mit wenig oder gar keiner polizeilichen Ausbildung. Sie wurden von Himmler mit dem Ziel angeheuert, das Polizeisystem in eine ideologisch ausgerichtete Einheit zu transformieren.
So vereinte die Gestapo schließlich das Wissen erfahrener Polizisten mit dem Eifer von NS-Ideologen.
Was war die Aufgabe der Gestapo?
Aufgabe der Gestapo war es, „jeglichen Versuch staatlicher Bedrohung zu untersuchen und niederzuschlagen“. Aus Sicht der Nationalsozialisten stellten zahlreiche Verhaltensweisen eine staatliche Bedrohung dar, von organisiertem politischen Widerstand bis hin zu kritischen Äußerungen Einzelner über das Regime. Selbst die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen galt als Bedrohung. Um all diese potenziellen Bedrohungen abzuwehren, wurde die Gestapo mit enormen Befugnissen ausgestattet.
Eine Methode, ihre Aufgabe zu erfüllen, bestand für die Gestapo darin, die neuen NS-Gesetze umzusetzen. Einige dieser Gesetze definierten Regimekritik allgemein als Sicherheitsbedrohung. Ein Gesetz vom Dezember 1934 definierte Kritik an der NSDAP oder am NS-Regime als illegal. Witze über Hitler konnten als bösartiger Angriff gegen den Staat oder die Partei gewertet werden. Man konnte dafür von der Gestapo verhaftet, vor ein Sondergericht gestellt oder in einem Konzentrationslager inhaftiert werden.
Die Aufgaben der Gestapo gingen jedoch weit über die Überwachung individueller Verhaltensweisen hinaus. Sie waren auch für die Umsetzung der NS-Ideologie zuständig, nach der ganze Gruppen von Menschen als rassische oder politische Feinde galten. Die Mitgliedschaft in der kommunistischen Partei oder ein jüdischer Hintergrund waren ausreichend, um als Staatsfeind in Betracht und ins Visier der Gestapo zu kommen.
Die „arischen Deutschen“ kamen in den 1930er Jahren nicht mit der Gestapo in Berührung und hatten dies auch nicht zu befürchten. Für politische Gegner, religiöse Gruppen (etwa die Zeugen Jehovas), Homosexuelle und Juden war die Gestapo jedoch eine konstante Bedrohung.
Machtinstrument Schutzhaft
Das NS-Regime hatte den Gestapo-Beamten umfangreiche Befugnisse übertragen, die es ihnen erlaubten, eigenmächtig über das Schicksal der von ihnen verhafteten Personen zu entscheiden.
Die Gestapo war insbesondere berechtigt, Personen direkt in ein Konzentrationslager zu schicken. Dies wurde als ,,Schutzhaft" bezeichnet. Mit dem Instrument der Schutzhaft konnte die Gestapo das Gerichtssystem umgehen. Personen in Schutzhaft hatten keinen Anspruch auf Rechtsbeistand, konnten nicht gegen ihr Urteil vorgehen und durften sich nicht selbst vor Gericht verteidigen. In einigen Fällen setzte die Gestapo die Schutzhaft gezielt ein, um Gerichtsbeschlüsse außer Kraft zu setzen. In der Regel war dies der Fall, wenn sie ein Gerichtsurteil für zu milde befanden.
Als Institution unterlag die Gestapo keiner gesetzlichen oder administrativen Kontrolle. Dies hatte zur Folge, dass keine andere Institution, auch kein Gericht, die Entscheidungen der Gestapo aufheben konnte. Die Gestapo hatte das letzte Wort.
Wie arbeitete die Gestapo?
Die Gestapo verfolgte ihre Aufgabe mit radikalen Mitteln. Sie wendete zwar auch übliche polizeiliche Untersuchungsmethoden an, kannte dabei jedoch keine gesetzlichen Grenzen. Sie ging Denunzierungen aus der Bevölkerung nach, führte willkürliche Hausdurchsuchungen durch und wendete brutale Verhörmethoden an. Das Schicksal der Verhafteten lag letztlich in den Händen der Gestapo.
Denunzierungen
Manchmal leitete die Gestapo von sich aus Untersuchungen ein. In anderen Fällen erhielt sie aber auch Hinweise aus der Bevölkerung. Jeder Nachbar, Bekannte, Kollege, Freund und sogar jedes Familienmitglied konnte der Gestapo Personen melden, die sich illegal oder verdächtig verhielten. Auch andere Polizeieinheiten und NS-Organisationen informierten die Gestapo über potenzielle Verbrechen oder Bedrohungen.
Dies wurde in der NS-Zeit als Denunzierung bezeichnet. Denunzierungen waren oft ideologisch, politisch oder durch eigenes Interesse begründet. Die Konsequenzen für die denunzierten Personen waren mitunter schwerwiegend.
Willkürliche Durchsuchungen und Überwachung
Im Zuge ihrer Ermittlungen befragte die Gestapo Zeugen, führte Durchsuchungen in Häusern und Wohnungen durch und überwachte Zielpersonen. Für derartige Aktivitäten gab es in der NS-Zeit keine Grenzen. Die Gestapo brauchte keinerlei richterlichen Beschluss, um die Post eines Verdächtigen zu lesen, in Privaträume einzudringen oder Telefonate abzuhören.
Viele Menschen fürchteten die Überwachung durch die Gestapo. Tatsächlich waren die personellen Ressourcen der Gestapo jedoch begrenzt, sodass diese Methoden nur in besonderen Fällen angewendet wurden. Es gab keine breit angelegte Überwachung der deutschen Bevölkerung. Das war auch der Grund, weshalb Denunzierungen eine so hohe Bedeutung zu kam.
Verhöre
Die Gestapo war für ihre schonungslosen Verhörmethoden berüchtigt. Die Beamten der Gestapo machten regelmäßig von Einschüchterungen sowie psychischer und physischer Folter Gebrauch. Es war üblich, die in ihrer Obhut befindlichen festgesetzten Personen zu schlagen. Trotz der brutalen Verhörmethoden legte die Gestapo selbst eher selten Hand an, wenn es um die Ermordung der Inhaftierten ging. Allerdings überlebten einige Menschen die Verhöre bzw. ihre Festsetzung durch die Gestapo nicht.
Macht über das Schicksal der Inhaftierten
Die Gestapo-Beamten konnten in ihrem Ermessen über das Schicksal der Menschen entscheiden. Die Beamten konnten sich milde zeigen und Personen laufen lassen, Akten schließen oder lediglich Verwarnungen oder Bußgelder aussprechen.
Sie konnten aber auch schonungslos sein und festgesetzte Personen für unbegrenzte Zeit inhaftieren oder in ein Konzentrationslager schicken. All diese Entscheidungen wurden allein von der Gestapo selbst überwacht.
Gestapo und Judenverfolgung vor dem Krieg
Die Nationalsozialisten betrachteten die deutschen Juden als ,,rassische Bedrohung" für das deutsche Volk und das Regime. Die Gestapo war deshalb im Rahmen ihrer Aufgabe, den Staat zu schützen, dafür zuständig, die Juden polizeilich zu überwachen. In der zweiten Hälfte der 1930er Jahre wurde dies immer wichtiger.
In den ersten beiden Jahren des NS-Regimes lag das Augenmerk der Gestapo nicht auf der Überwachung der jüdischen Bevölkerung. Damals ging es primär um die Kontrolle politischer Gegner. 1933 und 1934 wurden von der Gestapo auch einige Juden inhaftiert, in der Regel aber deshalb, weil sie Kommunisten oder Sozialdemokraten waren. Die Gestapo betrachtete sie als politische Widersacher.
Nürnberger Gesetze und „Rassenschändung“
Die Einbindung der Gestapo in judenfeindliche Maßnahmen begann mit der Verabschiedung der Nürnberger Rassengesetze im Herbst 1935. Diese verboten die Eheschließung zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen (Letztere wurden von den Nationalsozialisten als Menschen „deutschen Blutes“ bezeichnet). Auch außereheliche sexuelle Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden wurden kriminalisiert und erfüllten den Tatbestand der ,,Rassenschande".
Als Reaktion auf die neuen Gesetze errichteten die Gestapo-Ämter im ganzen Land sogenannte Judenreferate. Zu ihren Zuständigkeiten gehörte die Untersuchung von Fällen von „Rassenschande“.
Emigration und die „Judenfrage“
Die Judenreferate der Gestapo verfolgten auch die Emigration der Juden. In den 1930er Jahren sah das NS-Regime in der Auswanderung der Juden die beste Möglichkeit, die „Judenfrage“ zu lösen. Die Gestapo koordinierte und beschleunigte zahlreiche Aspekte des Auswanderungsverfahrens. Damals war dies ihre Methode, mit der vermeintlichen Bedrohung durch die Juden für das Regime umzugehen. Die Judenreferate sorgten aber auch dafür, dass das Vermögen der Juden im Land blieb und dem NS-Staat überschrieben wurde.
Die Gestapo während des Krieges
Die bekanntesten und schlimmsten Verbrechen der Gestapo fanden während des Zweiten Weltkriegs, also in den Jahren zwischen 1939 und 1945 statt.
In dieser Zeit war die Gestapo sowohl innerhalb Deutschlands als auch in den besetzten Gebieten mit zahlreichen Aufgaben betraut. Diese waren darauf ausgelegt, die Sicherheit des Regimes zu garantieren. Der Krieg radikalisierte die Rolle der Gestapo. In den von Deutschland besetzten Gebieten ging die Gestapo brutal und ungestraft gegen die lokale Bevölkerung vor.
Während des Kriegs war die Gestapo insbesondere an folgenden Aktionen beteiligt:
Vernehmung und strenge Bestrafung von Zivilisten, die Kriegsbemühungen untergruben oder sich gegen das Regime auflehnten
Unterstützung der Einsatzgruppen bei Massenerschießungen von Juden und anderen Personen
Beaufsichtigung von Zwangsarbeitern in Deutschland und in den besetzten Gebieten
Zerschlagung von Widerstandsbewegungen in Deutschland und in den besetzten Gebieten
Organisation von Judendeportationen aus ganz Europa in Ghettos, Konzentrationslager, Tötungsstätten und Vernichtungslager.
Zuletzt bearbeitet: Jul 14, 2022
https://encyclopedia.ushmm.org/

The King of Nazi Paris: Henri Lafont and the Gangsters of the French Gestapo (English Edition)

By 1943, Henri Lafont was the most powerful Frenchman in occupied Paris. Once a petty criminal running from the French police, when he found himself recruited by the Nazis his life changed for ever. Lafont established a motley band of sadistic oddballs that became known as the French Gestapo and included ex-footballers, faded aristocrats, pimps, murderers and thieves. The gang wore the finest clothes, ate at the best restaurants and threw parties for the rich and famous out of their headquarters on the exclusive rue Lauriston. In this vivid portrait, Christopher Othen explores how Lafont and his criminal clan rampaged across Paris through the Second World War – until the Allies liberated France, and a terrible price had to be paid.



Siehe auch:

  • Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>
  • Gestapo in Mosbach >>>
  • NSDAP Mosbach >>>
  • NS-Zwangsarbeit in Mosbach-Baden >>>
  • NS-Täter im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach >>>
  • NS-Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter in Mosbach >>>
  • Judenverfolgung in Mosbach >>>
  • Juden-Deportationen in Mosbach >>>
  • Kriegsende und Endphaseverbrechen in Mosbach >>>
  • HISTORISCHES: NS-Opfer NS-Euthanasie >>>
  • HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nordbaden >>>
  • AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
  • NS-Opfer in Mosbach >>>
 





8. YouTube-Videos zu Gestapo und Polizei vor 1945

 

Ordnung und Vernichtung - Die Polizei im NS-Staat

h1 - Fernsehen aus Hannover
Kamera: Julian Stecher
Redaktion: Lisa Grünreich
Schnitt: Lisa Grünreich

 


08.03.2021 - Videoclips zum "Hotel Silber": Frauen und die Gestapo

Haus der Geschichte Baden-Württemberg
Anlässlich des Internationalen Frauentags erzählt Lea Berg, Volontärin im Haus der Geschichte Baden-Württemberg für die Außenstelle „Hotel Silber“, in kurzen Videoclips einige Geschichten von Frauen, die mit dem "Hotel Silber" eng verbunden sind – von Frauen, die im „Hotel Silber“ für die Gestapo arbeiteten, von jenen, die vom „Hotel Silber“ aus verfolgt wurden und von solchen, die sich für Verfolgte einsetzten. www.geschichtsort-hotel-silber.de
https://www.youtube.com/watch?v=4vheXIB4fX8

 


01.02.2021 - Digitale Führung durch das „Hotel Silber“: Auf den Spuren von des Gestapo-Chefs Friedrich Mußgay

Haus der Geschichte Baden-Württemberg  
Dr. Imanuel Baumann, zuständig für die Geschichtsvermittlung im „Hotel Silber“, gibt einen ersten Einblick in die Dauerausstellung zu Polizei und Verfolgung im „Hotel Silber“ und geht besonders auf den Gestapo-Chef Friedrich Mußgay ein.
https://www.youtube.com/watch?v=XIrlEibD2dI

 


30.11.2018 - Das Hotel Silber wird als Gedenkort eröffnet

Stuttgarter Zeitung & Stuttgarter Nachrichten
Das Hotel Silber war lange Zeit ein Ort des Schreckens. 1937 wird das Gebäude als „Staatspolizeileitstelle Stuttgart“ zur Gestapo-Landeszentrale für Württemberg und Hohenzollern. Hier werden Menschen gefoltert und ermordet. Nach Abrissplänen wird das historische Gebäude nun an der Dorotheenstraße am 3. Dezember 2018 eröffnet. Das ehemalige Hotel Silber, nun auch außen ein wenig verändert, wird ein „Ort des historisch-politischen Lernens und der  Begegnung“. Workshops und Seminare sollen hier künftig statt finden.
https://www.youtube.com/watch?v=fA9uyTT7JtE

 


12.12.2013 - Gestapo - Hitlers Geheimpolizei - SS

weloadtv

Die Gestapo wurde 1933 auf Betreiben von Hermann Göring gegründet. Es handelte sich zunächst um eine relativ kleine Behörde, die in direkter Tradition zur politischen Polizei Preußens stand und deren Hauptaufgabe die Beobachtung und Bekämpfung politischer Gegner war.
Das geheime Staatspolizeiamt in Berlin und seine Staatspolizeileitstellen zunächst in Preußen, später im gesamten Reich bildeten die als Gestapo bekannte Organisation. Die Gestapo wurde aus der allgemeinen Innenverwaltung herausgelöst und arbeiete als politische Polizei unabhängig von den übrigen Organen der Justiz.
In den ersten Jahren der NS-Herrschaft war der Machtkampf um die Leitung der politischen Polizei im Reich noch nicht entschieden: Heinrich Himmler hatte nach und nach die Zuständigkeiten für die politische Polizei in den nicht-preußischen Ländern auf seine Person vereint und wollte 1934 auch die Gestapo in seinen Machtbereich eingliedern. Göring, der sich auf den Ausbau der Luftwaffe konzentriere, gab nach, und schon im April 1934 wurde Diels von Reinhard Heydrich abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt übernahm dieser die Führung der Gestapo, die nominelle Leitung übernahm Himmler. Jetzt entwickelte sich die Gestapo zu einer flächendeckenden Großorganisation zur Bespitzelung der Bevölkerung und Ausschaltung von Regimegegner, die eng mit dem SS-Staat verwoben war. *
https://www.youtube.com/watch?v=hrqf9Dh7Fy8

 


29.06.2019 - Die Gestapo

U H
Die Geheime Staatspolizei, kurz Gestapo genannt, war ein kriminalpolizeilicher Behördenapparat und die Politische Polizei während der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945.
https://www.youtube.com/watch?v=Mx-1H4m2vqI

 

Siehe auch:

  • Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>
  • Gestapo in Mosbach >>>
  • NSDAP Mosbach >>>
  • NS-Zwangsarbeit in Mosbach-Baden >>>
  • NS-Täter im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach >>>
  • NS-Verfolgung polnischer Zwangsarbeiter in Mosbach >>>
  • Judenverfolgung in Mosbach >>>
  • Juden-Deportationen in Mosbach >>>
  • Kriegsende und Endphaseverbrechen in Mosbach >>>
  • HISTORISCHES: NS-Opfer NS-Euthanasie >>>
  • HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nordbaden >>>
  • AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
  • NS-Opfer in Mosbach >>>





9. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Gestapo und Polizei beteiligt an Nazi-Verbrechen, an Deportationen und am Nazi-Massenmord, in Mosbach und Baden vor 1945

 

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu Gestapo und Polizei beteiligt an Nazi-Verbrechen, an Deportationen und an Nazi-Massenmordaktionen, u.a. in Mosbach und Baden vor 1945, als TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NS-VERBRECHEN der konkreten Nazi-Judenverfolgung, u.a. in Mosbach-Baden, ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945, u.a. in Mosbach - Baden, ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt von Gestapo und Polizei beteiligt an Nazi-Verbrechen, an Deportationen und an Nazi-Massenmordaktionen, u.a. in Mosbach und Baden an der NS-Verfolgung von Juden, an der NS-Verfolgung von Sinti und Roma vor 1945, als TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der Nazi-Verfolgung von Juden unter Beteiligung der Mosbacher Polizei am Beispiel des konkreten Antrages vom 13.09.2022 an das Amtsgericht Mosbach zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag vom 13.09.2022 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
220913_uhl_ag_mos_haftbefehl_rabbiner_familie_mosbach.pdf (75.35KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag vom 13.09.2022 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
220913_uhl_ag_mos_haftbefehl_rabbiner_familie_mosbach.pdf (75.35KB)

 

 

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der Nazi-Verfolgung von Sinti und Roma unter Beteiligung der Mosbacher Gestapo am Beispiel der konkreten Strafanzeigen vom 13.08.2022 unter 6F 9/22 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeigen vom 13.08.2022 unter 6F 9/22 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager
220813_uhl_ag_mos_ja_sinti_roma_mosbach.pdf (165.9KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeigen vom 13.08.2022 unter 6F 9/22 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager
220813_uhl_ag_mos_ja_sinti_roma_mosbach.pdf (165.9KB)

 


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum historisch nachgewiesenen Sacherhalt, dass die deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution "Jugendamt" historisch nachgewiesen und konkret eingebunden ist in die verwaltungstechnische Diskussion, Planung, Organisation und Durchführung unter Zusammenarbeit mit Arbeitsämtern, "Gestapo" und Rasseprüfern an den Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und an den Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den NS-JUGENDAMTS-GESTAPO-OPFERN der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und den Babys aus Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes unter Beteiligung des Jugendamtes zu geben.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der Kontinuitäten von NS-Funktionseliten nach 1945, auch von Mitgliedern von Polizei und Gestapo aus dem NS-Terror-Staat, u.a. auch in Mosbach - Baden, als ein Teil der problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung, wie zum Sachverhalt, dass einige Gestapo-Führer nach 1945 hohe Posten bei der Badischen Gebäudeversicherungsanstalt erhielten.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der geltenden Rechtsauffassung, dass auch im Jahr 2022 noch Nazi-Verbrechen juristisch aufgearbeitet werden sollten.
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was sowohl entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 als auch entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die Rechtsauffassung des sie selbst beauftragenden Amtsgerichts Mosbach von der geltenden Rechtsauffassung des übergeordneten baden-württembergischen Justizministeriums definitiv abweicht, dass auch im Jahr 2022 noch Nazi-Verbrechen juristisch aufgearbeitet werden sollten.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass DEMNACH auch noch in 2022 lebende NS-Täter*innen als ehemalige Mitglieder der Mosbacher Polizei und Gestapo strafrechtlich verfolgt werden können.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nach bisherigen öffentlichen Kenntnissen die örtlich zuständige Justiz in Mosbach, inkl. dem Amtsgericht Mosbach, gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und der Mosbacher Gestapo aus dem NS-Terrorregime, als möglicherweise noch lebende NS-Täter in 2022, zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und an der NS-Verfolgung von Sinti und Roma in Mosbach NICHT TÄTIG GEWORDEN IST.
UND DIES OBWOHL
hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren im Jahr 2022 angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.
Siehe dazu auch:


Siehe auch:

 




 

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